Die Anzahl an Privatinsolvenzen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen, befindet sich generell betrachtet aber immer noch auf einem hohen Niveau. 2019 gab es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 62.632 Privatinsolvenzen, 2018 waren es knapp 5.000 weniger.
Leider ist aufgrund der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahlen für 2020 deutlich steigen werden. Wie stark, ist davon abhängig, wie lange die Wirtschaft im „Standby-Modus“ verharren muss.
Die hohe Anzahl an Privatinsolvenzen hängt auch damit zusammen, dass in Deutschland etwa jeder zehnte Erwachsene überschuldet ist und seine Rechnungen nur noch zum Teil oder auch gar nicht mehr bezahlen kann. Insbesondere bei diesen Personen reichen kleinere finanzielle Unwägbarkeiten aus, um das Kartenhaus gänzlich zum Einsturz zu bringen.
Einige Schuldner überlegen sich dann, eine Privatinsolvenz im Ausland zu durchlaufen, weil es günstiger, schneller und bequemer sein soll. Hier finden Sie Informationen und unsere Einschätzung.
Insolvenzverfahren werden meistens schneller und unbürokratischer abgewickelt
In Deutschland dauert ein Privatinsolvenz-Verfahren in der Regel sechs Jahre. Oft wird bemängelt, dass dieses sehr umständlich, bürokratisch und vor allem auf die Interessen der Gläubiger ausgerichtet ist.
Da aber jedes Land sein eigenes Insolvenzrecht besitzt, gibt es EU-Staaten, in denen eine Privatinsolvenz erheblich straffer abgewickelt werden kann. So haben die Privatinsolvenzverfahren in Lettland und Frankreich einen größeren Fokus auf den Interessen des Schuldners, dem dort möglichst schnell zu einem Neuanfang verholfen werden soll.
Ähnlich sieht es auch in Irland oder Spanien aus. Eine rechtliche Untermauerung, dass eine im Ausland erlangte Restschuldbefreiung im Heimatland anerkannt werden muss, wurde im Dezember 2015 durch die neue Fassung der europäischen Insolvenzverordnung EuInsVo geregelt.
Privatinsolvenz im Ausland – klingt gut, birgt aber viele Hindernisse
Das Privatinsolvenzverfahren in Lettland wird häufig als das effektivste – weil schnellste – in Europa bezeichnet. Theoretisch kann dort eine Privatinsolvenz bereits nach sechs Monaten zum Abschluss kommen. Beendet ist dort die Insolvenz, wenn der zuständige Insolvenzverwalter das Vermögen des Gläubigers an die Schuldner verteilt hat. Ist kein Vermögen vorhanden, verfasst der Verwalter lediglich einen Bericht.
Den Schuldnern kommt zudem zugute, dass die Gläubiger bei einem Privatinsolvenzverfahren in Lettland innerhalb von 30 Tagen in lettischer Sprache und von einem Notar beglaubigt bei einem lettischen Gericht ihre Ansprüche anmelden müssen. Dies ist aber mit einem hohen Umstand verbunden und zieht auch erhebliche Kosten nach sich. Daher verzichten sehr viele Gläubiger darauf, ihre Ansprüche in dem baltischen Land anzuzeigen.
Soweit zu den Vorteilen. Jetzt zu den wichtigsten Hürden (die nicht nur für Lettland gelten):
- Kaum ein Laie ist in der Lage, seine Privatinsolvenz alleine zu beantragen. Spezielle Dienstleister lassen sich ihre Dienste gut bezahlen.
- Wer die Sprache des Landes nicht versteht, ist auf Übersetzungen angewiesen. Einerseits erhöht das die Kosten nochmals. Andererseits muss man sich darauf verlassen, dass die Fachbegriffe richtig übersetzt werden.
- Der Wohnsitz muss i.d.R. ins Ausland verlagert werden. In Lettland für mindestens sechs Monate. Der Schuldner muss in dieser Zeit in Lettland steuerpflichtig sein und Nachweise erbringen, dass er dort wirklich gelebt hat. Als solche werden Belege von Mieten, Tank- oder Restaurantrechnungen und ähnliches verlangt. Ähnlich ist es in Großbritannien. Mit Blick auf die Corona-Krise liegt außerdem die Vermutung nahe, dass eine Verlegung des Wohnsitzes deutlich schiweriger werden wird.
Selbst bei einer hohen Schuldensumme empfehlen wir Ihnen diesen Schritt nicht. Zu viele unkalkulierbare Risiken sind mit einer Privatinsolvenz im Ausland verbunden.
EU will Privatinsolvenzverfahren vereinheitlichen
In der EU wird schon länger diskutiert, eine einheitliche Privatinsolvenz-Richtlinie zu schaffen. Demnach sollen Insolvenzverfahren in allen Mitgliedsländern nach höchsten drei Jahren beendet sein.
Käme diese Richtlinie zum Tragen, würde sie die bisherige deutsche Rechtsprechung ersetzen. Aber nicht nur die Rechtsprechung in Deutschland, sondern auch die Gesetzeslangen in den eben genannten Ländern würden sich ändern, so dass eine Privatinsolvenz im Ausland auch deshalb an Attraktivität verlieren würde.
Privatinsolvenzen in der Corona-Krise
Derzeit überschattet die Corona-Krise das Leben aller Menschen in Europa und wirkt sich auch auf Vorhaben aus, eine Privatinsolvenz im Ausland anzustreben. Aktuell sind viele Grenzen (wieder) dicht. Der Reiseverkehr tendiert Richtung null und die Chancen auf einen Verlagerung des Wohnsitzes in ein anderes Land sind im Moment mehr als unrealistisch.
Schuldner, die mit dem Gedanken spielen, eine Insolvenz anzumelden, sollten sich zunächst die heimischen Bedingungen und Möglichkeiten genauer anschauen. Denn auch hierzulande kann man sich in kürzerer Zeit als sechs Jahren von seinen Schulden befreien:
- Mit einem Insolvenzplanverfahren kann man innerhalb von vier bis zwölf Monaten schuldenfrei sein.
- Ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern ist ebenfalls deutlich schneller und klappt häufiger als Sie vielleicht denken. Hier finden Sie Beispiele unserer Verhandlungsergebnisse.
- Seit der Insolvenzrechtsreform 2014 können Sie das Privatinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzen, wenn Sie bestimmte Auflagen erfüllen.
Wir raten Ihnen dringend, sich auf die Möglichkeiten zu fokussieren, die in Deutschland geboten werden. Denn wenn man es genau nimmt, wurden diese für Schuldner sehr fair gestaltet. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.