Pfändungsfreibetrag erhöhen

Pfändungsfreibetrag erhöhen

Wenn Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt haben und mittels einer Kontopfändung an ihr Geld kommen möchten, spielt der Pfändungsfreibetrag eine wichtige Rolle. Der Freibetrag schützt Schuldner davor, dass ihr gesamtes Konto leergeräumt wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Bankkonto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wurde bzw. wird.

Ist das der Fall, gilt automatisch ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von aktuell 1.252,64 Euro (seit dem 1. Juli 2021). Der Gesetzgeber passt diesen Grundfreibetrag jedes Jahr gemäß § 850 c ZPO an.

INFO: Auch während einer Privatinsolvenz kommen Pfändungsfreigrenzen zum Tragen. In der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 wurde die neue Pfändungstabelle veröffentlicht.

Schuldner können ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen, wenn …

  • sie Unterhaltszahlungen leisten (§850k ZPO Abs. 2 Satz 1a), z.B. für Ehepartner oder Kinder.
  • sie Geldleistungen für nicht unterhaltspflichtige Personen erhalten, die mit Ihnen in einer Gemeinschaft leben (§850k ZPO Abs. 2 Satz 1b).
  • einmalige Sozialleistungen gewährt werden (§850k ZPO Abs. 2 Satz 2), z.B. als Unterstützung für eine Klassenfahrt oder einen Umzug.
  • Schadensersatz gezahlt wird (§850k ZPO Abs. 2 Satz 2).
  • sie Kindergeld bekommen (§850k ZPO Abs. 2 Satz 3).

Wichtig: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags erfolgt nicht automatisch!

Wer den Freibetrag erhöhen lassen möchte, muss selbst aktiv werden und seiner Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Dieses genormte Formular darf nur von berechtigten Institutionen ausgestellt werden, z.B. von Arbeitgebern, Jobcentern, gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälten.

Eine Ausstellung vom Arbeitgeber hat den Nachteil, dass dieser von der Pfändung erfährt. Seine Begeisterung hält sich ggf. auch in Grenzen, weil das Ausfüllen Zeit kostet und er sich u.U. erst in die Thematik einarbeiten muss. Jobcenter können, müssen aber keine Bescheinigung ausfüllen. Dementsprechend kommt es auf den jeweiligen Berater an, ob es klappt oder nicht.

Und bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen kann es häufig sehr lange dauern bis man die Bescheinigung erhält. Das ist natürlich kontraproduktiv, da man den Pfändungsfreibetrag ja so schnell wie möglich anpassen lassen möchte.

P-Konto-Bescheinigung vom Anwalt

Wer den Pfändungsfreibetrag erhöhen und die notwendige P-Konto-Bescheinigung umgehend erhalten möchte, kann sich an einen Rechtsanwalt wenden. Für diese Dienstleistung ist zwar eine geringe Gebühr fällig, dafür hat man das Dokument umgehend im Briefkasten.

Auch wir, die Rechtsanwälte von Schulz & Partner, bieten Ihnen diesen Service an. Gemäß § 305 InsO Abs. 1 Nr. 1 sind wir berechtigt, eine bundesweit gültige Bescheinigung auszustellen. Sie müssen dafür nur das Online-Formular ausfüllen und können den Freibetrag zeitnah von Ihrem Bankberater erhöhen lassen!

Noch Fragen?

Jetzt Erstberatung vereinbaren – kostenlos und unverbindlich!

Photo by Ilja Frei on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

Nach oben scrollen