Außergerichtlicher Vergleich: Mit Verhandlungsgeschick aus der Schuldenfalle

Außergerichtlicher Vergleich

Mit Verhandlungsgeschick aus der Schuldenfalle!

Ein außergerichtlicher Vergleich stellt für Schuldner in den meisten Fällen den schnellsten und günstigsten Weg der Schuldenbereinigung dar. Oft geben sich Gläubiger mit einem Bruchteil der ursprünglichen Forderungssumme zufrieden.

Eine außergerichtliche Einigung zu erzielen erfordert ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick. Schuldner sind gut beraten, diese anspruchsvolle Aufgabe in professionelle Hände zu legen – auch, um teure Fehler zu vermeiden. Unsere Schuldnerberatung ist für die teils komplizierten Verhandlungen mit dem entsprechende Know-How und der langjährige Erfahrung bestens gerüstet.

Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?

Beim außergerichtlichen Vergleich handelt es sich um eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Statt die volle Forderungssumme zu zahlen, bieten Sie Ihren Gläubigern beispielsweise an, zeitnah einen Teil der Summe zu begleichen – als Einmalzahlung oder in Raten.

Durch einen erfolgreichen Schuldenvergleich lässt sich ein langwieriges Insolvenzverfahren vermeiden. In vielen Fällen stellt er die günstigste und schnellste Möglichkeit der Entschuldung dar. Daher wird die gütliche Einigung auch als „Königsweg der Schuldenbereinigung“ bezeichnet.

Warum lassen sich Gläubiger auf einen Schuldenvergleich ein?

Ganz einfach: Die finanzielle Befriedigungsquote bei Insolvenzverfahren liegt im Durchschnitt nur bei fünf Prozent. Melden Sie Privatinsolvenz an, besteht für Gläubiger ein großes Risiko, nur einen geringen Teil ihrer Forderungen zu erhalten. Manchmal gehen sie sogar leer aus. Ein Schuldenvergleich erscheint oft attraktiver. Zudem geht er auch für die Gläubigerseite mit weniger bürokratischem und zeitlichem Aufwand einher.

Ein außergerichtlicher Vergleich hat keinen besonderen gesetzlichen Regelungen zu folgen. Kommt die Einigung zustande, gilt der Vergleich als Erlassvertrag gemäß § 397 BGB oder als Stundungsabrede. Für alle Gläubiger, die dem Vergleich zugestimmt haben, ist er rechtlich bindend.

Hinweis: Das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern ist die zwingende Voraussetzung für Schuldner, um eine Verbraucherinsolvenz zu durchlaufen (siehe § 305 InsO).

Außergerichtliche Einigung: Geschickt verhandeln und Kosten sparen

Wie viel Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich zahlen müssen, handeln Sie mit jedem Gläubiger individuell aus. Die Rückzahlungsquote hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe des pfändbaren Einkommens und sonstiger Vermögenswerte
  • Anzahl der Gläubiger
  • Höhe und Anzahl der Forderungen

In vielen Fällen können Sie sich bereits mit einem geringen Vergleichsbetrag von Ihren Schulden befreien. Damit dies gelingt, ist jedoch Verhandlungsgeschick gefragt. Ihre Gläubiger müssen davon überzeugt sein, dass sie ohne Vergleich wesentlich weniger oder gar kein Geld von Ihnen erhalten.

Besonders attraktiv erscheint die gütliche Einigung, wenn Sie Ihren Gläubigern eine Summe anbieten, die über dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag liegt. Zugleich ist darauf zu achten, dass die angebotene Summe Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigt.

Mit den aufwendigen Vorbereitungen und Verhandlungen fühlen sich viele Schuldner schnell überfordert. Eine professionelle Schuldnerberatung hilft Ihnen, nicht den Überblick zu verlieren und bei einem Schuldenvergleich die optimalen Ergebnisse zu erzielen. Ein anwaltlicher Schuldnerberater ermittelt die beste Vergleichssumme und übernimmt die gesamte Kommunikation mit den Gläubigern.

Ablauf des außergerichtlichen Schuldenvergleichs

Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Dieser besteht aus vier Schritten:

  1. Ermittlung der Schuldenhöhe und der Gläubiger
  2. Aufsetzen eines individuellen Schuldenbereinigungsplans
  3. Verhandlungen mit den Gläubigern und Überzeugungsarbeit
  4. Abschluss des Schuldenvergleichs

Scheitert der Schuldenvergleich trotz aller Bemühungen, stellen wir Ihnen gem. § 305 InsO eine Bestätigung aus und begleitet Sie auf Wunsch auch durch das Insolvenzverfahren.

Außergerichtlicher Vergleich: Eine schnelle Möglichkeit der Schuldenbereinigung

Die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern ist unbürokratisch und nimmt vergleichsweise wenig Zeit in Anspruch. Am längsten dauert es meistens, alle Gläubiger und Forderungen zu ermitteln. Je nach Anzahl der Gläubiger müssen Sie für diese Phase etwa sechs Wochen einplanen. Die Vergleichsverhandlungen können ebenfalls einige Wochen dauern.

Die eigentliche Erfüllung des Vergleichs geht dann schnell vonstatten. Haben Sie eine Einmalzahlung vereinbart, sind Sie direkt nach Zahlung der Summe schuldenfrei. Selbst, wenn Sie sich auf eine Ratenzahlung einigen, können Sie sich oft schneller von Ihren Schulden befreien als in einem Insolvenzverfahren.

Vorteile einer professionellen Schuldnerberatung im Überblick

Mit Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung findet ein anwaltlicher Schuldnerberater die optimale Lösung für eine außergerichtliche Einigung. Das bringt Ihnen viele Vorteile:

  • Schuldenbereinigung ohne langwieriges Insolvenzverfahren
  • Schnelle Entschuldung, oft innerhalb weniger Tage oder Wochen
  • Keine Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter
  • Diskrete Abwicklung und keine Veröffentlichung via Insolvenzbekanntmachungen.de
  • Löschung der Schulden aus Schufa und Schuldenregister kann direkt nach Begleichung der Forderungen beantragt werden
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Verhandlungsergebnisse (Beispiele aus der Praxis)

FALL 1: Mandant aus Hamburg

  • Persönliche Situation des Schuldners: Mandant verheiratet
  • Schulden: 80.022,96 EUR bei 6 Gläubigern
  • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern
  • Reduzierung der Gesamtschuld auf: 37.958,76 EUR
  • Monatliche Rate: 701,07 EUR
  • Gesamtersparnis: 42.064,20 EUR zzgl. weiterer Kosten und Zinsen

FALL 2: Mandant aus Seevetal

  • Persönliche Situation des Schuldners: Mandant verheiratet
  • Schulden: 365.796,63 EUR bei 10 Gläubigern
  • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern, Teilverkauf des Grundstückes, Weiterfinanzierung des Hauses durch externen Partner, monatliche Ratenentlastung bei allen Gläubigern, Mandant konnte Immobilie behalten

FALL 3: Mandant aus Berlin

  • Persönliche Situation des Schuldners: Mandant verwitwet, Pensionär
  • Schulden: 81.437,73 EUR bei 9 Gläubigern
  • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern
  • Reduzierung der Gesamtschuld auf: 54.703,14 EUR
  • Monatliche Rate: 671,36 EUR
  • Gesamtersparnis: 26.734,59 EUR zzgl. weiterer Kosten und Zinsen

FALL 4: Mandantin aus Halle

  • Persönliche Situation der Schuldnerin: Mandantin, verheiratet, Angestellte
  • Schulden: 97.933,03 EUR bei 5 Gläubigern
  • Lösung: Einigung mit allen Gläubigern
  • Reduzierung der Gesamtschuld auf: 18.246,00 EUR
  • Monatliche Rate: 285,90 EUR
  • Gesamtersparnis: 79.626,09 EUR zzgl. weiterer Kosten und Zinsen

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FAQ Außergerichtlicher Vergleich

Was ist ein Schuldenvergleich?

Ein Schuldenvergleich ist eine gütliche, außergerichtliche Form der Schuldenbereinigung. Schuldner versuchen, zusammen mit ihren Gläubigern einen Weg der Rückzahlung zu finden, der für alle Beteiligten Vorteile aufweist.

Wie lange dauert ein außergerichtlicher Vergleich?

Für die Ermittlung aller Forderungen und Gläubiger sowie die Verhandlungen müssen Sie etwa zwei bis drei Monate einrechnen. Je mehr Gläubiger zu befriedigen sind, umso länger dauert diese Phase. Die Dauer der anschließenden Schuldenbereinigung hängt davon ab, ob Sie die ausstehenden Summen als Einmalzahlung oder in Raten begleichen. Steht das Geld für eine Einmalzahlung zur Verfügung, ist der Schuldenvergleich in wenigen Tagen abgewickelt. Ratenvereinbarungen können über mehrere Jahre hinweg laufen.

Ist ein außergerichtlicher Vergleich bindend?

Ist der Vergleich abgeschlossen, gilt er als Erlassvertrag gemäß § 397 BGB oder als Stundungsabrede. Damit ist er rechtsbindend.

Wie viel sollte man bei einem Vergleich anbieten?

Die Höhe der Vergleichssumme hängt von Ihren individuellen Bedingungen ab. Der Betrag sollte für den Gläubiger attraktiv und zugleich für Sie tragbar sein. Der Gläubiger sollte das Gefühl bekommen, durch einen Vergleich besser gestellt zu sein als durch ein Insolvenzverfahren. Mit gutem Verhandlungsgeschick müssen Schuldner einen (teils deutlich) reduzierten der ursprünglichen Forderungssumme zahlen.

Wer zahlt die Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Einigung?

Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Einigung sind der Regel vom Schuldner selbst zu tragen. Können Sie dies nicht leisten, besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. In diesem Fall deckt die Staatskasse die Anwaltskosten, Sie übernehmen nur eine Selbstbeteiligung.

Was passiert, wenn man sich nicht an einen Vergleich hält?

Halten Sie sich nicht an die geschlossenen Vereinbarungen, können Gläubiger die Erfüllung des Vergleichs einklagen. Eine Vollstreckung unmittelbar aus einem außergerichtlichem Vergleich ist nicht möglich. Um sich schnell von Ihren Schulden zu befreien, sollten Sie sich jedoch an den Vergleich halten.

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Photo by Sebastian Herrmann on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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