Ist Krankengeld pfändbar?

Ist Krankengeld pfändbar?

Erkrankung, Sucht und Unfall gehören laut Statistischem Bundesamt zu den häufigsten Ursachen für Überschuldung. Wer in Deutschland über längere Zeit hinweg erkrankt, erhält von der Krankenkasse sogenanntes Krankengeld.

Das fällt jedoch geringer aus als das übliche Nettoeinkommen. Bei ohnehin geringen Einkünften und bestehenden Schulden macht sich die Einbuße schnell bemerkbar. Können ausstehende Forderungen nicht beglichen werden, droht die Pfändung.

Darf das Krankengeld gepfändet werden? Der folgende Artikel gibt Antworten.

Krankengeld: Lohnersatzleistung der Krankenkasse

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wer aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, erhält in der Regel sechs Wochen lang weiterhin sein Arbeitsentgelt.

Sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank geschrieben, zahlt die GKV eine Summe in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Die Höhe des Krankengelds ist zudem durch die Beitragsbemessungsgrenze (4.987,50 Euro/Monat, Stand 2023) gedeckelt. Haben Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten, wird dies bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt.

Einschließlich Entgeltfortzahlung ist der Bezug von Krankengeld auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Pro Kalendertag werden bis zu 116,38 Euro ausgezahlt (Stand 2023). Von dieser Summe sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, allerdings müssen Beiträge zu den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen wie Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weiterhin gedeckt werden.

Darf Krankengeld gepfändet werden?

Krankengeld darf gepfändet werden. Als Lohnersatzleistung wird es rechtlich ähnlich behandelt wie das Arbeitseinkommen. Das gilt allerdings nur, wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Ein Pfändungsfreibetrag von 1.491,75 Euro im Monat ist grundsätzlich geschützt (Stand: 01.07.2024).

Dadurch soll das Existenzminimum des Schuldners gesichert werden. Sind Sie anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig, steht Ihnen ein höherer Pfändungsfreibetrag zu. Bei Schuldnern mit einem unterhaltspflichtigen Kind bleiben zum Beispiel 2.059,99 Euro pfändungsfrei.

Liegen Ihre Bezüge über dem Freibetrag, richtet sich die Höhe der pfändbaren Beträge nach der Pfändungstabelle, die jährlich durch den Gesetzgeber angepasst wird. Erhalten Sie zwischen 1.500,00 und 1.509,99 Euro Krankengeld und zahlen keinen Unterhalt, dürfen Gläubiger beispielsweise 5,78 Euro pro Monat bei Ihnen pfänden.

Das Krankengeld kann nicht durch eine herkömmliche Lohnpfändung beim Arbeitgeber eingezogen werden. Für die Pfändung müssen sich Gläubiger direkt an die auszahlende Krankenkasse wenden. Erst wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen, kommt es zur Lohnpfändung bzw. wird diese fortgesetzt.

Übrigens: Zu den pfändbaren Lohnersatzleistungen gehören auch andere Einkünfte, die dem Einkommen durch Erwerbstätigkeit ähnlich sind. Dazu zählen etwa Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld.

Schuldensanierung mithilfe einer professionellen Schuldnerberatung

Der beste Schutz vor einer Pfändung ist natürlich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Haben Sie finanzielle Probleme und merken, dass Sie Ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich zahlen können, suchen Sie sich möglichst frühzeitig Hilfe.

Eine professionelle Schuldnerberatungsstelle hilft Ihnen, wieder einen besseren Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen. Zudem unterstützen die Schuldenberater Sie beim Kontakt mit Ihren Gläubigern. Über einen außergerichtlichen Schuldenvergleich lässt sich eine Pfändung des Krankengelds häufig abwenden.

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Foto: Huber / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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