Schuldentilgung: Wege aus der Schuldenspirale

Schuldentilgung: Wege aus der Schuldenspirale

Wer einen Kredit aufgenommen hat, zahlt diesen meistens in monatlichen Raten zurück. Die Kreditrate setzt sich aus den Zinsen und der Schuldentilgung zusammen. Letztere reduziert die ursprüngliche Schuldensumme Stück für Stück, bis sie endgültig beglichen wurde.

Von einer Schuldentilgung spricht man im Allgemeinen auch, wenn man Schulden bei einem oder mehreren Gläubigern zurückzahlt. Wenn das Einkommen und die finanziellen Rücklagen des Schuldners aber nicht mehr ausreichen, um fristgerecht Rechnungen oder Mahnungen zu zahlen, ist das Tilgen von Schulden quasi nicht mehr möglich. Der Schuldner gilt dann als überschuldet.

Selbst in dieser scheinbar aussichtslosen Situation gibt es Hoffnung. In diesem kleinen Ratgeber-Artikel beschreiben wir zwei Möglichkeiten, mit der sich überschuldete Personen aus der Schuldenfalle befreien und ihre Schulden tilgen können.

Schulden tilgen bei Überschuldung

Im Jahr 2020 waren laut SchuldnerAtlas 6,85 Millionen Privatpersonen in Deutschland von Überschuldung betroffen. Eine Überschuldung liegt vor, wenn Verbraucher ihre Verbindlichkeiten weder aus ihrem Einkommen noch aus dem bestehenden Vermögen decken können.

Geraten Verbraucher erst einmal in Zahlungsrückstand, summieren sich die Kosten schnell: Zu der eigentlichen Forderung kommen Mahn- und Inkassogebühren. Erzielen Gläubiger einen Vollstreckungsantrag, müssen die Kosten für das Vollstreckungsverfahren und den Gerichtsvollzieher getragen werden.

Schuldner sollten daher möglichst frühzeitig reagieren, wenn sie feststellen, dass sie mit der Tilgung ihrer Schulden nicht mehr vorankommen. Trotz Überschuldung bestehen zwei Möglichkeiten:

Schuldentilgung per außergerichtlichem Vergleich

Eine Möglichkeit zur Schuldentilgung bietet der außergerichtliche Vergleich. Wer ausstehende Forderungen nicht mehr zurückzahlen kann, bietet den Gläubigern einen „Deal“ an. Er begleicht zumindest eine Teilsumme, leistet eine Einmalzahlung oder stottert die Schuldensumme in festgesetzten Raten ab.

Schuldner erhalten durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung die Möglichkeit, ihre Schulden ohne gerichtliches Eingreifen zu tilgen. Auch für Gläubiger ist der Schuldenvergleich in den meisten Fällen attraktiv. Häufig erhalten sie durch eine außergerichtliche Einigung mehr Geld zurück als ihnen in einem Insolvenzverfahren zugesprochen würde. Im Durchschnitt liegt die Befriedigungsquote im Insolvenzverfahren bei lediglich 5 Prozent.

Für eine erfolgreiche Schuldentilgung per außergerichtlichem Vergleich müssen Schuldner ihre finanzielle Situation offen und glaubhaft darlegen. Es ist ratsam, dafür die Unterstützung einer professionellen Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Unsere kompetenten Schuldnerberater beurteilen die finanzielle Situation, helfen bei der Festsetzung einer Vergleichssumme und übernehmen die Korrespondenz mit den Gläubigern.

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Schuldentilgung durch Insolvenzverfahren

Scheitert der außergerichtliche Vergleich, haben Schuldner die Chance, mithilfe einer Privatinsolvenz einen finanziellen Neustart zu schaffen. Im Privatinsolvenzverfahren können sich Verbraucher innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden befreien, unabhängig von ihrem Einkommen und von den tatsächlich geleisteten Rückzahlungen.

Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass gem. § 305 InsO zuvor der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unter Beteiligung einer „geeigneten Stelle“ stattgefunden hat.

Die Schuldentilgung per Insolvenzverfahren läuft anschließend grob in den folgenden Schritten ab:

  1. Antragstellung: Schuldner reichen einen Antrag auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht ein.
  2. Schuldenbereinigungsverfahren: Es erfolgt ggf. ein weiterer Versuch zur Einigung mit den Gläubigern, unterstützt durch das Insolvenzgericht.
  3. Insolvenzverfahren: Das Gericht stellt die Schuldensituation und Vermögenswerte des Schuldners fest, vorhandenes pfändbares Vermögen wird verwertet.
  4. Wohlverhaltensphase: Der Schuldner tilgt seine Schulden, indem er sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtritt.

Im Regelfall dauert die Wohlverhaltensphase drei Jahre, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Schuldner muss sich innerhalb dieser Zeit aktiv darum bemühen, seine finanzielle Situation zu verbessern, etwa Arbeit annehmen, und darf keine neuen Schulden aufnehmen. Änderungen der persönlichen Lebensumstände müssen dem Gericht umgehend mitgeteilt werden.

Nach erfolgreich absolvierter Wohlverhaltensphase wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Er ist nun schuldenfrei.

Photo by Markus Spiske on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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