Auf Dienstreisen entstehen Kosten. Immerhin müssen Anfahrt, Verpflegung und Übernachtung gezahlt werden. In der Regel erhalten Arbeitnehmer diese Kosten durch den Arbeitgeber erstattet. Diese Erstattung, die für den Verpflegungsmehraufwand entsteht, nennt man Spesen. Bei einer Zwangsvollstreckung oder innerhalb einer Privatinsolvenz stellt sich für viele Schuldner die Frage: Sind Spesen pfändbar?
Hier finden Sie unsere Antworten.
Spesen – der Verpflegungsmehraufwand
Spesen bedeuten so viel wie Verpflegungsmehraufwand. Sie sollen Arbeitnehmern den Mehraufwand ersetzen, der für die Verpflegung auf Dienstreisen entstehen. Teilweise werden Fahrtkosten und die Kosten für die Unterkunft ebenfalls unter dem Begriff Spesen zusammengefasst. Diese fallen allerdings auch unter die Bezeichnung Reisekosten.
Für Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind, haben Spesen eine große Bedeutung. Dazu zählen etwa LKW-Fahrer, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit auf der Straße verbringen und sich unterwegs entsprechend verpflegen müssen. Neben Essen und Getränken in Gaststätten müssen sie oft auch Gebühren für die Nutzung öffentlicher Toiletten und Waschräume zahlen. Über die Spesen erhalten sie diese Ausgaben erstattet.
Die kleine und große Verpflegungspauschale
Die Höhe der Spesen legt nicht der Arbeitgeber fest. Vielmehr gibt das Finanzministerium jedes Jahr eine neue Spesenpauschale heraus. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Pauschale unterschieden. Für Dienstreisen und LKW-Fahrten innerhalb Deutschlands haben sich die Pauschbeträge seit 2020 nicht verändert:
- Kleine Spesenpauschale bei Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden: 14 Euro
- Große Spesenpauschale bei 24-stündiger Abwesenheit: 28 Euro pro volle 24 Stunden
- Übernachtungskosten exklusive Spesen: 20 Euro
Bei mehrtägigen Abwesenheiten gibt es für den An- und Abreisetag 14 Euro. LKW-Fahrer erhalten seit 2020 zusätzlich einen neuen Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag. Dieser Pauschbetrag gilt für alle Tage mit 24-stündiger Abwesenheit sowie für den An- und Abreisetag. Für Dienstreisen ins Ausland richtet sich die Höhe der Pauschale nach dem jeweiligen Land.
Spesen werden gekürzt, wenn Angestellte für ihre berufliche Tätigkeit mehr als drei Monate am selben Ort verweilen. Weiterhin kann es zu Kürzungen kommen, wenn der Arbeitnehmer sich während der Dienstreise nicht selbst verpflegt, sondern der Arbeitgeber zum Beispiel das Mittagessen bezahlt.
Spesen – für gewöhnlich nicht pfändbar
Welche Vergütungen bei einer Zwangsvollstreckung und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gepfändet werden dürfen, legt die Zivilprozessordnung (ZPO) fest. Spesen zählen zu den Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die zum üblichen Gehalt hinzukommen. Gemäß § 850a ZPO sind derartige Zulagen für auswärtige Beschäftigung nicht pfändbar.
Das gilt allerdings nur, wenn sie die Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen nicht übersteigen. Arbeitgeber sind durchaus dazu berechtigt, ihren Beschäftigten höhere Zulagen zukommen zu lassen. Alles, was über die gesetzlichen Pauschbeträge hinausgeht, darf jedoch gepfändet werden.
Bevor es zur Pfändung kommt: Suchen Sie sich Hilfe!
Damit Sie sich erst gar keine Sorgen um eine Pfändung Ihrer Spesen machen müssen, sollten Sie bei finanziellen Schwierigkeiten möglichst früh professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Unterstützung erhalten Sie durch zugelassene Schuldnerberatungsstellen und spezialisierte Fachanwälte.
Unsere erfahrenen Schuldenberater bieten Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern und bemühen sich zunächst um einen außergerichtlichen Vergleich. Schlägt dieser fehl, besteht noch die Möglichkeit, mittels Verbraucherinsolvenz einen finanziellen Neustart zu erreichen.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.