Foto für den Blogartikel "Eidesstattliche Erklärung: Was müssen Privatpersonen beachten?". Auf dem Foto sieht man Holzklötze mit den Wörtern "UN" und "WAHR" sowie eine Figur dazwischen – symbolisch für die Bedeutung der eidestattlichen Erklärung zwischen Wahrheit und Falschangaben.

Eidesstattliche Erklärung: Was müssen Privatpersonen beachten?

Eine eidesstattliche Erklärung dient dazu, die Wahrheit einer bestimmten Aussage zu versichern. Eidesstattliche Erklärungen kommen in ganz unterschiedlichen Situationen zum Einsatz. Privatpersonen kommen zum Beispiel mit ihr in Berührung, wenn sie sich verschuldet haben und ein Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt.

Hier erfahren Sie, was Sie für eine eidesstattliche Erklärung beachten müssen.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Eine eidesstattliche Erklärung ist eine rechtlich bindende Versicherung, dass bestimmte Angaben den Tatsachen entsprechen.
  • Eidesstattliche Erklärungen werden vor allem von Behörden verlangt. Gläubiger können sie von verschuldeten Personen in Form einer Vermögensauskunft einfordern.
  • Die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung zu verweigern oder falsche Angaben zu machen, hat rechtliche Konsequenzen.

Was ist eine eidesstattliche Erklärung?

Eine eidesstattliche Erklärung, auch als eidesstattliche Versicherung bezeichnet, ist eine Erklärung an „Eides statt“, erfolgt also an Stelle eines Eides. Eine eidesstattliche Versicherung ist rechtlich bindend und kann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Sie sollte daher nur abgegeben werden, wenn die Angaben tatsächlich richtig sind.

Eine eidesstattliche Erklärung kann von juristischen Personen und Privatpersonen angefordert werden. Neu gegründete Unternehmen versichern zum Beispiel an Eides statt, dass alle im Gründungsvertrag gemachten Angaben korrekt sind.

Von Privatpersonen wird eine solche Erklärung unter anderem bei Steuererklärungen, Erbschaftsangelegenheiten, Dokumentenverlust oder auch bei der Abgabe wissenschaftlicher Arbeiten verlangt.

Ein typischer Fall ist die Vermögensauskunft im Schuldenfall. Während der Privatinsolvenz müssen Schuldner an Eides statt erklären, dass ihre eingereichten Dokumente richtig und vollständig sind.

Eidesstattliche Versicherung bei Schulden: die Vermögensauskunft

Haben Sie sich verschuldet und die offene Forderung auch nach mehrmaligen Mahnungen nicht bezahlt, können Gläubiger ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Das Gericht gewährt ihnen dabei einen vollstreckbaren Titel. Mit diesem Titel dürfen Gläubiger eine Sachpfändung, Kontopfändung oder Lohnpfändung durchführen oder alternativ einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die sogenannte Vermögensauskunft vom Schuldner einzuholen.

Bei der Vermögensauskunft handelt es sich um eine bestimmte Form der eidesstattlichen Versicherung. Seit 2013 löst sie den früher gebräuchlichen Offenbarungseid ab. Beim Offenbarungseid musste der Schuldner dem Gerichtsvollzieher unter Eid versichern, mittellos zu sein.

Heute dient die Vermögensauskunft dazu, die finanzielle Situation des Schuldners komplett offenzulegen. Gläubiger erhalten dadurch Auskunft, ob sich eine Pfändung lohnt und welche Form der Pfändung besonders aussichtsreich erscheint.

Achtung: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nicht verweigert werden. Werden Sie zur Abgabe aufgefordert, müssen Sie dem nachkommen. Weigern Sie sich, kann das rechtliche Konsequenzen haben.

Welche Angaben gehören in eine eidesstattliche Versicherung?

Eine eidesstattliche Versicherung kann grundsätzlich auch mündlich abgegeben werden, gängig ist allerdings die Schriftform. In der Regel genügt es, in wenigen Sätzen darzulegen, welche Aussagen Sie an Eides statt versichern. Wichtig ist, dass eine Bekräftigungsformel wie „Hiermit versichere ich eidesstattlich“ oder „Hiermit erkläre ich an Eides statt“ enthalten ist.

Der typische Aufbau:

  • Überschrift, zum Beispiel „Eidesstattliche Erklärung“
  • Kurze Schilderung des erklärten Sachverhalts inklusive der Bekräftigungsformel
  • Ort und Datum
  • Vorname und Nachname des Versichernden
  • Eigenhändige Unterschrift

In eine Vermögensauskunft gehören zusätzlich genaue Angaben zum Eigentum wie Wertpapiere, Wertgegenstände und Immobilien, zum Einkommen und zum Kontoguthaben. Die Vermögensauskunft wird immer in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers abgegeben.

Wie lange bleibt eine eidesstattliche Versicherung bestehen?

Eine allgemeine eidesstattliche Versicherung bleibt so lange bestehen, bis das Gegenteil der behaupteten Tatsachen bewiesen wird. Eine Ausnahme stellt die Vermögensauskunft dar. Gemäß Zivilprozessordnung ist diese zwei Jahre lang gültig (§ 802d ZPO).

Während dieser zwei Jahre müssen Schuldner keine neue Erklärung abgeben, sofern sich ihre Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verbessert haben. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen Gläubiger dann die erneute Abgabe der Vermögensauskunft verlangen, um sich einen aktuellen Eindruck von der finanziellen Situation des Schuldners zu verschaffen.

Wichtig zu wissen: Auf Verlangen des Gläubigers wird die Abgabe der Vermögensauskunft in die Schufa eingetragen. Der negative Schufa-Eintrag bleibt drei Jahre lang bestehen. Nur wenn Sie die zugrunde liegende Forderung vollständig begleichen, können Sie den Eintrag vorzeitig löschen lassen.

Eidesstattliche Erklärung: Falschaussagen haben Konsequenzen

Die eidesstattliche Versicherung soll die Richtigkeit Ihrer Angaben bekräftigen. Geben Sie eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, stellt dies nach § 156 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Gefängnis. Bei Ersttätern werden in der Regel Bußgelder verhängt.

Verweigern Sie die Abgabe einer Vermögensauskunft, hat dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen. Der Gläubiger kann einen Haftbefehl beantragen, der bis zu sechs Monaten Erzwingungshaft nach sich zieht. Die Erzwingungshaft soll den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft bewegen.

Darüber hinaus erfolgt ein Eintrag ins zentrale Schuldnerverzeichnis, was die Bonität des Schuldners negativ beeinträchtigt. Auch die Schufa speichert die Nichtabgabe. Zeigt sich der Schuldner unkooperativ, darf der Gerichtsvollzieher zudem selbst die benötigten Informationen bei Behörden und Institutionen einholen.

Werden Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert, sollten Sie dem also unbedingt nachkommen! Für gewöhnlich setzt der Gerichtsvollzieher dazu einen Termin fest.

Damit Ihnen bei der Abgabe der eidesstattlichen Erklärung keine Fehler unterlaufen, empfiehlt es sich zudem, die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung!

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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