Was ist eine Restschuldbefreiung?

FAQ PRIVATINSOLVENZ

Nach erfolgreich durchlaufenem Insolvenzverfahren wird Schuldnern die Restschuldbefreiung gewährt. Mit diesem Instrument möchte der Gesetzgeber verschuldeten Personen den wirtschaftlichen Neustart ermöglichen.

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wann sie rechtskräftig wird und welche Schulden ausgenommen sind, erklärt der folgende Artikel.

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    Definition

    Das deutsche Insolvenzrecht möchte nicht nur die Rechte von Gläubigern befriedigen, sondern es auch verschuldeten Personen ermöglichen, finanziell neu durchzustarten. Eine Option zur Schuldensanierung ist die Privatinsolvenz.

    In vielen Fällen reicht das Einkommen der Schuldner nicht aus, um ihre Schulden während des Insolvenzverfahrens komplett zurückzuzahlen. Per Restschuldbefreiung werden ihnen die am Verfahrensende noch bestehenden Schulden erlassen - mit wenigen Ausnahmen.

    Damit sind die Betroffenen wieder schuldenfrei und können ohne Einschränkungen am wirtschaftlichen Leben teilhaben.

    Die Restschuldbefreiung steht allen natürlichen Personen offen, sowohl Privatverbrauchern als auch Selbstständigen (wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden). Ausgenommen sind lediglich juristische Personen.

    Restschuldbefreiung seit Oktober 2020 schon nach drei Jahren möglich

    In Deutschland gibt es dieses Instrument seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999. Ursprünglich mussten Schuldner eine sechs Jahre dauernde sogenannte Wohlverhaltensphase durchlaufen. Während dieses Zeitraums teilt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter Einkommen und Vermögen des Schuldners auf die Insolvenzgläubiger auf.

    Rückwirkend zum 1. Oktober 2020 ist das "Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung" in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag nach dem 1. Oktober 2020 gestellt haben, beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre.

    Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gilt eine gestaffelte Verkürzung mit Zeiträumen zwischen 5 Jahren und 7 Monaten bis hin zu 4 Jahren und 10 Monaten.

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    Die rechtlichen Grundlagen

    Rechtliche Grundlage bildet die Insolvenzordnung (InsO), insbesondere §§ 286 bis 303a InsO. Dort ist unter anderem geregelt, dass Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nach erteilter Restschuldbefreiung nicht mehr mit staatlichen Zwangsmaßnahmen, etwa durch eine Pfändung, durchsetzen dürfen.

    Mithaftende Personen können dagegen weiterhin in Anspruch genommen werden, können ihrerseits aber nicht auf den Schuldner zurückgreifen (§ 301 Abs. 2 InsO).

    Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung für gewöhnlich am letzten Termin des Insolvenzverfahrens. Rechtskräftig wird sie, wenn der Schuldner den entsprechenden Beschluss erhält und innerhalb von zwei Wochen keine Beschwerde einlegt.

    Voraussetzungen

    Die Restschuldbefreiung kann nur auf Antrag erfolgen. Dieser Antrag ist vom Schuldner in schriftlicher Form zu stellen (§ 287 InsO) und mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung einzureichen.

    Antragsformulare erhalten Schuldner beim zuständigen Amtsgericht. Meist können die Formulare auch von der Website des Amtsgerichts heruntergeladen werden. Versäumt der Schuldner, den Antrag auf Restschuldbefreiung vorzulegen, weist ihn das Insolvenzgericht i.d.R. darauf hin und gesteht ihm eine zweiwöchige Frist zur Nachreichung zu (§ 287 Abs. 1 Satz 2 InsO).

    Bevor Schuldner Privatinsolvenz beantragen können, müssen sie sich zunächst beraten lassen und um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit ihren Gläubigern bemühen. Beratung und Unterstützung für den Vergleich erhalten sie von anerkannten Schuldnerberatungsstellen sowie Fachanwälten.

    Diese dürfen auch die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches ausstellen, die für den Insolvenzantrag notwendig ist (§ 305a InsO).

    Dem Antrag haben Schuldner die sogenannte Abtrittserklärung beizufügen. Damit treten sie ihre pfändbaren Einkommensanteile sowie andere pfändbare Bezüge während der dreijährigen Wohlverhaltensphase an einen vom Gericht bestellten Treuhänder, den Insolvenzverwalter, ab (§ 287 Abs. 2 InsO). Aus dieser Insolvenzmasse deckt der Treuhänder die Forderungen der Insolvenzgläubiger. Den Schuldnern steht das unpfändbare Einkommen gemäß Pfändungstabelle zu.

    Zum Ende des Insolvenzverfahrens erfolgt dann die Restschuldbefreiung und eventuell noch offene Forderungen werden dem Schuldner erlassen.

    Achtung: Wurde den Schuldnern in den letzten elf Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt oder ist ihnen den vergangenen drei Jahren eine solche versagt worden, ist ein erneuter Antrag unzulässig (§ 287a Abs. 2 InsO).

    Versagung der Restschuldbefreiung

    Während der dreijährigen Wohlverhaltensperiode haben Schuldner bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen:

    • Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausführen oder sich um Arbeit bemühen.
    • Sie müssen das Insolvenzgericht und den Treuhänder über jeden Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel informieren.
    • Sie müssen Erbschaften und Schenkungen an den Treuhänder übergeben, mit Ausnahme sogenannter "gebräuchlicher Gelegenheitsgeschenke".
    • Gewinne aus Glücksspielen und Lotterien sind ebenfalls an den Treuhänder herauszugeben, mit Ausnahme von Gewinnen von geringem Wert.
    • Schuldner dürfen keine neuen unangemessenen Verpflichten eingehen, also sich nicht neu verschulden.
    • Schuldner dürfen keine eigenen Zahlungen an die Insolvenzgläubiger leisten.

    Kommen Schuldner diesen Obliegenheiten nicht nach, können die Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Gibt das Gericht dem Antrag statt, gilt das Insolvenzverfahren als gescheitert und die Schulden bleiben bestehen.

    Schufa: Löschung des Eintrags nach sechs Monaten

    Sind Verbraucher zahlungsunfähig und beantragen ein Insolvenzverfahren, führt dies zu negativen Schufa-Einträgen. Damit verschlechtert sich der Bonitätsscore der Wirtschaftsauskunftei - mit weitreichenden Folgen: Eine niedrige Bonitätsbewertung erschwert es, neue Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu finden oder Leasing-Verträge abzuschließen.

    Im April 2023 hat die Schufa die Speicherdauer für alle Insolvenzdaten von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt (nach erteilter Restschuldbefreiung). Wurde der Schuldner vom Gericht zum Beispiel zum 1. Oktober 2023 von seinen Schulden befreit, müssen die betreffenden Daten bis zum 1. März 2023 gelöscht werden.

    Diese Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen

    Einige Schulden sind laut Insolvenzordnung von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO). Dabei handelt es sich um Geldstrafen, Buß- und Ordnungsgelder, Forderungen aus vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlungen, vorsätzlich und pflichtwidrig nicht geleistete Unterhaltszahlungen sowie zinslose Darlehen, die aufgenommen wurden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

    Auch neue Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

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    FAQ

    Was bedeutet Restschuldbefreiung?

    Mit der Restschuldbefreiung werden Schuldnern offene Forderungen erlassen, die sie während einer drei Jahre dauernden Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren nicht abbezahlen konnten. Ausgenommen sind gewisse Schulden aus Geldbußen, unerlaubten Handlungen und Unterhaltspflichten sowie während des Insolvenzverfahrens neu aufgenommene Schulden.

    Wer erteilt die Restschuldbefreiung?

    Die Restschuldbefreiung wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt. Dabei handelt es sich in der Regel um das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners.

    Restschuldbefreiung - wann kommt der Bescheid?

    Die Restschuldbefreiung wird erst rechtskräftig, wenn dem Schuldner der gerichtliche Bescheid zur Erteilung zugegangen ist. Wie lange das dauert, richtet sich nach der Auslastung des zuständigen Gerichts. Es kann vorkommen, dass der Bescheid erst Wochen oder Monate nach Ablauf der Wohlverhaltensphase zugestellt wird.

    Welche Bank gibt einen Kredit nach Restschuldbefreiung?

    Nach erteilter Restschuldbefreiung gelten Schuldner nicht automatisch wieder als kreditwürdig. Verfügen Schuldner über ein geregeltes Einkommen oder können solvente Bürgen vorweisen, gewähren viele seriöse Banken dennoch einen Kredit - eventuell zu höheren Zinssätzen.

    Restschuldbefreiung erteilt - was nun?

    Mit der Restschuldbefreiung sind Schuldner zumindest von den Forderungen der Insolvenzgläubiger befreit. Sie können nun wieder weitgehend ungehindert am wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Zu zahlen sind noch die eventuell gestundeten Kosten für das Insolvenzverfahren. Sind Schuldner weiterhin vermögenslos, können die Verfahrenskosten erlassen werden.

    Was bedeutet Restschuldbefreiung aufgehoben?

    Restschuldbefreiung oder Insolvenzverfahren aufgehoben bedeutet, dass das pfändbare Vermögen an die Gläubiger verteilt wurde. Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht.

    Wie steigt der Schufa-Score nach Restschuldbefreiung?

    Durch die Restschuldbefreiung steigt der Schufa-Score nicht direkt. Die mit dem Insolvenzverfahren in Verbindung stehenden offenen Forderungen markiert die Schufa zwar als "erledigt", die negativen Einträge bleiben aber für weitere sechs Monate bestehen. Möchten Schuldner die Daten sofort löschen lassen, müssen sie sich an die Schufa wenden. Für einen besseren Score empfiehlt es sich zudem, nach der Restschuldbefreiung keine neuen Schulden aufzunehmen und alle offenen Forderungen pünktlich zu bezahlen.

    Wird ein Schufa-Eintrag nach Restschuldbefreiung automatisch gelöscht?

    In der Regel löscht die Schufa alle Insolvenzdaten sechs Monate nach erteilter Restschuldbefreiung automatisch. Es empfiehlt sich dennoch, eine Schufa-Auskunft einzuholen und zu prüfen, ob die Einträge tatsächlich gelöscht wurden.

    Wo wird die Restschuldbefreiung veröffentlicht?

    Deutsche Insolvenzgerichte sind verpflichtet, Insolvenzdaten zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe zur Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung erfolgt über das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

    Was bedeutet die Restschuldbefreiung für Gläubiger?

    Für Insolvenzgläubiger bedeutet die Restschuldbefreiung, dass sie Forderungen, die durch das Insolvenzverfahren erloschen sind, nicht mehr geltend machen können.

    Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
    Oliver Schulz

    Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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