SCHULDENFREI NACH MAX. 3 JAHREN
Seit Ende 2020 gibt es für Schuldner eine sehr gute Nachricht: Durch eine weitere Insolvenzrechtsreform können sie mithilfe einer Privatinsolvenz bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sein.
Von 1999 bis 2014 galten 6 Jahre als Höchstdauer. Ab dem 1. Juli 2014 war es dann möglich, die Verbraucherinsolvenz auf 5 Jahre oder 3 Jahre zu verkürzen. Für eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren mussten Schuldner die Verfahrenskosten begleichen. Bereits nach 3 Jahren war man schuldenfrei, wenn man zusätzlich 35 % seiner Schulden an die Gläubiger gezahlt hatte.
Seitdem das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft ist, gibt es diese Voraussetzungen nicht mehr. Alle Insolvenzverfahren - Regelinsolvenzen und Privatinsolvenzen - dauern nur noch höchstens 3 Jahre!
Insolvenzverfahren höchstens 3 Jahre
Mit der gesetzlichen Neuregelung hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie vorzeitig umgesetzt, die verlangt, dass alle Mitgliedsländer eine Entschuldungsfrist von höchstens 3 Jahren im nationalen Recht verankern.
Anders als von der EU empfohlen wurde diese Höchstdauer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen eingeführt. Bei Privatinsolvenzen gibt es jedoch die Einschränkung, dass die Insolenzdauer vorerst bis 2025 gilt und bis dahin evaluiert wird.
Der Gesetzgeber hat mit der Verkürzung der Privatinsolvenz auf max. 3 Jahre in Pandemie-Zeiten ein Zeichen gesetzt und dafür gesorgt, dass Schuldner schneller schuldenfrei werden können. Das ist in den meisten Fällen nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die gesamte deutsche Wirtschaft gut.
Noch schneller schuldenfrei mit Vergleich oder Insolvenzplan
Wer noch früher seine Schulden loswerden möchte, sollte alles daran setzen und mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich aushandeln. Das gelingt am besten mit professioneller Unterstützung. Mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung vermeidet man das Insolvenzverfahren und ist i.d.R. nach weniger als 3 Jahren schuldenfrei.
Eine weiterer Weg zur zeitnahen Schuldenfreiheit führt über das Insolvenzplanverfahren für Verbraucher. Dabei wird versucht, in der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz eine schnelle Lösung zu finden. Das gelingt meistens aber nur mit einem Geldgeber, einem Lottogewinn oder einer Erbschaft. Dementsprechend passiert das relativ selten.
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.