Ziele der Schuldnerberatung

Ziele der Schuldnerberatung

Eine Schuldnerberatung hilft Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das vorrangige Ziel besteht darin, die finanzielle und persönliche Lebenssituation von Schuldnern nachhaltig zu verbessern. Die Entschuldung kann auf außergerichtlichem Wege oder durch ein Insolvenzverfahren erfolgen.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Das wichtigste Ziel einer Schuldnerberatung ist die Schuldenfreiheit. Mögliche Wege dahin sind ein Vergleich oder ein Insolvenzverfahren.
  • Seit 1999 können Verbraucher sich mittels Privatinsolvenz von ihren Schulden befreien.
  • Voraussetzungen und Ziele des Insolvenzverfahrens sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt.
  • Ein weiteres Ziele der Schuldnerberatung ist die Verbesserung der persönlichen Lebenssituation der Schuldner.

Schuldenfrei durch Privatinsolvenz

Ein wesentliches Ziel der Schuldnerberatung besteht darin, Schuldnern den finanziellen Neustart zu ermöglichen. Seit dem Jahr 1999 gibt der Gesetzgeber mit der Privatinsolvenz auch privaten Verbrauchern die Möglichkeit, sich durch ein rechtlich geregeltes Verfahren von ihren Schulden zu befreien.

Die Einzelheiten zu Regelinsolvenz und Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet, sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Die Insolvenzordnung verfolgt mehrere Ziele: Unter anderem soll das Insolvenzverfahren die Ansprüche der Gläubiger anteilmäßig befriedigen, zugleich sollen Schuldner die Möglichkeit zur Schuldensanierung erhalten (siehe § 1 InsO).

Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens stehen Einkommen und Vermögen des Schuldners unter der Verwaltung eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters / Treuhänders. Schuldnern bleibt zur Sicherung des Existenzminimums ein pfändungsfreier Betrag gemäß Pfändungstabelle.

Während einer drei Jahre dauernden Wohlverhaltensphase müssen sich Schuldner bemühen, so viele Schulden wie möglich abzubezahlen. Wer sich an alle Auflagen und Obliegenheiten hält, bekommt nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt. Sollten keine deliktischen Forderungen vorliegen, die durch eine Insolvenz nicht gelöscht werden, kann man finanziell und ohne Schulden neu durchstarten.

Um erfolgreich einen Insolvenzantrag zu stellen, müssen Verbraucher entweder überschuldet, zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht sein (§ 17 InsO, § 18 InsO, 19 InsO).

Die Insolvenzordnung legt noch eine weitere Voraussetzung fest: Bevor der Antrag gestellt werden kann, müssen Schuldner sich um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemühen. Ein Scheitern dieses Versuchs muss von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden (§ 305 Abs. 1 InsO). Eine solche Stelle ist z.B. ein Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine anerkannte Schuldnerberatung.

Noch besser: Der Schuldenvergleich gelingt!

Der sinnvollere und schnellere Weg aus den Schulden führt über außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern. Sind diese erfolgreich, kann man die Privatinsolvenz vermeiden und i.d.R. früher neu durchstarten. Verhandelt man geschickt, lässt sich die Schuldensumme (teils deutlich) reduzieren (siehe Verhandlungsergebnisse). Schuldner zahlen die Teilsumme dann entweder als Einmalzahlung oder in Raten.

Sie fragen sich, warum sich Gläubiger häufig auf einen solchen Deal einlassen? Das lässt sich ganz gut mit der Weisheit „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ beantworten. Gläubiger gehen – meist zurecht – davon aus, dass Sie sehr viel weniger Geld bekommen, wenn der Schuldner einen Insolvenzantrag stellt.

Zwar können Sie die Verhandlungen auch selbst führen, es ist jedoch ratsam, sich von einem professionellen Schuldnerberater unterstützen zu lassen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unsere erfahrenen Berater sind versiert im Umgang mit Gläubigern und Gerichten und versuchen stets, das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen – was auch häufig klappt! Außerdem verbessert es die Verhandlungsposition beträchtlich, wenn man eine Rechtsanwaltskanzlei als Partner hat.

Geldsorgen? Zahlungsunfähig?

ENDLICH RAUS AUS DEN SCHULDEN!

Machen Sie den ersten Schritt in eine Zukunft ohne Schulden und vereinbaren Sie – völlig unverbindlich – eine telefonische Erstberatung.

Weitere Ziele der Schuldnerberatung

Neben der Schuldenfreiheit verfolgt die Schuldnerberatung noch weitere Ziele:

  • Mehr Struktur in den Finanzen: Zur professionellen Schuldnerberatung gehört eine genaue Analyse der finanziellen Situation. Häufig wird zu diesem Zweck ein Haushaltsplan aufgestellt, der alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Ein solcher Plan hilft Schuldnern, mehr Überblick über ihre Finanzen zu gewinnen.
  • Besserer Umgang mit Geld: Ob durch einen außergerichtlichen Vergleich oder ein Insolvenzverfahren – die Schuldensanierung erfordert Disziplin. Dadurch erhalten Schuldner aber auch die Möglichkeit, einen besseren Umgang mit Geld zu erlernen, nötige von unnötigen Ausgaben zu unterscheiden und Ausgaben aufs Wesentliche zu reduzieren.
  • Abbau von Ängsten: Schulden belasten die Psyche. Die Angst vor Mahnungen, Vollstreckungsbescheiden und weiteren Folgen lässt viele Schuldner schlecht schlafen oder gar nicht mehr zum Briefkasten gehen. Seine Schulden mit professioneller Unterstützung aktiv anzugehen, baut solche Ängste ab.
  • Mehr soziale Teilhabe: Bei allen finanziellen Einschränkungen steht Schuldnern während der Schuldensanierung ein gesetzlicher geregelter Betrag zur freien Verfügung. Sind die Schulden erst einmal abgebaut, ist der wirtschaftliche Neustart möglich. Damit können Verbraucher wieder uneingeschränkt am sozialen Leben teilhaben.

Während die Schuldensanierung das vorrangige Ziel der Schuldnerberatung ist, gibt es auch Fälle, in denen keine komplette Entschuldung angestrebt wird. Viele Senioren haben zum Beispiel keine Möglichkeit, alle Schulden bis zum Lebensende abzubauen. In solchen Fällen werden die Ziele der Schuldnerberatung individuell festgelegt und an die Bedürfnisse der Schuldner angepasst.

Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten, nehmen Sie am besten frühzeitig mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Foto: Kiattisak / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
+ Weitere Beiträge

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

Nach oben scrollen