P-Konto eröffnen - darauf sollten Sie achten!

P-Konto eröffnen – darauf sollten Sie achten!

Schulden sind eine Last, die das tägliche Leben sehr stark beeinträchtigen können. Viele Menschen stecken jedoch einfach den Kopf in den Sand und ergeben sich dem Schicksal. Das ist jedoch mit Sicherheit der falsche Weg. Spätestens wenn man eines Tages kein Geld mehr vom Konto abheben kann, weil ein Gläubiger eine Kontopfändung vollzieht, bewahrheitet sich diese Einschätzung. 

Mit der Möglichkeit, ein P-Konto einzurichten, hilft der Staat Schuldnern dabei, nicht unter das Existenzminimum zu rutschen. Besitzt man hingegen nur ein „normales“ Girokonto, hat nicht mehr die komplette Verfügungsgewalt und nimmt Pfändungen quasi in Kauf. Wer dann keine Barreserven hat, ist im schlimmsten Falle auf die Hilfe von Freunden oder der Familie angewiesen.

Girokonto in P-Konto umwandeln

So weit muss es jedoch nicht kommen, denn auch als Schuldner haben Sie Rechte. Abhängig von Ihrer familiären Situation können Sie über ein bestimmtes Einkommen frei verfügen. Sie müssen jedoch aktiv werden und Ihr Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das so genannte P-Konto ist die einzige Möglichkeit, um ein Girokonto vor Pfändungen zu schützen.

Die Umwandlung ist übrigens auch möglich, wenn vom Konto bereits gepfändet wird. Der gepfändete Betrag wird nach der Umwandlung unmittelbar wieder freigegeben. Voraussetzung ist natürlich, dass sich auf dem Konto kein hohes Guthaben befindet, das die Pfändungsfreigrenzen übersteigt. In diesem Fall wird die Pfändung aus dem Guthaben befriedigt und Sie können Ihr Konto ohne Einschränkungen weiter nutzen.

P-Konto – was ist das überhaupt?

P-Konto ist die Abkürzung für ein Pfändungsschutzkonto. Es wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, um einem Schuldner den täglichen Umgang mit seinen Finanzen zu erleichtern – und ihm ein Mittel zur Sicherung seiner Existenz an die Hand zu geben.

Man kann damit alle Kosten für die Lebenshaltung begleichen, und zwar unabhängig davon, ob auf dem Konto eine Pfändung vorliegt oder nicht. Auf dem Konto ist ein Freibetrag eingetragen. Dieser richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Über das monatliche Einkommen, das unter diesem Freibetrag liegt, kann der Schuldner frei verfügen.

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Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto

Jeder Bürger hat seit dem 1. Juli 2010 und der Umsetzung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ einen Anspruch auf die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Die gesetzliche Grundlage findet man in § 850k ZPO (Zivilprozessordnung).

Das P-Konto wird in der Schufa eingetragen. So soll verhindert werden, dass Schuldner mehrere P-Konten eröffnen und in den Genuss von höheren Freibeträgen kommen.

Grundsätzlich sind die Banken verpflichtet, Ihnen ein P-Konto einzurichten und dürfen das nicht ablehnen. Das Girokonto muss zu den bestehenden Bedingungen weitergeführt werden. Das bedeutet, dass für die Umwandlung keine Gebühren verlangt und die Gebühren auch nicht erhöht werden dürfen.

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie einen Dispositionskredit (Dispo) auf Ihrem Bankkonto haben. Ein P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Die Bank wird Ihnen den Dispositionskredit kündigen und die sofortige Rückzahlung verlangen.

Grundsätzlich können Sie auch bei einer anderen Bank ein P-Konto eröffnen. Die Banken dürfen Ihnen die Eröffnung jedoch verwehren wenn …

  • Sie bei dieser Bank unbeglichene Schulden haben oder
  • bereits bei einer anderen Bank ein Girokonto führen.

Das erfährt die Bank aus den Datensätzen, die bei der Schufa gespeichert sind. Anspruch auf ein P-Konto als sogenanntes Basiskonto haben Sie nur, wenn Sie bei einer anderen Bank kein Konto führen.

Wurde Ihnen Ihr Girokonto aufgrund des Dispokredites in Kombination mit einer Pfändung gekündigt, können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein P-Konto auf Guthabenbasis eröffnen.

P-Konto eröffnen

Die Einrichtung erfolgt über ein Formular, das Ihnen die Bank zur Verfügung stellt. Dieses füllen Sie in der Filiale aus oder Sie übersenden es per Post. Wurde Ihr Konto bereits gepfändet, haben Sie rückwirkend vier Wochen Zeit, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

So lange muss die Bank warten, bis sie den Pfändungsbetrag an den Gläubiger überweist. Der gepfändete Betrag ist auf Ihrem Konto reserviert und wird sofort nach der Umwandlung in ein P-Konto wieder freigegeben.

Mit der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto sind einige Nachteile verbunden, die Sie kennen sollten:

  • Kündigung eines Dispositionskredites
  • Kündigung von Kreditkarten
  • Eventuell Ausstellung einer neuen EC-Karte mit Einschränkungen

Zu diesen Einschränkungen gehört, dass Sie nur noch mit der Eingabe des PINs an der Kasse zahlen und nicht mehr am elektronischen Lastschriftverfahren teilnehmen können.

Im Video: Rechtsanwalt Oliver Schulz erklärt das P-Konto

Einrichtung des persönlichen Freibetrages

Sie bekommen für Ihr P-Konto automatisch einen monatlichen Pfändungsfreibetrag von 1.410,- Euro (Stand: 1. Juli 2023, siehe Pfändungstabelle). Wird dieser Freibetrag von der Regierung angepasst, brauchen Sie nichts zu tun. Die Bank erhöht ihn automatisch.

Höhere Freibeträge können Sie auf Antrag bekommen. Ein Rechtsanwalt bzw. eine Schuldnerberatung muss bestätigen, dass Personen in Ihrem Haushalt leben, für die Sie unterhaltspflichtig sind. Die Bank wird diese höheren Freibeträge entsprechend berücksichtigen. Das Ausstellen dieser P-Konto Bescheinigung gehört selbstverständlich auch zu den Leistungen unserer Schuldnerberatung.

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Freibetrag und das Monatsende

Sie dürfen über den Freibetrag innerhalb eines Monats frei verfügen. Sollte mehr Geld auf Ihrem P-Konto eingehen, wird dieses an den Gläubiger überwiesen. Das geschieht jedoch nicht sofort am Ende des Monats. Sie dürfen überschüssiges Guthaben einen Monat lang mitnehmen.

Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Gehälter oder Sozialleistungen oftmals am letzten Kalendertag für den Folgemonat überwiesen werden. Haben Sie das Geld auch nach dem Ablauf des folgenden Kalendermonats nicht verbraucht, wird es automatisch an den Gläubiger abgeführt.

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P-Konto einrichten … Fazit:

Das P-Konto gibt Ihnen ein Stück finanzieller Freiheit zurück, wenn Sie hohe Schulden haben. Jede Bank mit deutscher Lizenz ist verpflichtet, ein solches Konto für Sie einzurichten. Auf Antrag werden neben dem Grundfreibetrag höhere Freibeträge für unterhaltspflichtige Personen gewährt.

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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