Die Privatinsolvenz stellt für viele Verbraucher den letzten Ausweg aus der Schuldenfalle dar. Bevor das gerichtliche Verfahren zur Schuldensanierung beginnt, ist zunächst die Insolvenzeröffnung vor dem zuständigen Gericht zu beantragen.
Funktioniert das auch ohne Unterlagen? Hier erhalten Sie Antworten.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Eröffnung der Privatinsolvenz ist nur auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht möglich.
- Um das Vorliegen der Insolvenzgründe gemäß Insolvenzordnung zu prüfen, sind dem Antrag weitere Unterlagen beizufügen. Dazu gehören die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Vermögensverzeichnis und -übersicht sowie Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.
- Unvollständige Unterlagen sowie fehlerhafte Angaben gefährden die Restschuldbefreiung. Daher empfiehlt es sich, bei der Antragstellung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Privatinsolvenz – die Voraussetzungen
Während Unternehmen und (die meisten) Selbstständige die Regelinsolvenz durchlaufen müssen, steht Verbrauchern die Privatinsolvenz offen. Das Verfahren dauert drei Jahre und endet bei erfolgreichem Verlauf mit der Restschuldbefreiung: Dem Schuldner werden, mit wenigen Ausnahmen, die noch bestehenden Schulden erlassen und er kann wirtschaftlich neu durchstarten.
Die Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren regelt die Insolvenzordnung (InsO):
- Privatinsolvenz anmelden darf jede natürliche Person, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (§ 304 Abs. 1 InsO). Dazu gehören Arbeitnehmer, Beamte, Studierende, Arbeitslose und Rentner.
- Ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen, gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, dürfen ebenfalls die Privatinsolvenz absolvieren (§ 304 Abs. 2 InsO).
- Die Schuldenhöhe spielt keine Rolle. Schuldner müssen allerdings zahlungsunfähig, von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet sein. Das bedeutet, sie können ihren Zahlungsverpflichtungen auch langfristig nicht mehr aus eigener Kraft nachkommen (§§ 17 ff InsO).
- Schuldner müssen sich um einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit ihren Gläubigern bemühen (§ 305 InsO). Erst wenn dieser scheitert, dürfen sie einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
Privatinsolvenz anmelden: Diese Unterlagen werden benötigt
Zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners. Bevor ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird, prüft das Gericht, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit es dieser Aufgabe nachkommen kann, ist ein schriftlicher Antrag auf Insolvenzeröffnung einzureichen. Die nötigen Formulare können Schuldner meist auf der Website des örtlichen Amtsgerichts herunterladen.
Zusätzlich benötigt das Gericht Nachweise zur finanziellen Situation des Schuldners.
Welche Unterlagen mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung eingereicht werden müssen, regelt abermals die Insolvenzordnung (§ 305 InsO):
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
- Vermögensverzeichnis
- Vermögensübersicht
- Aufstellung aller Gläubiger und offenen Forderungen
- Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Auch der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird bereits zusammen mit dem Antrag auf Verfahrenseröffnung eingereicht.
Ohne Unterlagen in die Privatinsolvenz – das funktioniert nicht
Es funktioniert also nicht, ohne Unterlagen Privatinsolvenz anzumelden. Um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden, müssen alle Angaben richtig und vollständig sein. Das gilt insbesondere für die Auflistung der Gläubiger und ihrer Forderungen. Diese muss die genaue Anschrift der Gläubiger sowie die Grundforderung, Zinsen und Zusatzkosten enthalten.
Bei lang anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten verlieren Schuldner schon einmal den Überblick über die genaue Anzahl der Gläubiger oder die geforderten Zinsen. Eine Schuldnerberatungsstelle hilft, die benötigten Daten zu recherchieren. Lassen Sie daher bei Schulden keine Zeit verstreichen und nehmen Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg durch die Privatinsolvenz.
Foto: Robert Poorten / stock.adobe.com
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


