Zession / Abtretung
Glossar
Eine Zession bzw. Abtretung gemäß § 398 BGB ist ein Rechtsbegriff, der die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem Zedenten) auf eine andere Person (den Zessionar) beschreibt. Diese Forderungsabtretung bedeutet, dass der Zessionar an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers (Zedenten) tritt und alle Rechte aus der Forderung gegen den Schuldner erhält.
In der Praxis ist die Zession ein häufig verwendetes Instrument im Finanz- und Wirtschaftsrecht, das Flexibilität in der Handhabung von Forderungen ermöglicht und z.B. als Sicherheitskomponente für Kredite dient.
Die wichtigsten Aspekte einer Zession
Vertrag: Die Übertragung erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar. Der Schuldner der Forderung muss nicht zustimmen, aber in bestimmten Fällen muss er über die Zession informiert werden.
Rechte des Zessionars: Nach der Übertragung hat der Zessionar das Recht, die Forderung geltend zu machen. Das bedeutet, er kann vom Schuldner die Erfüllung der Verpflichtungen verlangen, die ursprünglich gegenüber dem Zedenten bestanden.
Arten von Zessionen: Es gibt verschiedene Arten von Zessionen, wie die offene Zession, bei der der Schuldner über die Übertragung informiert wird, und die stille Zession, bei der der Schuldner nicht informiert wird. Jede Art hat unterschiedliche rechtliche und praktische Auswirkungen.
Zweck: Zessionen werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt, etwa zur Sicherung eines Kredits, bei dem der Gläubiger eine Forderung als Sicherheit erhält (siehe unten). Auch als Teil eines Unternehmensverkaufs können Forderungen auf den Käufer übertragen werden.
Voraussetzungen und Einschränkungen: Nicht alle Forderungen können übertragen werden. Zum Beispiel können bestimmte persönliche Forderungen oder Forderungen, die durch Vertrag von der Abtretung ausgeschlossen sind, nicht zediert werden.
Beispiel Zessionskredit
Ein Zessionskredit ist eine Form der Kreditfinanzierung, bei der der Kreditnehmer (Schuldner) seine bestehenden oder zukünftigen Forderungen gegenüber Dritten (wie Kundenrechnungen) an den Kreditgeber (meist eine Bank) als Sicherheit abtritt. Diese Abtretung erfolgt durch eine Zession gemäß § 398 BGB.
Der Kreditgeber erhält das Recht, im Falle eines Kreditausfalls diese Forderungen einzuziehen, um die ausstehenden Kreditschulden zu begleichen. Zessionskredite sind besonders bei Unternehmen beliebt, die schnell Liquidität benötigen und über ausstehende Forderungen verfügen. Sie bieten Flexibilität und ermöglichen es dem Kreditnehmer, weiterhin Geschäfte zu tätigen, während der Kreditgeber durch die Forderungen abgesichert ist.
Abgrenzung zum Factoring
Factoring ist ein Finanzierungsinstrument, bei dem ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor (Finanzdienstleister) verkauft. Der Factor zahlt dem Unternehmen einen Großteil des Forderungsbetrags sofort aus und übernimmt das Risiko des Forderungsausfalls sowie das Forderungsmanagement. Factoring verbessert so die Liquidität des Unternehmens.
Bei einer Zession handelt es sich um eine Forderungsabtretung, beim Factoring um einen Forderungsverkauf.