Pfändungsfreibetrag in Deutschland

Der Pfändungsfreibetrag

Der Pfändungsfreibetrag dient zur Existenzsicherung von verschuldeten bzw. überschuldeten Personen. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie in § 850c ZPO unter dem Titel „Pfändungsgrenzen für Einkommen„.

Pfändungsfreigrenzen sorgen dafür, dass der Schuldner einen bestimmten Betrag seines Gehaltes behalten darf. Nur die darüber liegende Summe darf im Rahmen einer Kontopfändung, Lohnpfändung oder Privatinsolvenz gepfändet und an den / die Gläubiger gezahlt werden.

Die Höhe des Pfändungsfreibetrages

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) aktualisiert

„die unpfändbaren Beträge […] jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres“

Der Staat passt die Pfändungsgrenzen an, weil sich i.d.R. auch die Lebenshaltungskosten erhöhen. Die entsprechenden Pfändungsfreibeträge werden in der Pfändungstabelle festgehalten. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Juli 2019 (bis zum 30. Juni 2021).

Wenn Sie netto weniger als 1.180,- EUR verdienen, darf bei Ihnen nicht gepfändet werden. Beträgt Ihr Nettoeinkommen über 3.613,08 EUR, dürfen hingegen alle Beträge, die darüber liegen, komplett gepfändet werden. Die Einordnung des Einkommens geschieht in 10-EUR-Schritten.

Nicht pfändbare Einkommensbestandteile

Für die Berechnung Ihres Pfändungsfreibetrages gilt das BEREINIGTE Nettoeinkommen. Es gibt dementsprechend Gelder, die teilweise oder sogar komplett unpfändbar sind. Darunter fallen z.B.

Es ist also sehr wichtig, dass Sie Ihre Gehaltsabrechnung detailliert prüfen, wenn bei Ihnen gepfändet wird. Da Pfändungen für manche Mitarbeiter der Buchhaltung auch Neuland sind, kann es unter Umständen zu Fehlern kommen.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Sobald Ihnen mit einer Pfändung „gedroht“ wird, sollten Sie Ihr Girokonto so schnell wie möglich in ein P-Konto umwandeln. Falls Sie das nicht machen, könnten Gläubiger und / oder Gerichtsvollzieher Ihr gesamtes Guthaben pfänden, was dramatische Folgen haben kann.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

Im Gesetzestext heißt es:

„Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag“

Wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, können Sie Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen – je nachdem, für wie viele Personen Sie unterhaltspflichtig sind.

SEHR WICHTIG: Für eine Erhöhung Ihrer Pfändungsfreigrenze müssen Sie selbst AKTIV werden. Sie benötigen dafür eine P-Konto Bescheinigung, die wir Ihnen gerne ausstellen.

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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