Schufa FAQ: Wir erklären Ihnen die Schufa!

Wir erklären Ihnen die Schufa!

Sobald von der Schufa die Rede ist, erschrecken die meisten Menschen. Das liegt daran, dass über die Auskunftei meist nur dann gesprochen wird, wenn negative Einträge zu Problemen bei Käufen oder Vertragsabschlüssen führen.

Doch was ist die Schufa eigentlich, welche Daten werden von Verbrauchern gesammelt und wie können Sie feststellen, ob und welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Artikel.


1. Was ist die Schufa eigentlich genau?

Die Schufa ist eine 1929 gegründete privatwirtschaftliche Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Sie gibt potenziellen Vertragspartnern Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen.

Ursprünglich wurde die Schufa ins Leben gerufen, um die Ratenzahlungen privater Haushalte für Haushaltsgeräte abzusichern. Auf Basis dieser ersten Funktion entwickelte sich über die Jahre ein System zur Beurteilung des Zahlungsverhaltens sowie der Kreditwürdigkeit von Personen.

Heutzutage werden die Daten der Schufa sowie anderen Auskunfteien von fast allen großen Unternehmen genutzt, um die Bonität eines Verbrauchers vor Vertragsabschlüssen zu überprüfen.


2. Wie funktioniert das Geschäftsmodell der Schufa?

Das Geschäftsmodell der Schufa ist viel einfacher, als Sie es sich wahrscheinlich vorstellen. Zusammenfassend betrachtet sammelt die Schufa jegliche relevanten Daten zum Zahlungsverhalten von Bürgern.

Anhand dieser Daten wird letzten Endes das sogenannte Scoring ermittelt und die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers festgestellt. Die gesammelten Informationen werden wiederum an Unternehmen oder Banken verkauft.

Diese wollen durch das Einholen entsprechender Daten Zahlungsausfälle vermeiden, in dem sie von Verträgen mit Personen mit geringer Kreditwürdigkeit Abstand nehmen.


3. Was verbirgt sich hinter dem Schufa-Scoring?

Hinter dem Schufa-Scoring verbirgt sich die komplexe Berechnung bezüglich der Kreditwürdigkeit. Anhand der gesammelten Daten ermittelt die Schufa für jeden Bürger einen individuellen Score in Form eines Zahlenwertes, der auf einen Blick verrät, wie kreditwürdig Sie sind.

Der Wertungsbereich liegt dabei zwischen 1 und 100, wobei 100 den höchsten Score und somit die höchstmögliche Kreditwürdigkeit darstellt. Anhand welcher Formeln die Schufa ihren Scoring-Wert ermittelt, ist hingegen nicht bekannt. Da die Formel als Betriebsgeheimnis gewertet wird, besteht für den Verbraucher kein Anspruch darauf, Einzelheiten zur Berechnung zu erfahren.


4. Welche Daten und Informationen sammelt die Schufa aus welchen Quellen?

Zur Berechnung ihrer Daten greift die Schufa auf viele unterschiedliche Quellen zurück. Einerseits haben Auskunfteien die Möglichkeit, ihre Daten zum Teil aus öffentlichen Registern zu beziehen. Andererseits werden viele Informationen von den kooperierenden Unternehmen an die Schufa weitergeleitet.

Begleichen Sie beispielsweise eine Rechnung bei einem Versandhaus oder Telefonanbieter nicht, so wird die Schufa darüber informiert und vermerkt dies in ihrer Datenbank. Etwaige Einträge fließen anschließend direkt in Ihr Schufa-Scoring ein.

Neben personenbezogenen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder der Anschrift hält die Schufa darüber hinaus folgende Daten fest:

  • Bankkonten/Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkverträge
  • Versandhandelskonten
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Kredite sowie Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle nach angemahnten Forderungen

Allerdings gibt es auch einige Daten und Informationen, die von der Schufa nicht gesammelt und ausgewertet werden. Hierzu zählen neben Einträgen in sozialen Netzwerken auch Geodaten zu den Bürgern.

Darüber hinaus darf die Schufa einige relevante Daten von Gesetzeswegen her nicht speichern. Dazu gehören unter anderem auch sämtliche Einkommensdaten, Informationen zum Familienstand sowie Namen von Arbeitgebern.


5. Werden die Daten auch wieder gelöscht?

Negative Einträge werden in der Schufa-Datenbank grundsätzlich nur dann gelöscht, wenn die Forderungen seitens des Schuldners beglichen wurden. Das Löschen der Daten dauert jedoch in der Regel drei Jahre.

Innerhalb dieser Zeitspanne werden beglichene Forderungen jedoch mit einem Erledigungsvermerk versehen, die zumindest den eigenen Score wieder erhöhen. Bei kleineren Schuldsummen von bis zu 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen nach der Erstellung des Eintrags beglichen wurden, besteht die Möglichkeit auf eine frühzeitige Löschung des Eintrags.


6. Kann man die Informationen, die die Schufa sammelt, einsehen?

Um die Daten einsehen zu können, die die Schufa über Sie gesammelt und ausgewertet hat, besteht nur eine Möglichkeit: Sie müssen die Selbstauskunft bei der Schufa beantragen.

Anderweitige Möglichkeiten, um Einblick in die über Sie gesammelten Daten zu bekommen, gibt es nicht. In der Selbstauskunft sind sämtliche Daten einzusehen, die von Vertragspartnern über Sie an die Schufa weitergeleitet wurden. Darüber hinaus gibt die Selbstauskunft auch Ihren Scoring-Wert preis, der essenziell für viele potenzielle Geschäfts- oder Vertragspartner ist.


7. Wie bekomme ich eine Selbstauskunft?

Um die Selbstauskunft bei der Schufa zu beantragen, stehen Ihnen grundsätzlich vier unterschiedliche Optionen zur Verfügung:

  • auf dem Postweg
  • online
  • telefonisch
  • in einer Bank

Per Gesetz ist die Schufa dazu verpflichtet, jedem Bürger eine kostenlose Selbstauskunft zu gewähren. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass nur die Selbstauskunft auf dem Postweg kostenfrei ist.

Für alle anderen Mittel der Kommunikation erhebt die Schufa gebühren. Die einmalige Selbstauskunft kostet 29,95 Euro. Wer hingegen regelmäßig und mehrmals jährlich eine Selbstauskunft einfordern möchte, der kann auch Premiumangebote nutzen und zahlt hierfür monatliche Beträge zwischen 3,95 Euro und 6,95 Euro.


8. Wie gehe ich vor, wenn ich Fehler in meiner Selbstauskunft entdecke?

Da ein Großteil der von der Schufa genutzten Daten durch Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden, sind Fehler nicht immer ausgeschlossen. Die Massen an Daten machen es sehr schwierig, sie sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Sollten Sie etwaige Fehler bei der Durchsicht Ihrer Selbstauskunft entdecken, sollten Sie unverzüglich handeln. Schließlich können negative Einträge bei der Schufa künftige Vertragsabschlüsse erschweren.

Um entsprechenden Fehleinträgen überhaupt auf die Schliche zu kommen, ist es ratsam, dass Sie Ihr Recht zur kostenlosen Selbstauskunft jährlichen nutzen und die Daten genau überprüfen. Sofern Sie dabei auf falsche Informationen stoßen, können Sie bei der Schufa eine schriftliche Beschwerde gegen den entsprechenden Eintrag einreichen.

Wichtig ist, dass Sie dem Schreiben alle relevanten Belege zur Aufklärung der Situation beifügen. Eingehende Beschwerden werden von der Schufa zeitnah geprüft und gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten aus dem Register gelöscht.

Weigert sich die Schufa auch nach Ihrer Beschwerde noch immer, entsprechenden Eintrag zu löschen, so können Sie einen Ombudsmann einschalten. Dieser nimmt sich der Sachlage an und entscheidet anhand der eingereichten Belege, ob die Daten seitens der Schufa korrigiert werden müssen oder ob ihr Bestehen korrekt ist. Ein Ombudsmann kann allerdings erst dann eingreifen, wenn bereits ein Klärungsversuch ihrerseits mit der Schufa gescheitert ist. Kosten entstehen für Sie als Verbraucher bei diesem Vorgang nicht.

Wichtig: Mögliche Fehler in den Daten der Schufa wirken sich fast immer negativ für den Verbraucher aus. Daher sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und die kostenlose Selbstauskunft ein Mal pro Jahr anfordern. Nur auf diesem Weg verhindern Sie lästige Probleme, die sich im Fall von falschen negativen Einträgen auf Ihr Privatleben auswirken können.


9. Welche Folgen hat ein negativer Schufa-Eintrag?

Die Folgen von negativen Schufa-Einträgen werden häufig unterschätzt. Da das Scoring mittlerweile ein wichtiger Indikator für Unternehmen vor dem Vertragsabschluss mit Personen ist, kann ein negativer Eintrag bei der Schufa weitreichende Folgen haben.

So kann es sein, dass Banken beispielsweise einen Kredit verweigern oder Kredit- und EC-Karten im schlimmsten Fall sogar einziehen. Auch können sich Unternehmen wie Mobilfunkanbieter aufgrund des Scorings einer Person dazu entscheiden, keinen Vertrag abzuschließen.

Darüber hinaus können auch starke Einschnitte beim Zahlungsverkehr die Folge von negativen Einträgen sein. So werden Käufe auf Rechnung oder per Ratenzahlung meist nicht mehr akzeptiert, sodass die Ware in Vorkasse bezahlt werden muss.


10. Warum wird das Schufa-System häufig kritisiert?

Die Bonitätsprüfung der Schufa ist für viele Unternehmen sehr nützlich, um potenzielle Gefahren noch vor Vertragsabschluss zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch ist das System, dass sich hinter dem Scoring verbürgt, für viele Menschen undurchsichtig. Aus diesem Grund wird das Schufa-System häufig argwöhnisch betrachtet und nicht zuletzt auch kritisiert.

In erster Linie kritisieren Verbraucherschützer, dass die Schufa keinen Einblick darüber gewährt, welche Berechnung dem Scoring zu Grunde liegt. Dies wird häufig als mangelnde Transparenz für den Bürger empfunden. Auch sorgt das System dafür, dass fehlerhafte Daten ausschließlich den Bürger negativ belasten. Wird ein falscher Eintrag vorgenommen und das Scoring sinkt, so können Vertragsabschlüsse problematisch werden, obwohl Sie sich kein Fehlverhalten zu Schulde haben kommen lassen.


11. Welche Wettbewerber hat die Schufa?

Auskunfteien haben während der letzten Jahrzehnte zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die dort gespeicherten und verarbeiteten Daten sind für viele Unternehmen wichtig, weshalb diese auch gerne für etwaige Dienstleistungen seitens der Auskunfteien zahlen.

Dementsprechend verwundert es auch nicht, dass sich neben der Schufa weitere Auskunfteien wie Bürgel, Boniversum oder Creditreform etabliert haben. Zwischen den Auskunfteien herrschen dabei jedoch große Unterschiede – sowohl bezüglich der gesammelten Daten als auch mit Blick auf die Verbraucherfreundlichkeit.

In der Regel fallen die anderen Auskunfteien neben der Schufa durch deutlich geringere Kosten für die Selbstauskunft auf. Darüber hinaus ist auch die Bearbeitungszeit meist deutlich geringer. Allerdings finden sich auch Auskunfteien wie Bürgel, die fast ausschließlich negative Einträge sammeln. Etwaige Unternehmen werden nicht zuletzt deshalb stark kritisiert, da negativen Einträgen durchaus auch positive Aspekte gegenüberstehen können.

Während sich hierzulande immer mehr Auskunfteien erheben, sieht es im Ausland anders aus. In vielen Ländern gibt es aufgrund der Rechtslage keine entsprechenden Unternehmen, da der Datenschutz der Bürger im Vordergrund steht. Zwar verfügen auch Österreich und die Schweiz über einige wenige Auskunfteien wie den AKV EUROPA oder die CRIF AG, jedoch sind diese eher die Ausnahme.


12. Wie wirkt sich die Schufa auf unterschiedliche Bereiche aus?

Das Schufa-Scoring kann sich sowohl positiv als auch sehr negativ für Sie auswirken. Während die Folgen in einigen Bereichen eher gering sind, können negative Einträge anderswo gravierende Folgen haben.

Bankkonto

Geschäfts- oder Privatkonten sind durch Einträge bei der Schufa nicht betroffen. Selbst wenn das Scoring noch so niedrig ist, darf eine Bank nur anhand von Schufa-Einträgen den Vertrag nicht auflösen. Allerdings sollten sich Schuldner dennoch bewusst sein, dass Gläubiger auf anderem Wege eine Pfändung der Konten veranlassen können. Vergessen werden darf dabei jedoch nicht, dass die Bank selbst Informationen an die Schufa weitergeben kann, sofern Sie Ihr Konto überziehen und den Dispobetrag nicht rechtzeitig ausgleichen.

EC- und Kreditkarten

EC- oder Kreditkarten müssen von der Bank hingegen nicht ausgegeben werden. Da beide Karten eine Kreditfunktion beinhalten, können sich Finanzinstitute aufgrund bestehende Schufa-Einträge weigern, entsprechende Karten an Verbraucher auszugeben. Auf der anderen Seite kann ein hohes Scoring dazu beitragen, größere Kreditsummen oder Dispo-Beträge auszuhandeln, um so mehr finanziellen Freiheiten zu generieren.

Privatinsolvenz

Auch mit Blick auf eine mögliche Privatinsolvenz stellen sich häufig Fragen zur Speicherung der Daten bei der Schufa. Sämtliche betroffenen Einträge werden nach überstandener Verbraucherinsolvenz bzw. erfolgreicher Restschuldbefreiung wie auch alle anderen beglichenen Forderungen nach drei Jahren aus dem System der Schufa gelöscht. Bis dahin werden Einträge mit dem Erledigungsvermerk versehen.

Handyverträge und Internet

Wer trotz eines schlechten Scorings bei der Schufa einen neuen Handy- oder Internetvertrag abschließen will, der steht meist vor harten Verhandlungen. Aufgrund des Risikos auf Zahlungsausfälle weigern sich viele Anbieter zunächst, Verträge abzuschließen. Dennoch haben Sie vielfältige Optionen, um etwaige Verträge abzuschließen. Um das Risiko aus Sicht des Anbieter gering zu halten, sollten Sie möglichst kostengünstige Einsteigertarife wählen oder nach individuellen Lösungen seitens des Anbieters Ausschau halten. Nicht wenige Handy- oder Internetdienstleister wissen um die Problematik der Schufa-Einträge und bieten spezielle Lösungen an.

Autokauf

Selbiges Szenario zeigt sich häufig auch beim Kauf eines Autos. In der Regel möchte der Verkäufer die Schufa-Auskunft sehen, um sein Risiko bei einer Ratenfinanzierung abschätzen zu können. Jedoch gibt es durchaus Möglichkeiten, eine Ratenzahlung trotz Schufa-Einträgen zu ermöglichen. Viele Autohäuser arbeiten mit Autobanken zusammen. Sofern sie dort bereits als guter und pünktlich zahlender Kunde aufgefallen sind, entfällt meist die Prüfung der Bonitätsauskunft.

Kredite

Das durch die Schufa ermittelte Scoring kann darüber hinaus auch Probleme bei angestrebten Krediten machen. Da das Finanzinstitut sicherstellen möchte, dass Sie monatliche Raten auch tatsächlich begleichen können, wird es ihre Bonität im Vorfeld prüfen. Sollten die Prüfung negativ ausfallen, so ist dies jedoch kein Beinbruch. Zumindest Kleinkredite sind bei vielen Anbietern auch ohne Schufa möglich.

Hauskauf

Auch wer ein Haus kaufen will, sollte vorher zunächst möglichst alle offenen Forderungen begleichen. Letztlich läuft der Kauf oder Bau eines neuen Eigenheims fast immer mithilfe von Krediten ab. Jedoch werden sich Banken in der Regel nur dann für die Zahlung eines Kredites entscheiden, wenn Sie gewisse Sicherheiten sowie ein gutes Zahlungsverhalten vorweisen können. Allerdings gilt hierbei anzumerken, dass Ihre Hausbank anhand ihres Zahlungsverkehrs ein zweites Bild von Ihnen bekommt. Entsprechend besteht bei guten Einkünften sowie Rücklagen die Möglichkeit, trotz negativer Einträge bei der Schufa einen Kredit gewährt zu bekommen.


13. Was ist von Angeboten zu halten, bei denen mit dem Zusatz „ohne Schufa“ geworben wird?

Um Kunden anzulocken, werben nicht wenige Unternehmen damit, dass ihr Produkt auch „ohne Schufa“ zu erwerben sei. Ob es sich dabei um Kredite oder Ratenkäufe handelt, ein Risiko für Sie als Verbraucher besteht in jedem Fall.

Zwar offerieren entsprechende Unternehmen tatsächlich Vertragsabschlüsse ohne eine Bonitätsprüfung bei der Schufa, jedoch haben die Angebote fast immer denselben Haken. Letzten Endes zahlt der Verbraucher dabei meist höhere monatliche Raten oder muss größere Beträge als Vorleistung aufbringen. Wer sich bereits in finanziellen Problemen befindet, sollte daher von entsprechenden Angeboten Abstand nehmen.

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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