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Dispo (Dispositionskredit)

Der Dispositionskredit bietet Bankkunden die Möglichkeit, ihr Girokonto oder Verrechnungskonto zu überziehen. Das bedeutet, dass Transaktionen auch ohne Guthaben durchgeführt werden können.

Der Dispositionskredit wird auch Dispokredit oder einfach Dispo genannt. Seine Höhe ist abhängig von der Höhe der regelmäßigen Zahlungen, die auf dem Konto eingehen. Meist handelt es sich um zwei bis drei Nettoeingänge, die als Dispolinie bewilligt werden.

Das lassen sich Banken großzügig vergüten durch Dispozinsen, die deutlich höher liegen als reguläre Zinsen. Hier kann es zwischen den einzelnen Banken deutliche Unterschiede geben. Die Bank hat außerdem das Recht, den Dispo jederzeit zu kürzen oder auch zu kündigen, sodass der Kunde die aufgelaufenen Disposchulden abbezahlen muss.

Bevor ein Dispositionskredit gewährt wird, prüft die Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden über eine Auskunftei, zum Beispiel die Schufa Holding AG. Ansonsten werden keine weiteren Sicherheiten verlangt. Grund ist, dass sich die Bank ein Pfandrecht gegenüber dem Kunden und damit den Zugriff auf andere Bankkonten sichert, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist.

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