P-Konto eröffnen – darauf sollten Sie achten!

P-Konto eröffnen – darauf sollten Sie achten!

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, trotz Kontopfändung über einen gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag zu verfügen. Der Gesetzgeber gesteht Schuldnern damit ein Mittel zu, ihre Existenz zu sichern.

Wie Sie ein P-Konto eröffnen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Kommt es zur Kontopfändung, können Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Dafür haben Sie vier Wochen Zeit.
  • Banken sind gesetzlich zur Einrichtung eines P-Kontos verpflichtet und müssen die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen (§ 850k Abs. 2 ZPO).
  • Es besteht auch die Möglichkeit, ein neues Basiskonto zu eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

P-KONTO-BESCHEINIGUNG

Pfändungsfreibetrag erhöhen – einfach und schnell.

Girokonto in P-Konto umwandeln

Strengt ein Gläubiger eine Kontopfändung gegen Sie an, können Sie das betroffene Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Kontopfändung tritt in Kraft, sobald die Bank den sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erhält. Auch Sie als Schuldner werden über die bevorstehende Pfändung informiert.

Anschließend haben Sie vier Wochen Zeit, den Pfändungsschutz für das betroffene Konto zu beantragen. Zu diesem Zweck erhalten Sie ein Formular von Ihrer Bank. Direktbanken kontaktieren Sie per E-Mail oder telefonisch und reichen das Formular ebenfalls per E-Mail oder postalisch ein. Bei Filialbanken schauen Sie am besten in Ihrer Filiale vorbei.

Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen und die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto vorzunehmen. Das geht aus § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) hervor. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank führen. Jede Person darf nämlich nur über ein P-Konto verfügen (§ 850k Abs. 4).

Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen. Gebühren darf die Bank für die Umwandlung nicht erheben. Das P-Konto läuft zu den bisherigen Konditionen weiter. Die Einrichtung des P-Kontos melden Banken für gewöhnlich bei der Schufa.

Besonderheiten eines P-Kontos

Ein P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Laufende Dispokredite werden gekündigt und die Bank verlangt die sofortige Rückzahlung. Gleiches gilt für mit dem Konto verbundene Kreditkarten.

Eine neue EC-Karte erhalten Sie nur noch mit Einschränkungen. Zum Beispiel müssen Sie an der Kasse immer Ihre PIN eingeben und dürfen nicht mehr am elektronischen Lastschriftverfahren teilnehmen.

Ein neues P-Konto eröffnen

Hatten Sie bisher noch kein eigenes Konto, können Sie nicht direkt ein neues P-Konto eröffnen. Seit Juni 2019 besteht allerdings Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Dieses auf Guthabenbasis geführte Konto lässt sich in ein P-Konto umwandeln. Das funktioniert bereits bei der Einrichtung.

Anspruch auf ein Basiskonto besteht allerdings nur, wenn Sie noch kein Girokonto bei einer anderen Bank führen. Andernfalls darf die Bank die Kontoeröffnung verwehren. Haben Sie unbeglichene Schulden bei der Bank, wird die Eröffnung eines neuen Kontos in der Regel ebenfalls abgelehnt.

Info: P-Konto ohne Kontopfändung eröffnen
Ein P-Konto können Sie grundsätzlich auch eröffnen, wenn noch keine Kontopfändung angekündigt ist. Da ein P-Konto aber mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist, bei der Schufa gemeldet wird und weiterhin Kontoführungsgebühren anfallen, ist dies nicht zu empfehlen.

Im Video: Rechtsanwalt Oliver Schulz erklärt das P-Konto

FAQ

Wo kann man trotz negativer Schufa ein P-Konto eröffnen?

Auch Personen mit schlechter Bonität haben Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, das rein auf Guthabenbasis geführt wird. Jede Bank, die Zahlungskonten anbietet, muss Basiskonten gewähren, sofern Sie noch kein anderes Konto führen. Wie jedes Girokonto kann das Basiskonto in ein P-Konto umgewandelt werden.

Kann ich online ein P-Konto eröffnen?

Bei Direktbanken kann ein P-Konto zumeist per E-Mail oder per Post und manchmal auch per App eröffnet werden.

Kann man telefonisch ein P-Konto eröffnen?

In der Regel können Sie den Wunsch, ein P-Konto zu eröffnen, telefonisch ankündigen. Für die eigentliche Kontoeröffnung müssen Sie jedoch ein Formular einreichen.

Was braucht man, um ein P-Konto zu eröffnen?

Um ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, müssen Sie sich an Ihre Bank wenden. Diese stellt Ihnen das benötigte Formular zur Verfügung.

Wie lange dauert es, bis ein P-Konto freigeschaltet ist?

Die Bank muss das P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen freischalten.

Welche Bank ist am besten für ein P-Konto?

Grundsätzlich ist jede Bank dazu verpflichtet, Ihnen auf Wunsch ein P-Konto einzurichten (§ 850k Abs. 1 ZPO). Wurde ein bestehendes Girokonto gepfändet, sollten Sie dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Besitzen Sie noch kein Girokonto, können Sie ein Basiskonto bei einer Bank Ihrer Wahl einrichten und in ein P-Konto umwandeln lassen.

Kann ich trotz P-Konto ein neues Konto eröffnen?

Trotz Pfändung dürfen Sie neue, gewöhnliche Zahlungskonten eröffnen. Banken können den Antrag auf Kontoeröffnung jedoch ablehnen. Besteht Verdacht, dass Sie das P-Konto auf diese Weise umgehen wollen, drohen der Verlust des Pfändungsschutzes sowie strafrechtliche Konsequenzen.

Kann man ein zweites P-Konto eröffnen?

Nein, jede Person darf nur ein P-Konto führen. Ein Verstoß kann strafbar sein und den Verlust des Pfändungsschutzes zur Folge haben.

Kann man mit einem P-Konto ein PayPal-Konto eröffnen?

Laut PayPal wirkt sich ein P-Konto nicht auf die Richtlinien des Bezahldienstes aus und es kann für die Einrichtung eines PayPal-Kontos genutzt werden.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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