Schulden ignorieren?

Schulden ignorieren?

Ob aus Scham oder aus Angst vor Konsequenzen: Viele Schuldner setzen sich nur ungern mit ihrer finanziellen Situation auseinander. Schulden zu ignorieren, kann jedoch schwerwiegende Folgen haben und zudem sehr teuer werden.

Warum Sie Ihre Schulden nicht verdrängen, sondern aktiv angehen sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Ignorieren Schuldner offene Forderungen, haben Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, ihr Geld einzutreiben, von der Beauftragung eines Inkassounternehmens bis hin zur Zwangsvollstreckung.
  • Inkasso sowie gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren sind für den Schuldner mit weiteren Kosten verbunden.
  • Gegebenenfalls müssen Schuldner dem Gläubiger einen Verzugsschaden ersetzen.
  • Schulden können zu negativen Schufa-Einträgen führen.

Das kann passieren, wenn Sie Schulden ignorieren

Zahlen Sie Ihre Rechnungen nicht zum festgelegten Zahlungstermin, erhalten Sie zumeist eine unverbindliche Zahlungserinnerung. Die ist meistens nicht mit weiteren Kosten oder Konsequenzen verbunden. Begleichen Sie Ihre Schulden oder einigen sich mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung, müssen Sie nichts weiter befürchten.

Zahlen Sie nicht, erhalten Sie eventuell eine bis drei weitere außergerichtliche Mahnungen, für die der Gläubiger Mahngebühren und Zinsen berechnen kann.

Ignorieren Sie auch diese Mahnschreiben, wird der Gläubiger versuchen, auf anderen Wegen an sein Geld zu kommen:

1. Inkasso

Der Gläubiger beauftragt ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt, die offene Forderung einzutreiben. Zur eigentlichen Forderung, Mahngebühren und Zinsen kommen nun noch teilweise sehr hohe Inkassokosten hinzu.

2. Gerichtliches Mahnverfahren

Der Gläubiger wendet sich ans Amtsgericht und holt einen gerichtlichen Mahnbescheid ein. Das Gericht prüft allerdings nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Gegen den Mahnbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Versäumen Sie dies, hat der Gläubiger freie Bahn, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

3. Vollstreckung

Mit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anstrengen, etwa eine Kontopfändung oder eine Gehaltspfändung. Ein Gerichtsvollzieher kann auch eine Sachpfändung durchführen. Um sich über Ihre finanzielle Situation zu informieren, darf er den Gerichtsvollzieher auch eine Vermögensauskunft einholen lassen. Bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft zum festgesetzten Termin droht im schlimmsten Fall Erzwingungshaft. Die Kosten für das Vollstreckungsverfahren trägt der Schuldner.

Entsteht dem Gläubiger durch Ihre nicht geleistete Zahlung ein Schaden, müssen Sie auch diesen sogenannten Verzugsschaden ersetzen (§ 262 BGB).

Eine weitere Konsequenz: Schulden können negative Schufa-Einträge nach sich ziehen. Darunter leidet Ihre Kreditwürdigkeit und Sie bekommen in Zukunft Probleme, Verträge abzuschließen oder Waren auf Rechnung zu kaufen.

Achtung: Öffentliche Gläubiger dürfen direkt vollstrecken

Gläubiger der öffentlichen Hand dürfen ohne gerichtliches Mahnverfahren vollstrecken.

Dazu gehören:

  • Kommunen
  • Landesbehörden wie das Finanzamt
  • Bundesbehörden wie die Bundesagentur für Arbeit
  • Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen und das Jobcenter
  • Rundfunkanstalten

In der Regel erhalten Sie nur eine Mahnung, bevor die Vollstreckungsstellen der Behörden aktiv werden.

Schulden ignorieren kann teuer werden

Schulden zu ignorieren kann sehr teuer werden. Zinsen, Inkassogebühren und Verfahrenskosten lassen die eigentliche Schuldensumme schnell um gut zehn Prozent anwachsen. Haben Sie beispielsweise ausstehende Forderungen in Höhe von 5.000 Euro, steigt die Summe innerhalb eines Jahres auf 5.500 Euro. Ignorieren Sie Mietschulden, droht als Konsequenz gar die Wohnungslosigkeit.

Handeln Sie also rechtzeitig und gehen Sie Ihre Schulden aktiv an! Dabei unterstützt Sie eine professionelle Schuldnerberatungsstelle. Gemeinnützige Beratungsstellen helfen Ihnen kostenlos, allerdings müssen Sie oft lange auf einen Termin warten.

Als anwaltliche Schuldnerberatung finden wir für Sie den besten Weg aus der Schuldenfalle – ohne lange Wartezeit. Über einen außergerichtlichen Schuldenvergleich gelingt es zum Beispiel oft, die Schuldensumme enorm zu reduzieren. Scheitert die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, bietet die Privatinsolvenz eine Möglichkeit zur Schuldensanierung innerhalb von drei Jahren.

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Foto: tunedin / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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