Geraten Menschen in eine finanzielle Notlage, drohen häufig ernste Konsequenzen. Um schwerwiegende Folgen wie Mittellosigkeit oder den Verlust der Wohnung abzuwenden, bieten verschiedene Stellen Soforthilfen für Schuldner an.
Wir zeigen, an wen Sie sich in Ihrer finanziellen Not wenden können.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Besteht Anrecht auf Bürgergeld, können Betroffene in finanzieller Notlage einen Vorschuss oder ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.
- Familien mit erheblichen finanziellen Problemen erhalten Unterstützung von der Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ und entsprechenden Landesstiftungen.
- Senioren und behinderte Menschen können sich an den Verein „Nächstenhilfe-Lebenshilfe e.V.“ wenden.
Finanzielle Soforthilfe durch das Jobcenter
Für Bürgergeldempfänger ist das Jobcenter der erste Ansprechpartner, wenn es um finanzielle Notfälle geht. Abhängig vom Einzelfall lässt sich dort entweder ein Vorschuss oder ein Darlehen zur Beseitigung der akuten Notsituation beantragen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller ihre Mittellosigkeit nachweisen können.
Die Auszahlung erfolgt entweder mittels eines Auszahlungsscheins, eines Barschecks oder einer ergänzenden Sachleistung. Auszahlungsscheine können bei verschiedenen Einzelhandelspartnern des Jobcenters gegen Geld eingetauscht oder zur Zahlung des Einkaufs genutzt werden. Bei den ergänzenden Sachleistungen handelt es sich meist um Lebensmittelgutscheine. Der Vorschuss ist auf eine Höhe von 100 Euro begrenzt und wird mit dem Bürgergeld für den Folgemonat verrechnet.
Bei Mietschulden lässt sich ein Darlehen beantragen.
Die Voraussetzungen:
- Die Schuldenübernahme durch das Jobcenter verhindert den Verlust der Wohnung.
- Es liegen neben Mietschulden keine weiteren Kündigungsgründe vor.
- Die Miete ist angemessen.
- Der Schuldner hat alle Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft, verfügt also über kein Vermögen und kann die Mietschulden auch nicht in Raten zurückzahlen.
Das Darlehen muss zurückgezahlt werden. In der Regel werden dazu zehn Prozent des Regelbedarfs vom Bürgergeld abgezogen.
Schnelle Hilfen für Familien
Familien mit massiven Geldproblemen erhalten Unterstützung von der Bundesstiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ sowie von vergleichbaren Landesstiftungen. Die Hilfsleistungen stehen Familien zu, die beispielsweise durch schwerwiegende Ereignisse oder eine Verkettung unglücklicher Umstände in eine Notlage geraten sind. Zu solchen Umständen gehören auch Mehrlingsgeburten. Die Stiftungsleistung soll die Lebensgrundlage der Familien sichern.
Die Stiftungen zahlen unter anderem finanzielle Leistungen aus, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Weiterhin können Familien Geld für die Erstausstattung des Kindes beantragen, ebenso wie Unterstützung für besondere Heilmittel und Therapiekosten für behinderte und pflegebedürftige Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch zinslose Darlehen ausgezahlt.
Für die finanzielle Hilfe der Stiftungen sind folgende Punkte zu beachten:
- Es handelt es sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
- Voraussetzung ist, dass Bedürftigkeit besteht.
- Die Hilfsangebote der Stiftungen sind zweckgebunden und werden nur nach Einzelfallprüfung gewährt.
- Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen.
- Die Zuschüsse der Stiftungen dürfen nicht auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe angerechnet werden.
Wichtig zu wissen: Anträge auf Unterstützung können nicht bei den Stiftungen direkt gestellt werden. Ansprechpartner sind vielmehr die Bezirksämter, die Familien- und Schwangerenberatungsstellen freier Träger und der Gesundheitsämter, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wie Diakonie und Caritas und öffentliche Schuldnerberatungsstellen. Welche Unterlagen und Nachweise zu erbringen sind, erfahren Betroffene bei den jeweiligen Ansprechpartnern.
Finanzielle Soforthilfe bei Alters- und Behindertenarmut
Senioren sowie behinderte und pflegebedürftige Menschen können sich bei Geldnot an den Verein „Nächstenhilfe-Lebenshilfe e.V.“ wenden. Der Hilfsfonds unterstützt Menschen, deren Renten unter der Armutsgrenze liegen und die keine oder nur geringe staatliche Mittel erhalten. Die Vergabe der Soforthilfe erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls und soll so schnell wie möglich ausgezahlt werden.
Zögern Sie in finanziellen Notlagen nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sind Sie sich unsicher, an wen Sie sich wenden können, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Falls Sie hohe Schulden haben, könnten Sie mit einem Schuldenvergleich oder einer Privatinsolvenz Ihre finanzielle Situation bereinigen.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.