Insolvenzanwalt - so kann er Ihnen helfen

Insolvenzanwalt – so kann er Ihnen helfen

Das deutsche Insolvenzrecht ist komplex. Damit eine Insolvenz tatsächlich erfolgreich verläuft, müssen Unternehmen und Privatpersonen verschiedene Pflichten und Fristen beachten. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht / Insolvenzanwalt bietet Schuldnern kompetente Insolvenzberatung, zeigt Alternativen zur Insolvenz auf und begleitet seine Mandanten bei Bedarf durch das gesamte Insolvenzverfahren.

Insolvenzanwalt: Leistungen für Unternehmen

Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Das gilt für juristische Personen wie eine GmbH oder AG sowie für Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit wie eine GmbH & Co. KG. Laut Bundesgesetzbuch unterliegen auch Vereine und Stiftungen der Insolvenzantragspflicht (§ 42 Abs. 2 BGB). Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Wer die Insolvenzantragspflicht vernachlässigt, macht sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Daher sollten Unternehmer möglichst frühzeitig die Beratung durch einen Insolvenzanwalt in Anspruch nehmen. Ist das Unternehmen nur von Zahlungsunfähigkeit bedroht, lässt sich die Insolvenz eventuell noch abwenden. Selbst bei bestehender Zahlungsunfähigkeit sichern sich umsichtige Schuldner durch eine professionelle Beratung viele Vorteile wie staatliche Liquiditätshilfen und die Chance auf einen unternehmerischen Neustart.

Die Leistungen eines Insolvenzanwalts für Unternehmen umfassen:

  • Beratung zum Insolvenzverfahren
  • Aufzeigen von Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung
  • Entwicklung von Lösungen, mit denen das Unternehmen fortgeführt werden kann
  • Haftungsvermeidung für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Organträger
  • Kommunikation mit und Koordination von weiteren Fachberatern wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Insolvenzverwaltern

Beratung mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung

Das vorrangige Ziel der anwaltlichen Insolvenzberatung besteht darin, die Insolvenz zu vermeiden, die Unternehmensfortführung zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu retten. Inwiefern dies möglich ist, hängt vom Ausmaß der wirtschaftlichen Krise und deren Ursachen ab. Besteht noch keine akute Zahlungsunfähigkeit, lassen sich strategische Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung treffen. So können beispielsweise neue Investoren ins Boot geholt oder Firmenanteile liquidiert werden. Ein Insolvenzanwalt prüft die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens und erklärt, welche Möglichkeiten offen stehen.

Führt am Insolvenzverfahren kein Weg vorbei, schließt dieses idealerweise mit einem Insolvenzplan ab. Der Insolvenzplan legt fest, wie die Gläubiger im Rahmen der Firmeninsolvenz befriedigt werden. Er gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der Gläubiger zustimmt.

INFO!!! Bessere Chancen für eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Seit dem 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Dieses Gesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Insolvenz trotz drohender Antragspflicht zu vermeiden. Dafür müssen Unternehmer allerdings rechtzeitig handeln: Die Firma darf lediglich drohend zahlungsunfähig sein. Der frühzeitige Gang zum Insolvenzanwalt lohnt sich daher.

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Unternehmensfortführung während der Insolvenz

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Ein Insolvenzanwalt zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Unternehmensfortführung bestehen und hilft bei der Planung und Vorbereitung der jeweiligen Maßnahmen.

1. Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Unternehmen lässt sich beispielsweise fortführen, wenn ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt wird. In diesem Fall verwaltet die Geschäftsleitung das Unternehmen unter der Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachverwalters. Löhne und Gehälter werden drei Monate lang über das Insolvenzgeld abgedeckt.

2. Schutzschirmverfahren

Ein Schutzschirmverfahren bietet insolventen Unternehmen in Eigenverwaltung vorübergehenden Schutz vor Zwangsmaßnahmen einzelner Gläubiger. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über den Insolvenzplan ein Konzept zur Fortführung der Firma zu erarbeiten.

3. Übertragende Sanierung

Bei einer übertragenden Sanierung werden wesentliche Betriebsgrundlagen aus der Insolvenz heraus an einen Investor verkauft. Die Unternehmenshülle wird vom Insolvenzverwalter abgewickelt.

Auch Privatpersonen profitieren von der Beratung durch einen Insolvenzanwalt

Privatpersonen können ebenfalls die Hilfe eines Fachanwalts für Insolvenzrecht in Anspruch nehmen. Genau wie bei der Beratung von Unternehmen versucht der Anwalt zunächst, das Insolvenzverfahren zu vermeiden, indem er sich um einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern bemüht. Dazu erstellt er ein Gläubigerverzeichnis und verschafft sich zusammen mit dem Schuldner einen Überblick über dessen finanzielle Situation.

Im nächsten Schritt erarbeitet er einen Schuldenbereinigungsplan. Anschließend nimmt er Kontakt mit den Gläubigern auf und versucht, einen Schuldenvergleich zu erwirken. Er bietet den Gläubigern zum Beispiel an, dass der Schuldner eine einmalige Teilzahlung der ausstehenden Summe begleicht oder seine Schulden in Raten zurückzahlt.

Scheitert der außergerichtliche Schuldenvergleich, darf ein Fachanwalt für Insolvenzrecht die Bescheinigung nach § 305 InsO ausfüllen, die für den Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz notwendig ist.

Ein großer Vorteil der anwaltlichen Schuldnerberatung: Im Gegensatz zu einer öffentlichen Schuldnerberatung steht ein Insolvenzanwalt Schuldnern auch kurzfristig zur Verfügung. Die Wartezeit auf einen Termin bei der öffentlichen Schuldnerberatung beträgt zwischen sechs und neun Monate. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann die Entschuldung dagegen im Verlauf weniger Wochen vorbereiten.

Anders als öffentliche Schuldnerberatungsstellen unterstützen Insolvenzanwälte ihre Klienten über den gesamten Entschuldungsprozess hinweg. Er hilft beim Insolvenzantrag, übernimmt die (teils heikle) Kommunikation mit den Gläubigern und begleitet Schuldner durch die Verbraucherinsolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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