Der Vollstreckungsbescheid - die wichtigsten Infos für Schuldner

Der Vollstreckungsbescheid – die wichtigsten Infos für Schuldner

Sie sind in eine finanzielle Notlage geraten? Wissen Sie nicht, wie Sie Ihre Rechnungen begleichen sollen? Dann droht Ihnen womöglich ein gerichtliches Mahnverfahren, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt werden könnte – und der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür steht.

Für Gläubiger hingegen ist ein Vollstreckungsbescheid oft die letzte Möglichkeit, um den Ausgleich offener Forderungen zu bewirken.

Hier erfahren Sie,

  • was man genau unter einem Vollstreckungsbescheid versteht,
  • was Sie tun müssen, wenn Sie einen einen solchen Bescheid erhalten haben und
  • wie Sie diesen in Zukunft vermeiden.

Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Zahlungserinnerungen und Mahnungen von Unternehmen gehören zum Bereich des außergerichtlichen Mahnverfahrens. Reagiert ein Schuldner nicht auf die Schreiben eines Gläubigers, kann dieser bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Das ist meist nach der zweiten oder dritten erfolglosen Mahnung der Fall.

Zur Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es ausreichend, den Mahnbescheid elektronisch an das zuständige Zentrale Mahngericht zu übermitteln. Der Rechtspfleger prüft den Sachverhalt und erlässt nach Eingang der Gebühren den Mahnbescheid.

Der Schuldner muss nach Erhalt des Mahnbescheids umgehend alle offenen Forderungen an seinen Gläubiger begleichen. Sollten die Forderungen unbegründet sein, kann der Schuldner natürlich Widerspruch einlegen. Für beides gilt eine Frist von zwei Wochen.

Werden die Forderungen innerhalb dieser Frist nicht beglichen und kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbescheid übermittelt. Nun hat der Schuldner wiederum zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.

Lässt er auch diese Frist verstreichen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger erhält einen Vollstreckungstitel. Dieser ist übrigens 30 Jahre gültig!

Die Zuständigkeit des Mahngerichts endet mit der Übersendung des Vollstreckungsbescheids. Alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen über das für den Schuldner zuständige Amtsgericht.

Wie wird der Vollstreckungsbescheid zugestellt?

Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann von Amtswegen erfolgen. Dabei stellt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid direkt dem Schuldner zu.

Eine Zustellung im Parteibetrieb, d.h. die Übersendung des Vollstreckungsbescheids an den Gläubiger, ist ebenfalls möglich. Dieser kann die Zustellung des Vollstreckungsbescheids an den Schuldner entweder selbst übernehmen oder einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen.

Da der Vollstreckungsbescheid nach der Zustellung sofort wirksam ist, könnte der Gerichtsvollzieher bei der Übergabe eine Zwangsvollstreckung direkt durchführen.

Was bewirkt ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid?

Der Schuldner hat nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Dieser kann auch auf einen Teil der Forderung, auf die Zinsen oder auf die Kosten beschränkt werden.

Legt der Schuldner Einspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid nicht rechtskräftig. Er ist aber dennoch vorläufig vollstreckbar. Eine vorsorgliche Lohnpfändung darf z.B. trotzdem vorgenommen werden.

Um dies zu verhindern, sollte der Schuldner zusammen mit seinem Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einen Antrag auf eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht stellen.

Die Klärung der Angelegenheit erfolgt danach in der Regel in einem Zivilprozess. Stellt sich dabei heraus, dass die Forderungen nicht berechtigt waren, müssen bereits vollstreckte Werte zurückerstattet werden.

Wozu dient der Vollstreckungsbescheid?

Mit Hilfe des Vollstreckungsbescheids kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser holt die Vermögensauskunft des Schuldners ein, führt Zwangsvollstreckungen durch und leitet Pfändungen ein.

Der Vollstreckungsbescheid muss bei jeder Maßnahme im Original vorgelegt werden. Gerichtsvollzieher müssen oft ausgleichend zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern vermitteln, damit der Streitfall möglichst gütlich erledigt wird.

Wie lässt sich ein Vollstreckungsbescheid verhindern?

Um einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern, sollten Sie stets alle offenen Forderungen begleichen. Es kann jedoch jedem einmal passieren, dass er in einen finanziellen Engpass gerät. Sollten Sie finanzielle Probleme haben und offene Rechnungen nicht begleichen können, sollten Sie nicht aus Scham zu lange zögern. Lassen Sie sich rechtzeitig professionell beraten!

Gläubiger sind häufig bereit, einen außergerichtlichen Vergleich zu akzeptieren. Das liegt auch daran, dass sie von einem Schuldner, den Sie in die Privatinsolvenz „treiben“, i.d.R. meist weniger Geld zu erwarten haben.

Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist häufig letzte Versuch, um Forderungen in kompletter Höhe einzutreiben. Es gibt auch viele Gläubiger, die zögern (und ggf. eher ein Inkassobüro beauftragen). Das gerichtliche Mahnverfahren und die Erlangung eines Vollstreckungsbescheids ist nämlich mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand und der Vorleistung von Gerichtsgebühren und Anwaltskosten verbunden.

Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

Scroll to Top