Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung haben sich das Europäische Parlament, Rat und Kommission darauf geeinigt, die Laufzeit von Privatinsolvenzen auf maximal drei Jahre zu begrenzen. Im Juni soll das EU-Parlament das entsprechende Gesetz auf den Weg bringen.
Die Mitgliedsstaaten hätten danach drei Jahre Zeit, um die Regelung auf nationaler Ebene zu realisieren. In Deutschland gibt es seit der Insolvenzrechtsreform vom 1. Juli 2014 zwar die Möglichkeit, die Verbraucherinsolvenz nach drei Jahren zu beenden. Doch da das an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, schaffen nur die wenigsten Schuldner diese verkürzte Privatinsolvenz.
Im Endeffekt muss der Schuldner inklusive der Verfahrenskosten ca. 60 bis 70 Prozent der ursprünglichen Forderungen begleichen, was in Augen vieler einfach eine zu hohe Hürde ist. Verbraucherschützer, Schuldnerberater – und natürlich die Schuldner selbst – kritisieren diese Regelung daher.
Die neue EU-Regelung besagt, dass keine bestimmte Quote getilgt werden muss. Wie andere Vorgaben aussehen könnten, die der Schuldner erfüllen muss, ist noch nicht final entschieden. Eine Sprecherin der Justizministeriums denkt dabei z.B. an eine Deckelung der Verfahrenskosten.
Bei den meisten Privatpersonen dauert eine Insolvenz aktuell fünf oder sechs Jahre. Durch die Neuregelung könnten Gerichte Zeit und enorme Kosten einsparen. Und der Schuldner könnte schneller „wirtschaftlich resozialisiert“ werden und sich vom Stigma des „Pleitegeiers“ befreien.
Erste Vorschläge für die deutsche Integration des EU-Gesetzes werden von der Justizministerin Barley (SPD) bereits im April erwartet.
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.