Foto für den Blogartikel "Insolvenzbetrug - Definition, Beispiele, Konsequenzen". Auf dem Foto: Pinocchio-Figur mit langer Nase vor dunklem Hintergrund – symbolisiert Täuschung, Falschangaben und die rechtlichen Folgen von Insolvenzbetrug.

Insolvenzbetrug – Definition, Beispiele, Konsequenzen

Im Insolvenzverfahren müssen Schuldner ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und ihr Vermögen offen legen. Jeder Versuch, Vermögenswerte zu verschweigen und die Gläubiger zu täuschen, kann als Insolvenzbetrug gewertet werden. Es drohen die Verweigerung der Restschuldbefreiung, Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Insolvenzbetrug ist kein eigener Straftatbestand, sondern fasst verschiedene Insolvenzstraftaten und Pflichtverletzungen im Insolvenzverfahren zusammen.
  • Ein Betrug liegt beispielsweise vor, wenn Schuldner zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte verschweigen oder beiseiteschaffen.
  • Die Konsequenzen richten sich nach dem jeweiligen Straftatbestand und umfassen Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sowie die Versagung der Restschuldbefreiung.

Was versteht man unter Insolvenzbetrug?

Insolvenzbetrug ist kein eigener Straftatbestand. Vielmehr handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für verschiedene Insolvenzstraftaten und nicht strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Insolvenzordnung (InsO) definiert sind.

Darunter fallen vor allem das Verschweigen von Vermögenswerten sowie die Einbehaltung von Geldern und Besitztümern, die eigentlich zur Insolvenzmasse gehören. Die Insolvenzmasse bezeichnet das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Verfahrenseröffnung gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt.

Typische Beispiele für Insolvenzbetrug

Bankrott

Der Straftatbestand des Bankrotts (§ 283 StGB) liegt vor, wenn ein Schuldner bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit vorsätzlich oder fahrlässig Vermögensbestandteile aus der Insolvenzmasse verheimlicht, beiseite schafft oder zerstört. Ebenso kann der Straftatbestand des Bankrotts erfüllt sein, wenn der Schuldner Vermögen aus der Insolvenzmasse auf unwirtschaftliche Weise verbraucht oder bei Spielen und Wetten verliert, die Führung gesetzlich vorgeschriebener Handelsbücher unterlässt oder erdichtete Rechte anerkennt.

Gläubigerbegünstigung

Gläubigerbegünstigung liegt gem. § 283c StGB vor, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Zahlungen direkt an einen Gläubiger statt an den Insolvenzverwalter leistet.

Eingehungsbetrug

Unter Eingehungsbetrug (§ 263 Abs. 1 StGB) versteht man, dass eine Person das Vermögen einer anderen durch Vortäuschung falscher Tatsachen beschädigt, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Als Insolvenzbetrug in diesem Sinne kann zum Beispiel gewertet werden, wenn ein Schuldner neue Schulden aufnimmt, obwohl er weiß, dass er diese nicht zurückzahlen kann.

Pflichtverletzungen im Insolvenzverfahren

Bei bestimmten Pflichtverletzungen darf dem Schuldner die Restschuldbefreiung verweigert werden – etwa, wenn der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt oder auf andere Weise seine Obliegenheiten verletzt (siehe § 290 InsO).

Diese Konsequenzen drohen

Welche Konsequenzen für den Insolvenzbetrug drohen, hängt von der jeweiligen Handlung ab. Pflichtverletzungen gemäß § 290 InsO gefährden die Restschuldbefreiung, sind in der Regel aber nicht strafrechtlich relevant. Anders sieht es dagegen bei Bankrott und Eingehungsbetrug aus. Das Strafgesetzbuch sieht in diesen Fällen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

Wurde der Schuldner während des Insolvenzverfahrens gemäß § 283 bis 283c StGB rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, darf das Insolvenzgericht ebenfalls die Restschuldbefreiung versagen (§ 197 InsO).

Wann verjährt Insolvenzbetrug?

Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem Höchstmaß der Strafandrohung. Insolvenzbetrug auf Basis von Bankrott (§ 283 StGB) verjährt für gewöhnlich nach fünf Jahren. Genauso verhält es sich bei Unterschlagung (§ 246 StGB), Untreue (§ 266 StGB) und Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), da hier das Strafmaß ebenfalls maximal fünf Jahre beträgt.

In besonders schweren Fällen können allerdings auch höhere Freiheitsstrafen verhängt werden.

Insolvenzbetrug vermeiden

Um den Vorwurf des Insolvenzbetrugs zu vermeiden, ist es wichtig, im gesamten Insolvenzverfahren transparent vorzugehen. Schuldner müssen ihre Vermögenswerte vollständig offen legen, ehrliche Angaben zu ihrem Einkommen machen und sollten alle Transaktionen gewissenhaft dokumentieren.

Damit Ihnen im Verfahren keine Fehler unterlaufen, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Fachanwalt durch die Insolvenz begleiten zu lassen. Wir kennen die typischen Fallstricke und unterstützen Sie gerne!

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Foto: Gert Lapoehn Fotogr. / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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