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Abtretungserklärung – einfach erklärt

Mittels einer Abtretungserklärung lassen sich Schulden von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen. In der Privatinsolvenz ist die Abtretungserklärung Bestandteil des Antrags auf Restschuldbefreiung.

Was Sie zur Abtretung von Schulden wissen müssen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Abtretungserklärung dient dazu, Schulden von einem Gläubiger auf einen anderen zu übertragen.
  • Für den Schuldner ändert sich durch die Forderungsabtretung meist nichts. Die Forderung ist weiterhin zu begleichen.
  • Wer Privatinsolvenz anmeldet, muss die Abtretungserklärung zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung einreichen.

Abtretungserklärung – eine Definition

Durch eine Abtretungserklärung können Gläubiger offene Forderungen an eine dritte Person übertragen. Juristisch bezeichnet man die Abtretung von Schulden auch als Zession, den alten Gläubiger als Zedent und den neuen Gläubiger als Zessionar. Rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 398ff BGB).

Die Zession bietet für den abtretenden Gläubiger einige Vorteile: Er kann seine Ansprüche geltend machen und gleichzeitig seine wirtschaftlichen Interessen wahren. Der Schuldner hat bei der Abtretung kein Mitspracherecht.

Bei einer sogenannten stillen Abtretung wird er zudem nicht über den Gläubigerwechsel informiert, sondern zahlt weiter an den alten Gläubiger. Bei einer offenen Abtretung erfährt er dagegen von der Forderungsabtretung.

Voraussetzungen und typische Beispiele

Grundsätzlich lassen sich nahezu alle Forderungen abtreten – unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Die Forderung ist fällig und der Anspruch ist durchsetzbar.
  • Der Altgläubiger ist der tatsächliche Inhaber der offenen Forderung.
  • Beide Gläubiger sind sich über die Abtretung einig.
  • Der ursprüngliche Vertrag zwischen Schuldner und Altgläubiger schließt die Abtretung nicht aus.
  • Die Forderung ist pfändbar. Unpfändbare Forderungen wie Versorgungsrenten, pfändungsfreie Lohnbestandteile und Leistungen der Sozialversicherung sind von der Abtretung ausgeschlossen.

Typische Beispiele:

  • Schadensabwicklung von Versicherungsfällen: Die geschädigte Person tritt die Forderung an eine Werkstatt ab, die sich direkt mit der Versicherung des Schadenverursachers in Verbindung setzt.
  • Kreditsicherung: Banken nutzen eine Abtretungserklärung für einen Teil des monatlichen Einkommens als Sicherung für Kredite.
  • Inkassodienstleistungen: Gläubiger verkaufen offene Forderungen an Inkassounternehmen, die daraufhin die Schulden eintreiben.
  • Schuldenbereinigung: Für einen Schuldenvergleich kann eine Abtretungserklärung getroffen werden, um Schulden neu zu strukturieren.

Die Abtretungserklärung im Insolvenzrecht

In der Privatinsolvenz kommt der Abtretungserklärung eine besondere Bedeutung zu. Sie ist Bestandteil des Antrags auf Restschuldbefreiung.

Schuldner treten auf diese Weise die pfändbaren Anteile ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter ab.

Die Abtretungserklärung gilt für die Dauer der Wohlverhaltensphase, im Privatinsolvenzverfahren also drei Jahre. Die rechtlichen Details regelt § 287 Abs. 2 InsO.

Der Abtretungsvertrag

Für die Form eines Abtretungsvertrags zwischen zwei Gläubigern gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

Folgende Angaben sollten allerdings enthalten sein:

  • Name und Adresse von Zendent, Zessionar und Schuldner
  • Genaue Bezeichnung der Forderung
  • Nennung der jeweiligen Gesetzesgrundlage, beispielsweise § 298 BGB

Eine eigenhändige Unterschrift von allen Beteiligten ist nur erforderlich, wenn Steuererstattungen durch das Finanzamt, Wertpapiere oder Briefhypotheken übertragen werden. In jedem Fall ist der Vertrag bindend und lässt sich nicht einseitig widerrufen.

Für die Abtretungserklärung im Privatinsolvenzverfahren gibt es einen amtlichen Vordruck. Damit Ihnen beim Ausfüllen keine Fehler unterlaufen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder eine versierte Schuldnerberatung hinzuzuziehen.

FAQ

Was ist eine Abtretungserklärung?

Eine Abtretungserklärung (Zession) ist die Übertragung von Schulden von einem Altgläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).

Was ist eine Abtretungserklärung im Insolvenzverfahren?

Im Insolvenzverfahren ist sie ein Bestandteil des Antrags auf Restschuldbefreiung. Der Schuldner überträgt damit seine pfändbaren Einkommensbestandteile an den Insolvenzverwalter.

Wann brauche ich eine Abtretungserklärung?

Sie wird immer dann benötigt, wenn finanzielle Ansprüche an eine dritte Person übertragen werden sollen. Typische Fälle sind die Sicherung von Krediten und die Abtretung von Forderungen in der Schadensabwicklung.

Wie funktioniert eine Abtretungserklärung?

Der Altgläubiger und der neue Gläubiger schließen einen Abtretungsvertrag. Der Schuldner erhält dabei kein Mitspracherecht.

Ist eine Abtretungserklärung verbindlich?

Ja, ein Abtretungsvertrag ist rechtlich bindend und kann nicht einseitig widerrufen werden (§§ 398ff BGB).

Wie formuliert man eine Abtretungserklärung?

Ein Abtretungsvertrag ist formfrei, kann also frei formuliert werden. Ein Beispiel: „Hiermit trete ich (Name und Adresse Zendent) meine Forderung (genaue Bezeichnung der Forderung) gegen (Name und Adresse des Schuldners) an (Name und Adresse Zenssionar) ab. Das geschieht nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 398ff BGB.“

Ist eine Abtretungserklärung sinnvoll?

Eine Forderungsabtretung kann in verschiedenen Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Sicherheiten für einen Kredit übertragen werden oder Forderungen für die Schadensabwicklung von der zuständigen Versicherung übernommen werden.

Welche Nachteile kann eine Abtretungserklärung haben?

Einmal unterzeichnet, lässt sie sich nicht einseitig widerrufen oder kündigen. Der Schuldner hat bei der Forderungsübertragung zudem kein Mitspracherecht. Eventuell können seine Rechte gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger entfallen.

Was muss man bei einer Abtretungserklärung beachten?

Sie kann nur für fällige Forderungen geschlossen werden. Beide Gläubiger müssen zustimmen und der ursprüngliche Vertrag zwischen Zedent und Schuldner darf die Zession nicht ausschließen.

Wann ist eine Abtretungserklärung unwirksam?

Sie ist unwirksam, wenn keine fällige Forderung des Altgläubigers gegenüber dem Schuldner besteht oder wenn er nicht das Recht hat, diese abzutreten.

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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