Der Pfändungsfreibetrag dient zur Existenzsicherung von verschuldeten bzw. überschuldeten Personen. Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie in § 850c ZPO unter dem Titel „Pfändungsgrenzen für Einkommen“.
Pfändungsfreibeträge sorgen dafür, dass Schuldner für die Sicherung ihrer Existenz einen bestimmten Betrag ihres Nettoeinkommens behalten dürfen. Nur die darüber liegende Summe darf z.B. im Rahmen einer Lohnpfändung bzw. Gehaltspfändung vom Gläubiger eingezogen werden.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.
Pfändungsfreibeträge werden jährlich angepasst
„Die Beträge werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres […] angepasst.“
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) passt die Pfändungsgrenzen jedes Jahr an. Das ist sinnvoll, da die Lebenshaltungskosten i.d.R. ständig steigen. Aktuell bekommen private Verbraucher das besonders zu spüren, denn die Inflationsrate ist angesicht globaler Krisen ungewöhnlich hoch.
Info: Bis 2021 wurde der Pfändungsfreibetrag übrigens nur alle zwei Jahre neu berechnet.
Pfändungstabelle zeigt alle Freibeträge
Die entsprechenden Pfändungsfreibeträge werden in der Pfändungstabelle festgehalten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung). Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Juli 2024 (bis zum 30. Juni 2025).
Der Grundfreibetrag / Basis-Pfändungsfreibetrag für 2024 liegt für Personen ohne Unterhaltspflicht bei 1.491,75 Euro (faktisch bei 1.499,99 Euro)!
Wenn Sie netto weniger als 1.500,- Euro verdienen, darf bei Ihnen nicht gepfändet werden. Beträgt Ihr Nettoeinkommen über 4.573,10 Euro, dürfen hingegen alle Beträge, die darüber liegen, komplett gepfändet werden. Die Einordnung des Einkommens geschieht in 10-Euro-Schritten.
Zum Nettoeinkommen zählen Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld und die Rente (abzüglich Sozialversicherungsabgaben und Steuern).
In der folgenden Tabelle können Sie anhand Ihres Nettoeinkommens und der Anzahl Ihrer Unterhaltsverpflichtungen Ihren Pfändungsfreibetrag für 2024 / 2025 herausfinden:
Pfändungsfreibeträge seit 2002 bei uns bequem abrufbar: Mit unserem Pfändungsrechner können Sie die Freibeträge seit 2002 schnell und einfach berechnen. Anstatt in der Pfändungstabelle nach der richtigen Zeile und Spalte zu suchen, wirft der Rechner das richtige Ergebnis in Windeseile aus, z.B. Ihren Freibetrag für 2024.
Pfändungsfreibeträge richten sich auch nach den Unterhaltspflichten
Wie hoch der Pfändungsbetrag im Endeffekt ist, errechnet man jedoch nicht nur anhand des Nettoeinkommens. Auch die Anzahl der Unterhaltspflichten spielt eine wichtige Rolle. Je mehr Unterhalt gezahlt wird, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.
Beispiel: Das Einkommen liegt bei 3.000,- Euro netto im Monat. Wie viel dürfte dann gepfändet werden?
- ohne Unterhaltspflicht: 1.055,78 Euro
- bei einer Unterhaltspflicht: 473,68 Euro
- bei zwei Unterhaltspflichten: 253,83 Euro
- bei drei Unterhaltspflichten: 96,54 Euro
- bei vier Unterhaltspflichten: 1,80 Euro
- bei fünf oder mehr Unterhaltspflichten: 0 Euro
Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören (ehemalige) Ehepartner / Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie, d.h. u.a. Kinder, Eltern oder Großeltern.
Nicht pfändbare Einkommensbestandteile
Für die Berechnung Ihres Pfändungsfreibetrages gilt das BEREINIGTE Nettoeinkommen. Nach § 850a ZPO (Unpfändbare Bezüge) und § 850b ZPO (Bedingt pfändbare Bezüge) gibt es Gelder, die teilweise oder sogar komplett unpfändbar sind. Darunter fallen z.B.
- Urlaubsgeld (im Rahmen des Üblichen)
- Weihnachtsgeld (max. 750,- Euro)
- Überstunden (50%)
- Gefahrenzulagen
- Trinkgeld (nur bei einer Taschenpfändung)
- Spesen (im Rahmen der gesetzlichen Pauschalbeträge)
Zahlungen wie Abfindungen, Krankengeld, tarifliche Einmalzahlungen oder die Inflationsprämie sind nicht vor einer Pfändung geschützt.
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Gehaltsabrechnung detailliert prüfen, wenn bei Ihnen gepfändet wird. Da das Thema nicht trivial ist und Pfändungen für manche Mitarbeiter der Buchhaltung Neuland sind, kann es unter Umständen zu Fehlern kommen.
FAQ
Was sind Pfändungsfreibeträge?
Der Gesetzgeber legt damit fest, welche Beträge des Einkommens nicht gepfändet werden dürfen. Diese Maßnahme hilft verschuldeten Menschen dabei, das Existenzminimum zu sichern. Ohne Pfändungsfreibeträge könnten Gläubiger das gesamte Einkommen pfänden, d.h. Schuldner hätten gar kein Geld zum Leben.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einem P-Konto 2024?
Der statische Grundfreibetrag für ein Girokonto, das in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wurde, liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.499,99 Euro monatlich. Es besteht die Möglichkeit, den Pfändungsfreibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung zu erhöhen, z.B. bei Unterhaltspflichten.
Wird der Pfändungsfreibetrag 2025 erhöht?
Ja. Seit 2021 werden die Freibeträge nicht mehr alle zwei Jahre, sondern JÄHRLICH an die Lebenshaltungskosten angepasst. Es ist u.a. angesichts der Inflationsraten nicht damit zu rechnen, dass sie zukünftig stagnieren oder gar sinken wird.
Wann wird der Pfändungsfreibetrag das nächste Mal erhöht?
Zum 1. Juli 2025. Er gilt dann bis zum 30. Juni 2026.
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.