UNSERE SCHULDENBERATER SIND FÜR SIE DA

Wir helfen Ihnen aus der Schuldenfalle!

Wenn Ihnen finanziell das Wasser bis zum Hals steht, sollten Sie auf keinen Fall Ihren "Kopf in den Sand" stecken. Unsere Schuldenberater sind Experten und kennen auch für Sie den richtigen Weg in ein schuldenfreies Leben.

Das Thema Schulden ist vielen Menschen unangenehm. Wer einen großen Schuldenberg angehäuft hat, sucht verzweifelt nach einer Lösung. Doch anstatt sich von einem professionellen Schuldenberater helfen zu lassen, probieren es viele Schuldner auf eigene Faust. Das führt nicht selten dazu, dass sie noch weiter in die Schuldenspirale geraten.

Unsere erfahrenen Schuldenberater haben den Begriff “auswegslos” aus ihrem Wortschatz verbannt. Und Sie sollten das auch tun! Werfen Sie die Flinte nicht ins Korn. Wer Schulden loswerden möchte, hat mehrere Möglichkeiten.

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    SCHULDEN LOSWERDEN OHNE PRIVATINSOLVENZ

    Erste Chance: Die außergerichtliche Schuldenbereinigung

    Wir sehen die Hauptaufgabe eines Schuldenberaters darin, für den Schuldner eine tragfähige Einigung mit seinen Gläubigern zu finden. Im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung verhandeln wir in Ihrem Auftrag (siehe Verhandlungsergebnisse).

    In den meisten Fällen erzielen wir eine Lösung, die für alle Beteiligten annehmbar ist. Sie zahlen – meistens monatlich – den ausgehandelten Betrag, der meist weit unter der tatsächlichen Schuldensumme liegt, und sind danach Ihre Schulden los. Und das ohne Privatinsolvenz!

    Geldsorgen? Zahlungsunfähig?

    ENDLICH RAUS AUS DEN SCHULDEN!

    Machen Sie den ersten Schritt in eine Zukunft ohne Schulden und vereinbaren Sie - völlig unverbindlich - eine telefonische Erstberatung.

    INSOLVENZVERFAHREN BEANTRAGEN

    Zweite Chance: Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

    Sollte der Einigungsversuch – wider Erwarten – scheitern, unterstützen wir Sie beim Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz). Unsere Schuldenberater stellen dafür die benötigte Bescheinigung gemäß § 305 InsO aus. Damit können Sie einen Insolvenzantrag beim Gericht einreichen, das dann über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

    Wird Ihrem Antrag stattgegeben, bekommen Sie nach der Wohlverhaltensphase die ersehnte Restschuldbefreiung und sind gemäß einer gesetzlichen Neuregelung schneller schuldenfrei, d.h. nach maximal 3 Jahren.

    Zahlungsunfähigkeit & Überschuldung: So helfen Ihnen die Schuldenberater von Schulz & Partner Rechtsanwälte (6 min 12 sek)

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