Verfügen Sie über ein P-Konto, sind Sie vor übermäßiger Pfändung durch Ihre Gläubiger geschützt. Pro Monat steht Ihnen ein gewisser Freibetrag zur Verfügung. Es kann allerdings vorkommen, dass Sie diesen Freibetrag bis zum Monatsende nicht aufbrauchen oder innerhalb eines Monats doppelte Geldeingänge verzeichnen.
Was geschieht, wenn der Freibetrag auf diese Weise überschritten wird?
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Überschreitet das P-Konto den Freibetrag, ist es möglich, das Guthaben auf den Folgemonat zu übertragen.
- Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes PSK-Auskehrungskonto eingerichtet.
- Der Übernahmebetrag muss innerhalb von drei Monaten aufgebraucht werden, anschließend ist er pfändbar.
Freibetrag auf dem P-Konto überschritten: Was geschieht nun?
Der Freibetrag auf dem P-Konto kann beispielsweise überschritten werden, wenn Sie in einem Kalendermonat nicht das gesamte Guthaben aufbrauchen. Eventuell erhalten Sie in einem Monat auch zwei Gehaltszahlungen, wenn etwa das Gehalt für März am 1. April eingeht und das Gehalt für April bereits zum Monatsende auf Ihrem Konto ist.
Guthaben, das den Freibetrag überschreitet, ist grundsätzlich pfändbar. Der Überschuss wird aber nicht direkt an die Gläubiger überwiesen. Zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber nämlich die Möglichkeit eingeräumt, den Überschuss drei Monate lang von einem Kalendermonat auf den nächsten zu übertragen (§ 899 Abs. 2 Satz 1 Zivilprozessordnung / ZPO).
Diese Regelung soll es Schuldnern ermöglichen, für größere Anschaffungen zu sparen.
Überschüssiges Guthaben in den Folgemonat übertragen
Ist zu viel Geld auf dem Konto, sichern Banken den Überschuss zunächst auf einem sogenannten PSK-Auskehrungskonto. Auf dieses Konto haben weder Schuldner noch Gläubiger Zugriff.
Auf dem PSK-Auskehrungskonto werden vor allem zwei verschiedene Beträge verwaltet:
- Übernahmebeträge: unverbrauchtes Guthaben aus dem Freibetrag.
- Moratoriumsbeträge: grundsätzlich pfändbare Beträge, die über den Freibetrag hinausgehen, aber nicht direkt an die Gläubiger ausgezahlt werden. Moratoriumsbeträge dienen in erster Linie dazu, ein schwankendes Einkommen auszugleichen.
Ist der Freibetrag auf dem P-Konto ausgeschöpft, wird das Guthaben auf dem PSK-Auskehrungskonto automatisch auf das P-Konto zurückgebucht. Auf diese Weise ist es möglich, auf dem P-Konto inklusive des laufenden Kalendermonats ein geschütztes Guthaben in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags anzusparen.
Nach drei Kalendermonaten allerdings ist der Überschuss pfändbar und wird an die Gläubiger ausbezahlt.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.