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Neues Bewertungssystem der Schufa – was ändert sich?

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa sammelt wichtige Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Der sogenannte Bonitätsscore stand jedoch bereits seit längerer Zeit in der Kritik. Zum 17. März 2026 hat die Schufa nun ein neues Bewertungssystem eingeführt. Wir zeigen, was sich damit ändert.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Zum 17. März 2026 ist das neue Bewertungssystem der Schufa in Kraft getreten.
  • Der Bonitätsscore wird nun anhand von zwölf Kriterien berechnet, Punkte ersetzen die alten Prozentwerte.
  • Mit einem Schufa-Account können Verbraucher ihren Bonitätsscore jederzeit kostenlos abfragen.

Neuer Schufa-Score als Teil der Transparenzoffensive

Ob Sie Waren auf Raten kaufen, einen Handyvertrag abschließen oder eine Wohnung anmieten: Für zahlreiche Geldgeschäfte holen Händler und Finanzinstitute eine Bonitätsauskunft bei der Schufa ein. Zudem geben sie ihrerseits Auskünfte über das Zahlungsverhalten ihrer Kunden an die Wirtschaftsauskunftei weiter.

Daten von rund 62 Millionen Verbrauchern sind bei der Schufa gespeichert. Der Schufa-Score soll eine Einschätzung geben, wie gewissenhaft ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

In der Vergangenheit hat die intransparente Berechnung des Schufa-Scores immer wieder Kritik von Verbraucherschützern auf sich gezogen. Auch der Europäische Gerichtshof forderte die Wirtschaftsauskunftei in mehreren Urteilen dazu auf, transparenter zu werden.

Die Schufa reagierte darauf mit einer groß angelegten Transparenzoffensive. Dazu gehört das neue Schufa-Bewertungssystem, das zum 17. März 2026 in Kraft getreten ist.

Neues Schufa-Bewertungssystem: Punkte statt Prozente

Immer noch gilt: Je höher der Score, desto besser die Bonität. Anstatt als Prozentzahl wird der Score nun aber mit Punkten zwischen 0 und 999 angegeben. Die Anzahl der Punkte bestimmt, welcher Kreditwürdigkeitsklasse ein Verbraucher zugeordnet wird:

  • Hervorragend (776 bis 999 Punkte)
  • Gut (709 bis 775 Punkte)
  • Akzeptabel (642 bis 708 Punkte)
  • Ausreichend (100 bis 641 Punkte)
  • Ungenügend (kein Score)

Laut Auskunft der Schufa erreichen rund 62 Prozent aller Verbraucher einen Score in der Klasse „Hervorragend“. Weitere 20 Prozent werden der Klasse „Gut“ zugeordnet. Lediglich acht Prozent fallen in die Klasse „Ungenügend“.

Ihren Score sollen Verbraucher ab sofort komplett kostenlos abfragen können. Dazu benötigt wird ein Online-Zugang, für den man sich unter app.schufa.de oder direkt in der Schufa-App registrieren kann. Für die Freischaltung des Accounts wird eine Identitätsprüfung über den elektronischen Personalausweis oder per PIN-Brief durchgeführt.

Schufa-Score: Berechnung anhand von 12 Kriterien

Statt wie bisher 250 werden nun nur noch zwölf Kriterien zur Berechnung des neuen Bonitätsscores herangezogen:

  1. Zahlungsstörungen: 100 bis 264 Punkte. Die höchste Punktzahl lässt sich erreichen, wenn keine Zahlungsstörungen vorhanden sind.
  2. Alter des ältesten Bankvertrags: 0 bis 69 Punkte. Den maximalen Wert erreichen Verbraucher, deren Bankkonto mindestens 20 Jahre alt ist.
  3. Alter der ältesten Kreditkarte: 0 bis 81 Punkte. Die höchste Punktzahl gibt es für Kreditkarten älter als 15 Jahre.
  4. Alter der aktuellen Adresse: 0 bis 94 Punkte. Die maximalen Punkte sichert sich, wer mehr als 20 Jahre am selben Ort wohnt.
  5. Alter des jüngsten Rahmenkredits: 0 bis 36 Punkte. Rahmenkredite älter als zwei Jahre sichern die höchste Punktzahl.
  6. Konten- sowie Kreditkarten-Anfragen und -Abschlüsse in den letzten zwölf Monaten: 0 bis 117 Punkte. Die maximale Punktzahl erhält, wer keine Anfragen stellt.
  7. Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den letzten zwölf Monaten: 0 bis 99 Punkte, wobei es die höchste Punktzahl ebenfalls für keine bis eine Anfrage gibt.
  8. In den vergangenen zwölf Monaten aufgenommene Ratenkredite: 0 bis 66 Punkte. Die höchste Punktzahl erhält, wer keine Kredite aufgenommen hat.
  9. Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite: 0 bis 61 Punkte. Besonders viele Punkte gibt es für Ratenkredite mit einer Restlaufzeit von unter drei Jahren.
  10. Kreditstatus: 0 bis 19 Punkte: Erledigte Ratenkredite sichern eine höhere Punktzahl.
  11. Immobilienkredit: 0 bis 55 Punkte. Vorhandene Immobilienkredite oder Bürgschaften verbessern den Score.
  12. Vorliegen einer Identitätsprüfung: 0 bis 38 Punkte. Ist die Identität geprüft, lässt sich auch dadurch der Score positiv beeinflussen.

Kritik am neuen Schufa-Score: Bevorzugung älterer Verbraucher

Verbraucherschützer loben die verbesserte Transparenz. Sie kritisieren allerdings, dass mit dem neuen Bewertungssystem ältere Verbraucher mit länger laufenden Bankverträgen und eigenen Immobilien bevorteilt werden.

Bestraft werden nach Einschätzung der Verbraucherschützer zudem Personen, die Angebote vergleichen und zum Beispiel häufiger ihren Strom- oder Telekommunikationsanbieter wechseln. Auch Bestellungen auf Rechnung können den Schufa-Score negativ beeinflussen.

Weiterhin bleibt das Risiko fehlerhafter Einträge bestehen. Verbraucherschützer raten daher, regelmäßig die eigenen Daten zu überprüfen. Das geht auch ohne Account über eine kostenlose Datenkopie.

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Foto: Andreas Prott / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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