Ein Insolvenzverfahren bietet überschuldeten Verbrauchern und Selbständigen die Möglichkeit, sich aus der Schuldenfalle zu befreien. Nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren endet die Insolvenz i.d.R. mit der Restschuldbefreiung. Für die Eröffnung des Verfahrens muss ein formaler Insolvenzantrag gestellt werden. Was ist dabei zu beachten?
- Insolvenzantrag: Voraussetzungen
- Insolvenzantrag stellen: Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Wie geht es nach Abgabe des Insolvenzantrags weiter?
- FAQ Insolvenzantrag
- Wie lange dauert es bis zur Insolvenzeröffnung?
- Was passiert nach dem Insolvenzantrag?
- Was bedeutet Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen?
- Wo stellt man einen Insolvenzantrag?
- Wie oft kann man Insolvenzantrag stellen?
- Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?
- Für wen gilt die Insolvenzantragspflicht?
- Welche Unterlagen benötigt man für einen Insolvenzantrag?
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Insolvenzantrag: Voraussetzungen
Bevor Schuldner einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, müssen sie gem. § 305 InsO zunächst versuchen, eine gütliche Einigung mit ihren Gläubigern zu erzielen (außergerichtlicher Vergleich). Bei einer Regelinsolvenz ist ein Einigungsversuch nicht notwendig.
Scheitert der außergerichtliche Schuldenvergleich, kann der Weg zur Schuldenfreiheit über ein Insolvenzverfahren erreicht werden. Ein Insolvenzantrag kann weiterhin gestellt werden, wenn der Schuldner so hoch überschuldet ist, dass er keinen Ratenzahlungen nachkommen kann oder es ihm nicht möglich ist, sich an Vereinbarungen zu halten und seine Schulden abzubauen.
Wer „darf“ eine Privatinsolvenz beantragen?
Eine Verbraucherinsolvenz dürfen nur Privatpersonen beantragen. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer, Beamte und erwerbslose Personen. Freiberuflern und Solo-Selbstständigen steht für gewöhnlich nur die Regelinsolvenz offen. Eine Ausnahme besteht für ehemalige Selbstständige mit „überschaubaren Vermögensverhältnissen“. Sofern sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Lohnzahlungen oder sonstigen Arbeitsverhältnissen bestehen, dürfen sie ebenfalls die Verbraucherinsolvenz durchlaufen.
Insolvenzantrag stellen: Welche Unterlagen benötigen Sie?
Zuständig für den Insolvenzantrag ist das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen dauerhaften Wohnsitz hat (Insolvenzgericht). Für den Antrag ist ein amtliches Formular zu nutzen, das auf der Website des Bundesjustizministeriums als Download zur Verfügung stehen.
Zusammen mit dem Antrag sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenvergleichs gemäß § 305 der Insolvenzordnung (InsO) – diese Bescheinigung erhalten Schuldner von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen.
- Vermögensübersicht
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan
- Antrag zur Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 287 InsO
Das amtliche Formular enthält bereits die entsprechenden Anlagen.
Das Formular zum Insolvenzantrag ist sehr umfangreich. Beim Ausfüllen sind zudem die amtlichen Hinweise zu beachten. Für Schuldner empfiehlt es sich daher, für das Ausfüllen des Antrags Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise von einem seriösen Schuldnerberater. Ein fehlerhaft ausgefüllter Antrag kann dazu führen, dass die Restschuldbefreiung nicht gewährt wird.
Für private Verbraucher besteht keine Insolvenzantragspflicht, d.h. sie können sich also nicht der Insolvenzverschleppung schuldig machen.
Wie geht es nach Abgabe des Insolvenzantrags weiter?
Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das zuständige Gericht zunächst, ob dieser richtig ausgefüllt und damit zulässig ist. Im nächsten Schritt wird die Eröffnungsfähigkeit geprüft. Als eröffnungsfähig gilt das Insolvenzverfahren, wenn:
- ein Insolvenzgrund vorliegt, der Schuldner also überschuldet, zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht ist
- die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Mit der Eröffnung kann der Schuldner nicht mehr frei über sein Einkommen und Vermögen verfügen. Diese Befugnis geht auf einen Insolvenzverwalter über.
FAQ Insolvenzantrag
Wie lange dauert es bis zur Insolvenzeröffnung?
Nach der Abgabe des Insolvenzantrags kann es mehrere Wochen dauern, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In der Praxis vergehen häufig drei Monate.
Was passiert nach dem Insolvenzantrag?
Das Gericht prüft, ob der Antrag zulässig ist, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und es wird ein Insolvenzverwalter zur Verwaltung der Insolvenzmasse bestellt.
Was bedeutet Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen?
Reicht das verfügbare Vermögen eines Schuldners nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, kann das Gericht den Insolvenzantrag gemäß § 26 InsO mangels Masse abweisen.
Wo stellt man einen Insolvenzantrag?
Zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der dauerhafte Wohnsitz des Schuldners liegt.
Wie oft kann man Insolvenzantrag stellen?
Wird einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt, kann ein erneuter Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden. Das ist allerdings erst drei Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses möglich. Eine Höchstzahl ist nicht vorgegeben.
Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?
Neben dem Schuldner können auch Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen, sofern sie ein rechtliches Interesse daran haben und den Grund für eine Insolvenzeröffnung glaubhaft darlegen können. Droht die Zahlungsunfähigkeit, darf allerdings nur der Schuldner selbst Privatinsolvenz beantragen.
Für wen gilt die Insolvenzantragspflicht?
Die Insolvenzantragspflicht gilt für Aktiengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Privatverbraucher unterliegen nicht der Insolvenzantragspflicht. Wer mit der Antragsstellung zu lange wartet, gefährdet jedoch die Restschuldbefreiung.
Welche Unterlagen benötigt man für einen Insolvenzantrag?
Für den Insolvenzantrag ist das amtliche Formular zu nutzen. Die benötigten Unterlagen umfassen:
– Bescheinigung über die gescheiterte außergerichtliche Schuldenbereinigung
– Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
– Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
– Schuldenbereinigungsplan
– Antrag auf Restschuldbefreiung
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.