Foto für den Blogartikel "Kann ich im Online-Banking eine Pfändung sehen?". Blick von oben auf ein Notebook, Hand mit Karte, daneben Smartphone und Kaffee auf rotem Hintergrund – Sinnbild für Online-Banking und das Prüfen, ob eine Kontopfändung im Konto sichtbar ist.

Kann ich im Online-Banking eine Pfändung sehen?

Eine Kontopfändung ist für Gläubiger eine erfolgversprechende Möglichkeit, offene Forderungen einzutreiben. Haben sie vor Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirkt, können sie damit das Konto des Schuldners sperren und sich das Kontoguthaben auszahlen lassen.

Für Schuldner ist diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme dementsprechend mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. Wie erfahren Sie nun überhaupt von der Pfändung? Lässt sich im Online-Banking einsehen, ob eine Kontopfändung vorliegt? Der folgende Artikel gibt Antworten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Über die Kontopfändung werden Schuldner schriftlich per Pfändungsverfügung informiert.
  • Zusätzlich erhalten sie von den meisten Banken eine Mitteilung ans Online-Postfach.
  • Schuldner können nun die geforderte Summe entweder direkt im Online-Banking bezahlen oder ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Kontopfändung im Online-Banking einsehen

Schuldner werden stets schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Kontopfändung informiert. Aus der Pfändungsverfügung sollten die Art der Pfändung, der Name des Gläubigers und die Höhe der geforderten Summe eindeutig hervorgehen.

Ob die Pfändung bereits umgesetzt wurde, erfahren Sie zum Beispiel, wenn Sie bei Ihrer Bank anrufen und direkt nachfragen. Auch im Online-Banking können Sie i.d.R. erkennen, ob eine Kontopfändung vorliegt. Die meisten Banken schicken Ihnen eine Mitteilung an Ihr Online-Postfach.

Weitere Hinweise, dass eine Kontopfändung vorliegt:

  • Sie können kein Geld mehr abheben.
  • Transaktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt.
  • Zum Girokonto gehörende Kreditkarten werden gesperrt.
  • Bestehende Kreditlinien wie Dispokredite werden gekündigt.

Kontopfändung – was tun?

Die schnellste Möglichkeit, eine Kontopfändung aufzuheben, besteht darin, die geforderte Summe direkt zu bezahlen. Die meisten Banken stellen eine solche Möglichkeit im Online-Banking zur Verfügung.

Reicht Ihr Kontoguthaben nicht aus, um die Forderung zu begleichen, sollten Sie Ihr Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Auf dem P-Konto bleibt jeden Monat ein gesetzlich festgelegter Freibetrag automatisch vor der Pfändung geschützt. Auf diese Weise können Sie trotz Pfändung Ihren Lebensunterhalt decken. Die Umwandlung ist in häufig ebenfalls über das Online-Banking möglich.

Achtung: Jeder Verbraucher kann nur ein P-Konto führen. Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos wird zudem an die Schufa gemeldet.

Zahlungsschwierigkeiten: Reagieren Sie frühzeitig!

Eine Kontopfändung kommt nicht von ungefähr. Gläubiger müssen offene Forderungen zunächst anmahnen und anschließend einen vollstreckbaren Titel erwirken. Reagieren Sie frühzeitig, lässt sich eine Pfändung daher oft vermeiden.

Nehmen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten direkt Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen individuelle Wege aus der Schuldenfalle.

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Foto: makistock / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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