Ist Kindergeld pfändbar?

Ist Kindergeld pfändbar?

Die Frage, ob das Kindergeld gepfändet werden darf, beschäftigt viele Schuldner – insbesondere diejenigen, die eine Privatinsolvenz absolvieren oder beantragen möchten.

Die kurze Antwort: Kindergeld ist pfändbar und nicht automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter geschützt!

Eine umfangreichere Antwort und eine Erklärung, wie Sie das Kindergeld vor einer Pfändung schützen, finden Sie in den folgenden Absätzen.

Höhe des Kindergeldes

Seit Januar 2023 erhalten Eltern pro Kind monatlich 250,- Euro von der Familienkasse überwiesen.

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern für Kinder unter 18 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen auch unter 25 Jahren), die von ihnen regelmäßig versorgt und in ihrem Haushalt wohnen. Auch für Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder können Anträge gestellt werden. Das Kindergeld wird dabei nur an EIN Elternteil ausgezahlt.

Bis 2010 war Kindergeld unpfändbar

Schuldner sind der Pfändung ausgesetzt, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel vorliegen hat. Diese Titel können vor einem Gericht erwirkt werden. Bestimmte Behörden wie das Finanzamt oder die Kassen der Städte, Kreise und Gemeinden sowie die Krankenkassen können auch ohne Vorliegen eines Titels eine Pfändung herbeiführen. Der Gläubiger entscheidet, auf welche Weise er die Pfändung vornimmt.

Neben der Lohn- und Gehaltspfändung sind dabei Kontopfändungen sehr beliebt. Auf das Konto gehen nicht nur Lohnzahlungen, sondern auch Sozialleistungen ein. Zu diesen Sozialleistungen gehört auch das Kindergeld. Über viele Jahre bestand die Regelung, dass Sozialleistungen nicht pfändbar sind.

Dies hat sich seit dem 1. Juli 2010 geändert, seit es das Pfändungsschutzkonto gibt. Durch ein solches Konto kann ein Schuldner über den pfändungsfreien Betrag verfügen. Außerdem wird auf diese Weise sein soziokulturelles Existenzminimum gesichert.

Pfändungsschutzkonto einrichten

Um das Kindergeld vor der Pfändung zu schützen, müssen Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Ihre Bank ist verpflichtet, für Sie ein sogenanntes P-Konto zu führen, wenn Sie nicht bereits bei einer anderen Bank ein solches Konto besitzen. Grundsätzlich dürfen Sie nur ein Pfändungsschutzkonto haben. Dieses Konto wird in der Schufa eingetragen, womit verhindert werden soll, dass Sie mehrere Pfändungsschutzkonten eröffnen.

Der Pfändungsschutz erstreckt sich nicht auf einzelne Leistungen, sondern auf alle Geldeingänge. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Kindergeld, Lohn oder Gehalt oder finanzielle Unterstützung von Ihrer Familie bekommen. Alle Einzahlungen sind bis zu einem pfändungsfreien Betrag geschützt.

Wie hoch dieser ist, ergibt sich aus Ihren persönlichen Verhältnissen. Sie bekommen für sich selbst einen Grundfreibetrag. Darüber hinaus können Sie für jede Person, die Ihrer Unterhaltspflicht unterliegt, weitere Freibeträge auf Antrag bekommen. Dafür ist eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung nötig.

Der Pfändungsfreibetrag wird jedes Jahr von der Regierung angepasst und steht jedem zu, unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben oder der Unterhaltspflicht bedürfen. Er liegt laut aktueller Pfändungstabelle 2023 / 2024 bei 1.410,- Euro. Erst wenn Sie mehr verdienen, darf bei Ihnen gepfändet werden.

Wenn Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag um jedes Kind. Bei einem Kind steigt die Pfändungsfreigrenze auf 1.940,- Euro.

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Kindergeld zählt zum Einkommen

Das Kindergeld wird zum Einkommen hinzugerechnet. Das bedeutet, dass es nicht gepfändet werden kann, wenn alle Einzahlungen, die über das Kindergeld hinaus auf Ihrem Konto eingehen, den Freibetrag nicht übersteigen.

Sollten Sie mehr verdienen und darüber hinaus Kindergeld bekommen, kann die Bank auch das Kindergeld pfänden. Genau genommen wurde in diesem Fall aber eine Einkommenspfändung vorgenommen, denn Sie haben mehr verdient, als es der Freibetrag erlaubt.

Wenn Sie jedoch keinen Pfändungsschutz auf Ihr Konto beantragen, ist das Kindergeld pfändbar. Sie können den Pfändungsschutz bis zu vier Wochen nach einer erfolgten Kontopfändung veranlassen.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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