Insolvenzberater für Unternehmen und Privatpersonen

Insolvenzberater für Unternehmen und Privatpersonen

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), und Überschuldung (§ 19 InsO) sind die drei Gründe, die in Deutschland als Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren gelten. Für hoch verschuldete Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen stellt die Insolvenz oft die einzige Möglichkeit zur Schuldensanierung dar.

Ein Insolvenzberater unterstützt Betroffene beim Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz bzw. Unternehmensinsolvenz, Verbraucherinsolvenz) und begleitet sie auf dem Weg zum schuldenfreien Neustart.

Wer darf eine Insolvenzberatung anbieten?

In Deutschland dürfen verschiedene Institutionen eine Insolvenzberatung anbieten. Dazu gehören zum Beispiel gemeinnützige und kommunale Stellen, bei denen Klienten eine kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung in Anspruch nehmen können.

Unternehmen und Selbständige finden bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht Hilfe. Diese Rechtsanwälte sind auf das komplexe deutsche Insolvenzrecht spezialisiert und bieten ihren Klienten eine umfassende und individuelle Beratung.

Fachanwälte für Insolvenzrecht müssen einen 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang absolvieren. Dieser Lehrgang schließt auch 60 Stunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen mit ein. Nach bestandener schriftlicher Prüfung dürfen die Juristen den Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ tragen.

Die Fachanwaltsordnung (FAO) legt fest, welche praktischen Voraussetzungen Volljuristen für die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang zu erfüllen sind:

  • mindestens fünf Verfahrenseröffnungen als Insolvenzverwalter, davon zwei Verfahren mit einem Schuldner mit mehr als fünf Arbeitnehmern.
  • 60 bearbeitete Fälle aus dem materiellen Insolvenzrecht oder dem Insolvenzverfahrensrecht.

Wie unterstützt ein Insolvenzberater Unternehmen?

Ein Insolvenzberater hat die Aufgabe, alle Beteiligten im Insolvenzverfahren zufriedenzustellen, also Schuldner ebenso wie Gläubiger. Das Ziel ist eine möglichst nachhaltige Entschuldung. Wie genau sich das Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbständige gestaltet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Ein Insolvenzanwalt wird zunächst prüfen, ob der Betrieb noch gerettet werden kann. Das Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) von 2012 und das 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bieten dafür neue Möglichkeiten.

Das StaRUG ermöglicht, das Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Diese Option kann in Anspruch genommen werden, sofern einem Unternehmen lediglich die Zahlungsunfähigkeit droht, es aber noch nicht davon betroffen ist. Voraussetzung ist eine Finanzplanung inklusive Liquiditätsplan für die nächsten zwölf bis 24 Monate. Die Entschuldung ist auch gegen den Willen einzelner Gläubiger möglich.

Ein weiterer Vorteil: Im Gegensatz zum Insolvenzverfahren wird das Restrukturierungsverfahren nicht öffentlich gemacht.

Ein Insolvenzberater entscheidet anhand der individuellen Finanzsituation des Unternehmens bzw. des Selbständigen, welches Sanierungskonzept am besten zur Entschuldung geeignet ist. Besteht keine Möglichkeit zur Restrukturierung, bereitet der Insolvenzberater das Insolvenzplanverfahren vor.

Weiterhin begleitet er seine Klienten durch die rechtliche Umsetzung und unterstützt Refinanzierungsverhandlungen zwischen Schuldnern und Gläubigern. Zu seinen Aufgaben gehört darüber hinaus die Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Gesellschaftern hinsichtlich drohender Haftungsrisiken.

Wann Sie einen Insolvenzberater kontaktieren sollten

Sind Unternehmen von Zahlungsschwierigkeiten betroffen, ist schnelles Handeln gefragt. Juristische Personen müssen laut § 15a Insolvenzordnung (InsO) umgehend Insolvenz anmelden, sobald sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind.

Das gilt u.a. für Unternehmen folgender Rechtsformen:

  • Gesellschaft mit persönlicher Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Eingetragene Genossenschaften
  • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig eingereicht, kann das Gericht dies als Insolvenzverschleppung auslegen. Dann drohen hohe Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit müssen juristische Personen noch keinen Insolvenzantrag stellen, können aber diesen Weg wählen, um das Unternehmen zu sanieren.

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Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit

Wie lässt sich nun erkennen, ob ein Unternehmen oder ein Selbständiger in die Zahlungsunfähigkeit rutscht? Eine Studie der Universität Mannheim hat die folgenden Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit identifiziert:

  • Das Unternehmen kann Löhne und Gehälter nicht mehr rechtzeitig bezahlen.
  • Lieferanten können nicht mehr bezahlt werden.
  • Es bestehen Rückstände bei den Sozialversicherungen.
  • Es laufen Vollstreckungsanträge.
  • Die Geschäftsführung hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Der typische Ablauf einer Insolvenzberatung

Die Insolvenzberatung startet i.d.R. mit einem Erstgespräch. Schuldner und Berater besprechen die finanzielle Situation und das mögliche Vorgehen. Im nächsten Schritt erstellt der Insolvenzberater einen Schuldenbereinigungsplan. Zudem setzt er sich mit den Gläubigern auseinander, um zum Beispiel den aktuellen Schuldenstand zu erfragen und eventuelle Pfändungen abzuwenden. Schließlich legt der Berater die individuelle Insolvenzstrategie fest.

Soll das Unternehmen in Teilen oder in Gänze erhalten werden, bieten sich dafür zwei Verfahren an:

  1. Bei der übertragenen Sanierung wird das Unternehmen auf eine dritte Person bzw. eine andere Firma übertragen.
  2. Im Insolvenzverfahren wird ein Sanierungsplan erstellt, über den die Gläubiger in Gruppen abstimmen.

Kann das Unternehmen nicht erhalten werden, wird es durch den Insolvenzverwalter abgewickelt und aus dem Handelsregister gelöscht.

Kosten für eine professionelle Insolvenzberatung: Welche Kosten für eine Insolvenzberatung anfallen, richtet sich nach dem Einzelfall und hängt unter anderem von der Anzahl der Gläubiger und dem Wert der Insolvenzmasse ab. Ausschlaggebend sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie Zeit- und Honorarvereinbarungen.

Insolvenzberater für Privatpersonen – Schuldenvergleich oder 3 Jahre Verbraucherinsolvenz

Auch für überschuldete Verbraucher kann das Insolvenzverfahren ein Weg in ein schuldenfreies Leben sein. Seit 1999 sieht der Gesetzgeber zu diesem Zweck die Privatinsolvenz vor. Anders als juristische Personen sind Privatverbraucher nicht dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Die Insolvenz kann allerdings einen geeigneten Ausweg aus den Schulden darstellen. Das gilt insbesondere, da die sogenannte Wohlverhaltensphase zum 1. Oktober 2020 von sechs auf drei Jahre verkürzt wurde. Am Ende dieses Zeitraums erfolgt die Restschuldbefreiung.

Die Verbraucherinsolvenz steht auch ehemaligen Selbständigen offen, sofern diese maximal 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus der Selbständigkeit mehr vorliegen.

Wenden Sie sich als Privatverbraucher an einen Insolvenzberater, wird dieser sich zunächst um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit den Gläubigern bemühen. Grundlage bildet ein individuell auf Ihre Situation abgestimmter Schuldenbereinigungsplan.

Stimmen die Gläubiger dem Vergleich nicht zu, darf ein Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihnen die sogenannte Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs ausstellen (§ 305 InsO). Damit ist der Weg ins Insolvenzverfahren frei. Der Insolvenzberater unterstützt Sie nun bei der Antragsstellung und einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung.

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Foto: Olivier Le Moal / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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