Insolvenzplanverfahren für Verbraucher

Insolvenzplanverfahren für Verbraucher

Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen den Insolvenzplan näherbringen. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Bei Detailfragen können Sie uns jederzeit kontaktieren und eine Erstberatung in Anspruch nehmen (unverbindlich und kostenlos).

Wenn Sie beabsichtigen, so schnell wie möglich wieder schuldenfrei zu werden, können Sie dafür einen außergerichtlichen Vergleich anstreben. Stimmen alle Gläubiger zu, können Sie auf diesem Wege eine Privatinsolvenz vermeiden und zeitnah in ein Leben ohne Schulden starten.

Eine andere Variante, um sich aus einer prekären finanziellen Situation zu befreien, ist das Insolvenzplanverfahren bzw. die Planinsolvenz. Bis zur Insolvenzrechtsreform vom 1.7.2014 war diese Möglichkeit der kompletten Entschuldung ausschließlich Unternehmern vorbehalten.

Heutzutage können auch Verbraucher mit Hilfe einer Einmalzahlung die Schuldenfreiheit erlangen. Die Planinsolvenz dauert i.d.R. zwischen vier und zwölf Monate und ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind zahlungsunfähig und haben keinerlei Vermögenswerte, mit denen Sie Ihre Schulden begleichen könnten.
  • Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde bereits eröffnet bzw. beantragt.
  • Sie haben einen Geldgeber, der für die Zahlungen an Ihre Gläubiger garantiert. Das kann z.B. ein Verwandter oder Freund sein.
  • Die Gläubiger werden durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt, d.h. Sie bekommen durch die Planinsolvenz einen höheren Geldbetrag zurück als durch das reguläre Insolvenzverfahren.
  • Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland.

Vorteile des Insolvenzplans

Sobald das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde, greift der Pfändungsschutz. Während der außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern ist das nicht der Fall. Sie kommen zur Ruhe, insbesondere dann, wenn Sie ein P-Konto eingerichtet haben.

Während bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren ein Gläubiger ausreicht, um das Projekt zum Scheitern zu bringen, herrscht beim Insolvenzplan das Mehrheitsgebot. Zustimmende Gläubiger können ablehnende dementsprechend überstimmen.

Viele Gläubiger sind bei einem Insolvenzplanverfahren eher geneigt, Angebote zu akzeptieren, da der Schuldner „Ernst gemacht hat“ und sich schon in der Verbraucherinsolvenz befindet. Die Hoffnung, dass z.B. Pfändungen Früchte tragen, wurde damit im Keim erstickt.

Nachdem sich alle beteiligten Parteien geeinigt haben, wird das Insolvenzverfahren umgehend eingestellt und die Restschuldbefreiung erteilt. Da eine Verbraucherinsolvenz sonst drei bis sechs Jahre dauert, sparen Sie jede Menge Zeit!

Unter Umständen ist der Insolvenzplan auch noch während einer bereits laufenden Privatinsolvenz möglich.

Ablauf Insolvenzplanverfahren

Damit Sie sich ungefähr vorstellen können, wie das Insolvenzplanverfahren funktioniert, skizzieren wir Ihnen grob die wichtigsten Schritte:

  • Die Verbraucherinsolvenz wird eröffnet.
  • Der Insolvenzplan wird ausgearbeitet.
  • Der Plan wird mit dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter abgestimmt.
  • Die Gläubiger werden „ins Boot“ geholt.
  • Haben ausreichend Gläubiger zugestimmt, wird der Insolvenzplan dem Gericht vorgelegt.
  • Es kommt zum Abstimmungstermin vor dem Insolvenzgericht. Es zählen nur die Stimmen von anwesenden Gläubigern, d.h. nicht anwesende und ablehnende Gläubiger können überstimmt werden.
  • Die Insolvenz ist beendet, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat. Sie sind schuldenfrei!

Der Knackpunkt eines Insolvenzplanverfahrens ist sicherlich die Suche nach einem geeigneten Geldgeber. Dennoch ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber privaten Schuldnern eine weitere Möglichkeit bietet, um schneller schuldenfrei zu werden – und in ein „neues“ Leben zu starten!

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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