Hin und wieder kann es vorkommen, dass man eine Zahlung nicht zum geforderten Fälligkeitstermin begleichen kann. Mit einem Zahlungsaufschub können sich Verbraucher ein wenig mehr Zeit verschaffen, um doch noch den ausstehenden Betrag aufzubringen.
In welchen Fällen ein Aufschub der Zahlung sinnvoll ist und wann man besser von dieser Möglichkeit absehen sollte, erklärt dieser Artikel.
Definition Zahlungsaufschub
Als Zahlungsaufschub bezeichnet man es, wenn sich Gläubiger und Schuldner darauf einigen, die Fälligkeit einer geschuldeten Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Rechtlich ist dieser Vorgang als Stundung bekannt. Manchmal findet auch der Begriff Moratorium Anwendung.
Die rechtlichen Grundlagen für den Zahlungsaufschub bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ausschlaggebend sind § 506 BGB und § 311 Abs. 1 BGB. Demnach kann ein Aufschub nicht einseitig erfolgen, sondern benötigt immer die Zustimmung aller beteiligten Vertragspartner.
Der Bestand einer Forderung bleibt zudem unberührt. Das bedeutet, das Moratorium ändert nichts an der Höhe der geforderten Summe. Gläubiger sind allerdings dazu berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsaufschubs Stundungszinsen zu berechnen.
Neben zivilrechtlichen Gläubigern wie Unternehmen dürfen auch staatliche Institutionen einen Zahlungsaufschub gewähren. Dabei gelten meist besondere Voraussetzungen, beispielsweise muss die sofortige Zahlung für den Schuldner eine erhebliche Härte darstellen.
So beantragen Sie einen Zahlungsaufschub: Der Zahlungsaufschub setzt immer die Einverständnis des Gläubigers voraus. Möchten Sie um einen Aufschub der Zahlung bitten, verfassen Sie Ihren Antrag am besten in Schriftform. Ein formloses Anschreiben reicht aus. In der Bitte um Zahlungsaufschub schildern Sie kurz Ihre finanzielle Situation und begründen, warum Sie nicht zum eigentlichen Fälligkeitstermin zahlen können. Schlagen Sie ein neues Fälligkeitsdatum vor, das nicht weiter als drei Monate in der Zukunft liegt. Sie können Ihrem Gläubiger auch ein persönliches Gespräch anbieten, um Ihre Zahlungswilligkeit zu unterstreichen. Die neuen Zahlungsmodalitäten inklusive neuer Fälligkeit und eventuell anfallenden Zinsen werden ebenfalls schriftlich festgehalten.
In diesen Fällen kann ein Zahlungsaufschub sinnvoll sein
Grundsätzlich ist ein Zahlungsaufschub nur sinnvoll, wenn sich ein Ende Ihrer finanziellen Schwierigkeiten absehen lässt und sichergestellt ist, dass Sie die offene Forderung wirklich innerhalb von wenigen Wochen begleichen können.
Zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 war es Verbrauchern zum Beispiel erlaubt, einige Zahlungen zurückzuhalten. Das galt zum Beispiel für Strom, Gas, Fernwärme, Telefon und Internet sowie für Verbraucherkredite. Voraussetzung war ein Nachweis für außergewöhnliche Einnahmeausfälle aufgrund der Pandemie.
Weitere Beispiele, in denen ein Zahlungsaufschub sinnvoll sein kann:
- Vor einer Woche ist die Waschmaschine kaputt gegangen, jetzt steht auch noch eine größere Reparatur am Auto an. Sie sind aber dringend sowohl auf die Waschmaschine als auch auf Ihr Fahrzeug angewiesen. Aufgrund der unvorhergesehenen Ausgaben können Sie Ihren monatlichen Stromabschlag nicht rechtzeitig zahlen. Mit dem nächsten Gehaltseingang steht jedoch wieder ausreichend Geld zur Verfügung. Sie erklären Ihrem Stromanbieter also Ihre Situation und bitten ihn darum, die Rechnung erst in zwei Wochen bezahlen zu dürfen.
- Sie sind längerfristig erkrankt und mussten aus diesem Grund Einkommenseinbußen hinnehmen. Es lässt sich allerdings absehen, dass Sie in wenigen Wochen wieder genesen und sich Ihre finanzielle Situation dann wieder normalisieren wird.
Wann Sie auf einen Aufschub verzichten sollten
Keinen Sinn macht ein Zahlungsaufschub, wenn auf lange Sicht keine Zahlung möglich ist. Sind bereits mehrere Rechnungen aufgelaufen, die Sie nicht begleichen können, erhalten Sie bereits Mahnungen oder drohen Gläubiger gar mit der Vollstreckung, wird ein Zahlungsaufschub nichts an Ihren Geldproblemen ändern. Stattdessen sollten Sie sich bemühen, wieder mehr Überblick über Ihre finanziellen Verhältnisse zu bekommen. Das gelingt am besten mit der Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung.
Ein Schuldnerberater verschafft sich gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über die Höhe der bestehenden Schulden und Ihre Einkommenssituation, nimmt Kontakt mit den Gläubigern auf und versucht, einen außergerichtlichen Schuldenvergleich zu erwirken. Scheitert dieser, gibt es noch die Verbraucherinsolvenz, um Schulden loszuwerden. Mit einem Insolvenzverfahren sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei.
FAQ Zahlungsaufschub
Was ist ein Zahlungsaufschub?
Ein Zahlungsaufschub ist eine nachträgliche Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern, die Fähigkeit einer ausstehenden Zahlung auf einen späteren Termin zu verschieben.
Wann ist ein Zahlungsaufschub möglich?
Ein Zahlungsaufschub ist möglich, wenn Sie sich in kurzfristigen finanziellen Schwierigkeiten befinden, Ihre Zahlungsfähigkeit aber in absehbarer Zeit wiederhergestellt ist.
Bis wann muss die Bitte um Aufschub der Zahlung beim Gläubiger eintreffen?
Die Bitte um Zahlungsaufschub sollte möglichst früh beim Gläubiger eintreffen, idealerweise noch bevor dieser die erste Mahnung verschickt hat. Bitten Sie frühzeitig um ein Moratorium, vermeiden Sie Mahngebühren und erhöhen die Chancen auf eine gütliche Einigung.
Kann man eine BAföG Rückzahlung verschieben?
Die BAföG Rückzahlung lässt sich auf Antrag verschieben. Die temporäre Freistellung von der Rückzahlungsvereinbarung ist möglich, wenn das monatlich anrechenbare Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt und das Darlehen noch nicht vollständig fähig ist. Alternativ kann ein Antrag auf Stundung gestellt werden. Voraussetzung: Die sofortige Einziehung der Rückzahlungsrate stellt eine erhebliche Härte für den Schuldner dar und der Anspruch des Bundes wird durch die Stundung nicht gefährdet (§ 59 Abs. 1 Nr. 1 Bundeshaushaltsordnung).
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.