Schneller schuldenfrei: Keine langen Wartezeiten. Wir beginnen umgehend mit unserer Arbeit.
Wir verhandeln für Sie und erzielen in den meisten Fällen einen Vergleich mit Ihren Gläubigern.
Keine versteckten Kosten: Sie zahlen eine monatliche Rate für alle Schulden, inkl. Rechtsanwaltsgebühren.
Betreuung von A bis Z: Wir erledigen auch den sonstigen “Schreibkram” für Sie.
Juristische Unterstützung: Sie werden von Rechtsanwälten beraten.
Geeignete Person nach § 305 InsO: Wir bescheinigen Ihnen den Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern.
Nach einer gesetzlichen Neuregelung sind Sie mit einem Insolvenzverfahren nach spätestens 3 Jahren schuldenfrei!
Ob mit einem Vergleich oder einer Insolvenz - als zertifizierte Schuldnerberatungsstelle mit 14 Standorten in ganz Deutschland helfen wir jährlich mehr als 2.000 Schuldnern aus der Schuldenfalle.
Hohe Schulden? Überblick verloren?
JETZT RAUS AUS DEN SCHULDEN!
Als zertifizierte Schuldnerberatungsstelle verhelfen wir Ihnen zu einem finanziellen Neustart - entweder durch einen erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich (siehe Schuldenvergleich) oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Schuldnerberatung Schulz - Ihr Weg in ein schuldenfreies Leben (Video, 1:33 min)
Schuldnerberatung Schulz - Ihr Weg in ein schuldenfreies Leben (Video, 1:33 min)
ABLAUF EINER SCHULDNERBERATUNG
1. Erstberatung
Füllen Sie einfach das Formular aus. Unsere Schuldnerberatung kontaktiert Sie telefonisch - kostenlos, unverbindlich und schnell!
2. Überblick
Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und empfehlen Ihnen den besten Weg zur Schuldenfreiheit - meistens ist das die außergerichtliche Schuldenbereinigung.
3. Einigungsversuch
Wir kontaktieren Ihre Gläubiger und verhandeln in Ihrem Namen. Da wir sehr routiniert sind, gelingt uns in den meisten Fällen ein Vergleich mit einer deutlichen Reduzierung der Schuldensumme (siehe Verhandlungsergebnisse).
4. Insolvenzverfahren
Können wir - wider Erwarten - keine Einigung erzielen, bescheinigen wir Ihnen den Versuch und begleiten Sie durch die Insolvenz (Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz). Info: Während der Insolvenz ist Ihre Existenz durch Pfändungsfreigrenzen gesichert.
5. Restschuldbefreiung
Wenn Sie in der Wohlverhaltensphase Ihre Pflichten nicht verletzt haben, befreit Sie das Insolvenzgericht nach maximal 3 Jahren von (nahezu) allen Schulden.