Stromsperre - hilfreiche Infos für Schuldner

Stromsperre – hilfreiche Infos für Schuldner

Zu einer Stromsperre kann es kommen, wenn der Kunde mit der Zahlung der Stromrechnungen in Verzug geraten ist. Bevor der Energieversorger aber damit drohen darf, den Strom abzustellen, müssen die Stromschulden über 100 Euro liegen.

Seit 2011 wird die Anzahl der Stromsperren in Deutschland statistisch erfasst. Im Jahr 2019 lag sie bei knapp 300.000, zwei Jahre zuvor wurde die Stromversorgung sogar bei ca. 344.000 Haushalten vom Stromanbieter unterbrochen.

Besonders Hartz IV-Empfänger und Geringverdiener gehören zu den Millionen Personen, über deren Haupt die Stromsperre wie ein Damoklesschwert schwebt. Diese Personengruppe ist zugleich in hohem Maße unter den Haushalten in Deutschland zu finden, die überschuldet sind. Wenn die Energiekosten weiter steigen, wird sich diese Situation unweigerlich verschärfen.

Um sich auszumalen, welche gravierenden Folgen eine Stromabschaltung haben kann, insbesondere mit Kindern, benötigt man nicht viel Fantasie. Ohne elektrisches Licht, funktionierenden Kühlschrank und Herd, warmes Wasser, Föhn, W-LAN, Fernseher oder Radio wird der Alltag zur Tortur.

Von der Ankündigung bis zur Stromsperre

Neben einem Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro müssen gem. Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Energieanbieter den Strom tatsächlich abklemmen darf. Er muss …

  • Mahnungen für nicht gezahlte Abschläge schicken,
  • die Stromsperre vier Wochen vorher ankündigen und
  • seine Absicht dem Kunden nochmalig drei Werktage vor dem Vollzug kundtun.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Schuldner nicht in Aussicht stellen kann, seine Schulden zu begleichen.

Bei Härtefällen kann eine Stromsperre ggf. als unzulässig bzw. nicht verhältnismäßig sein. Das könnte der Fall sein, wenn man von zu Hause arbeitet und ohne Strom kein Geld verdienen würde. Auch wenn die Gesundheit von im Haushalt lebenden Kleinkindern und Pflegebedürftigen gefährdet ist, darf der Strom unter Umständen nicht abgestellt werden.

INFO: Das Abschalten des Stroms und die Aufhebung der Stromsperre führen zu zusätzlichen Kosten in Höhe von jeweils ca. 50 Euro. Wer Mahnungen ignoriert, muss darüber hinaus mit Mahngebühren oder sogar Inkassokosten rechnen (sofern das Stromversorger ein Inkassobüro beauftragt).

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Stromsperre vermeiden

Der einfachste Weg, um eine Stromsperre zu verhindern, ist das fristgerechte Zahlen der Abschläge. Hier ist es sehr sinnvoll, ein Lastschriftverfahren einzurichten. So wird das Geld automatisch vom Bankkonto abgebucht und kann nicht anderweitig verwendet werden.

Schulden bei Energieversorgern sind typische Primärschulden. Weil sie existenzbedrohend sein können, ist es empfehlenswert, diese immer zuerst zu begleichen. Weitere Primärschulden sind z.B. Zahlungsrückstände beim Vermieter oder Finanzamt.

Es kann sein, dass der monatliche Abschlagsbetrag vom Stromanbieter zu hoch angesetzt wurde. Um die angemessenen Kosten herauszufinden, sollte man den Stromverbrauch stets im Auge behalten. Weitere Anhaltspunkte liefern z.B. Schlussrechnungen aus den vergangenen Jahren.

In diesem Zuge findet man vielleicht heraus, dass man zu viel Strom verbraucht. Das Ausschalten des Lichts, wenn man nicht im Raum ist, oder der Energiesparmodus von Elektrogeräten kann dahingehend einiges bewirken.

Darüber hinaus kann es nicht schaden, nach günstigeren Stromanbietern Ausschau zu halten. Das ist heutzutage über diverse Vergleichsportale in Windeseile gemacht. Häufig spart man zusätzlich durch hohe Wechselprämien.

INFO: Der Wechsel des Energieversorgers ist kein geeignetes Mittel, um eine drohende Stromsperre abzuwenden. Auch wenn es ausnahmsweise klappen sollte, muss man sich weiterhin mit den Schulden beim alten Anbieter herumschlagen.

Stromsperre aufheben (lassen)

Der Strom wird wieder angeschaltet, wenn der Kunden die Stromschulden und die zusätzlich entstandenen Kosten beglichen hat – oder er beweisen kann, dass es sich bei ihm um einen Härtefall handelt.

Folgende Lösungswege stehen zur Verfügung:

  • Man vereinbart eine Stundung, d.h. man begleicht die Schulden zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach Erhalt des Weihnachtsgeldes).
  • Man zahlt die Stromschulden in (kleinen) Raten.
  • Man erhöht die Abschlagszahlungen, so dass mit den überschüssigen Beträgen Schulden getilgt werden.
  • Man beantragt die Übernahme der Schulden durch einen Sozialleistungsträger (in Form eines Darlehens).

In vielen Fällen ist die Stromsperre ein Zeichen für permanente Geldsorgen. Dementsprechend sollte man aktiv werden und versuchen, die finanzielle Situation zeitnah wieder in den Griff zu bekommen!

Photo by Michal Matlon on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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