Beim Versuch, ihre Geldprobleme zu lösen, leihen sich einige Schuldner Geld bei Freunden und Verwandten. Das reicht jedoch nicht immer aus, um der Schuldenspirale zu entkommen. Scheitern die außergerichtlichen Versuche der Schuldenbereinigung, bleibt der Weg in die Privatinsolvenz.
Was bedeutet das für die Schulden bei Freunden? Unser Ratgeber gibt Antworten.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Insolvenzordnung macht keinen Unterschied zwischen Schulden bei gewerblichen und privaten Gläubigern wie Freunden und Familie.
- Beim außergerichtlichen Schuldenvergleich sowie bei der Anmeldung des Insolvenzverfahrens sind alle offenen Forderungen und Gläubiger anzugeben, auch Freunde und Bekannte.
- Verschweigen Schuldner einzelne Gläubiger oder leisten während des laufenden Verfahrens und der Wohlverhaltensphase Zahlungen an Insolvenzgläubiger, gefährden sie die Restschuldbefreiung.
- Die Restschuldbefreiung umfasst auch Schulden bei Freunden.
Schulden bei Freunden auf keinen Fall verheimlichen
Die Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Schulden bei Unternehmen und Personen aus dem Familien- oder Freundeskreis.
Das bedeutet: Streben Sie eine Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren an, müssen auch Freunde, bei denen Sie sich Geld geliehen haben, im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis angegeben werden. Das gilt bereits für den Versuch der außergerichtlichen Einigung, den der Gesetzgeber als Voraussetzung für das Privatinsolvenzverfahren festgelegt hat (§ 305 InsO).
Einige Schuldner tragen sich vielleicht mit dem Gedanken, nur die Schulden bei Unternehmen und Banken mit in die Insolvenz zu nehmen und offene Forderungen von Freunden aus eigener Kraft zu bezahlen. Als Schuldner haben Sie jedoch kein Wahlrecht, welche Gläubiger Sie im Forderungsverzeichnis erwähnen. Es müssen zwingend alle offenen Forderungen angegeben werden. Verschweigen Sie Gläubiger, Mahnungen und Rechnungen, kann Ihnen auf Antrag eines Gläubigers die Versagung der Restschuldbefreiung drohen (§ 290 Abs. 1 Ziff. 6 InsO).
Ebenso wenig ist es gestattet, während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase Geld an einzelne Gläubiger auszuzahlen. Der pfändbare Anteil des Vermögens und Einkommens untersteht während dieser Zeit dem Insolvenzverwalter, der das Geld auf die Insolvenzgläubiger verteilt. Leisten Sie darüber hinausgehende Zahlungen, gefährden Sie damit ebenfalls die Restschuldbefreiung (§§ 294 , 295 Abs. 1 Ziff. 4 InsO).
Restschuldbefreiung umfasst auch Schulden bei Freunden
Wählen Sie den Weg in die Privatinsolvenz, stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf Verfahrenseröffnung auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Halten Sie sich während der Wohlverhaltensphase an bestimmte Auflagen, werden Ihnen am Ende des Verfahrens die Forderungen aller Insolvenzgläubiger erlassen (§ 301 InsO).
Das schließt auch Schulden bei Freunden mit ein. Ausgenommen sind lediglich Forderungen aus unerlaubten Handlungen wie Kreditbetrug, Verletzung von Unterhaltspflichten, Steuerhinterziehung und ähnlichem (§ 302 Nr. 1 InsO).
Freundschaft trotz Schulden: Sprechen Sie Ihre Situation offen an
Schulden können selbst die beste Freundschaft belasten. Das gilt insbesondere, wenn Sie das Geld langfristig nicht zurückzahlen können und Privatinsolvenz anmelden. Für Ihre Gläubiger bedeutet das nämlich normalerweise, dass sie nur einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Verfügen Sie über ein sehr geringes Einkommen, das unter der Pfändungsfreigrenze gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) liegt, gehen Ihre Gläubiger sogar komplett leer aus – einschließlich Ihrer Freunde.
Wie beim Umgang mit allen anderen Gläubigern gilt auch bei Freunden mit Geldforderungen: Schweigen ist keinesfalls Gold! Sprechen Sie Ihre Probleme offen und ehrlich an, auch wenn es Ihnen unangenehm ist.
Erklären Sie, warum die Privatinsolvenz die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation darstellt, aber auch, welche Konsequenzen das für offene Schulden bei Ihren Freunden hat. Durch ehrliche Kommunikation können Sie in vielen Fällen verhindern, dass Schulden Ihre Freundschaft zerrütten.
Möchten Sie es gar nicht erst zu einer solch unangenehmen Situation kommen lassen, sollten Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Hilfe suchen. Unsere professionelle Schuldnerberatung unterstützt Sie bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit Unternehmen, Behörden und Freunden. Kommt es doch zur Privatinsolvenz, stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


