Als Erbe herausfinden, ob Schulden vorhanden sind!?

Als Erbe herausfinden, ob Schulden vorhanden sind!?

Eine Erbschaft bedeutet nicht zwangsläufig einen finanziellen Segen. Ist der Nachlass verschuldet, haften Erben mit ihrem Privatvermögen.

Wie finden Sie heraus, ob Schulden auf den Nachlass bestehen? Und wie beschränken Sie Ihre Haftung? Diese und andere Fragen beantworten wir im folgenden kleinen Ratgeber.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Im Falle einer Erbschaft sollten Sie den Nachlass zunächst auf Schulden prüfen. Dabei hilft ein auf Erbrecht spezialisierter Fachanwalt.
  • Erben Sie ohne Ihr Wissen Schulden, können Sie die Haftung mittels einer Nachlassverwaltung oder einer Nachlassinsolvenz beschränken.
  • Sie können innerhalb einer sechswöchigen Frist das gesamte Erbe ausschlagen.

Finden Sie heraus, ob der Erblasser Schulden hat

Im Falle einer Erbschaft haben Sie sechs Wochen Zeit, den Nachlass auf eventuelle Schulden zu prüfen. Als Stichtag gilt dabei der Tag, an dem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder waren Sie selbst zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Einen Nachlass innerhalb von sechs Wochen zu sichten, ist gar nicht einfach – insbesondere, wenn Sie diskret vorgehen möchten. Nehmen Sie am besten die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht in Anspruch.

Mithilfe eines Anwalts können Sie zum Beispiel ein Aufgebotsverfahren nach Bundesgesetzbuch (BGB) beantragen oder eine Dreimonatseinrede stellen.

  • Aufgebotsverfahren (§ 1970 BGB): Das Nachlassgericht fordert alle Nachlassgläubiger auf, ihre ausstehenden Forderungen innerhalb einer gewissen Frist bekanntzugeben. So erfahren Sie, welche Schulden überhaupt bestehen.
  • Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB): In den ersten drei Monaten nach Erbannahme müssen Sie keine Forderungen der Nachlassgläubiger begleichen. Damit bleibt Ihnen mehr Zeit, den Nachlass zu ordnen.

Ohne Wissen Schulden geerbt: Was tun?

Es kann auch vorkommen, dass Sie den Nachlass nicht rechtzeitig sichten konnten und ohne Wissen Schulden erben. In diesem Fall können Sie eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragen. Die Haftung wird damit auf den Nachlass beschränkt, Ihr Privatvermögen bleibt geschützt (§ 1975 BGB).

  • Nachlassverwaltung bedeutet, dass der verschuldete Nachlass durch einen Nachlassverwalter abgewickelt wird. Aus dem Nachlass werden zunächst die Gläubiger befriedigt und anschließend die Kosten für den Nachlassverwalter gedeckt.
  • Nachlassinsolvenz müssen Sie anmelden, sobald Ihnen oder dem Nachlassverwalter bewusst wird, dass der Nachlass überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist (§§ 315 – 334 InsO).

Reicht der Nachlass nicht aus, um die Nachlassverwaltung oder die Kosten einer Nachlassinsolvenz zu decken, stellen Sie eine Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB). Auch auf diese Weise lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken.

Erbe ausschlagen: so gehen Sie vor

Sind Sie sich sicher, dass Sie das Erbe vollständig ausschlagen möchten, müssen Sie die Erklärung zur Ausschlagung dem Nachlassgericht entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abgeben (§ 1945 BGB).

Am besten gehen Sie persönlich zum Amtsgericht und klären Ihr Anliegen mit dem Rechtspfleger. Zu diesem Termin sollten Sie die Sterbeurkunde des Erblassers mitbringen.

Zuständig ist das Amtsgericht an letzten Wohnort des Erblassers (bzw. in Baden-Württemberg das staatliche Notariat). In allen anderen Bundesländern können die Ausschlagungserklärung auch beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes abgeben.

Die Gebühr für die Ausschlagung eines überschuldeten Erbes beträgt pauschal 30 Euro. Ist das Erbe nicht verschuldet, richten sich die Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

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Foto: melita / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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