Schulden abbauen - Schulden vermeiden

Schulden abbauen, Schulden vermeiden – so klappt’s

Laut SchuldnerAtlas 2023 gelten rund 5,65 Millionen Verbraucher in Deutschland als überschuldet. Das bedeutet, dass Einkommen und Rücklagen nicht ausreichen, um entstandene Schulden zu decken. Schulden abbauen und/oder vermeiden ist daher ein wichtiges Thema. Hier finden Sie Tipps!

„Wer Schulden hat, ist selber schuld“ – ein Blick auf die Statistik zeigt, dass dieser Satz nicht immer stimmt. Oft führen unvorhergesehene Ereignisse dazu, dass laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Die häufigste Ursache für eine Überschuldung ist Arbeitslosigkeit, gefolgt von Krankheit, Unfall und Sucht. Weitere Gründe sind unwirtschaftliche Haushaltsführung, Trennung, Scheidung oder Tod des Partners, ein längerfristiges Niedrigeinkommen und eine gescheiterte Selbstständigkeit.

Schulden gehen mit vielen Sorgen und Existenzängsten einher. Langfristig wirkt sich dies negativ auf die psychische und körperliche Gesundheit aus. Studien zeigen, dass mehr als drei Viertel aller Klienten von Schuldnerberatungsstellen unter mindestens einer Krankheit leiden. Depressionen, Schlafstörungen, Angstzustände, Rückenschmerzen und Kopfschmerzen gehören zu den am häufigsten genannten Erkrankungen. Erschwerend kommt die soziale Isolation hinzu: Wer Schulden hat, kann sich die normale Teilhabe am öffentlichen Leben oft nicht mehr leisten.

Info: Welche staatlichen Hilfen gibt es für überschuldete Haushalte?
Der Staat hilft überschuldeten Verbrauchern auf unterschiedliche Weise. Länder und Kommunen tragen und fördern zum Beispiel öffentliche Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Leider müssen Schuldner dort meist sehr lange auf einen Termin warten. Verbesserungen beim Verbraucherschutz sollen helfen, typische Schuldenfallen wie teure Kredite zu vermeiden. Das P-Konto stellt sicher, dass Schuldner im Falle einer Kontopfändung über den unpfändbaren Anteil ihres Einkommens verfügen können. Um Privatpersonen den Weg aus der Schuldenfalle zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zudem die Insolvenzordnung angepasst: Eine Restschuldbefreiung kann nun bereits nach einer Wohlverhaltensperiode von drei Jahren beantragt werden (Privatinsolvenz nur noch drei Jahre!).

Schulden abbauen: Diese Wege führen aus der Schuldenfalle

Sinnvoll ist es, sich im Falle einer Überschuldung von einer professionellen Schuldnerberatung helfen zu lassen. Im besten Fall suchen Schuldner eine Beratungsstelle auf, bevor Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirken und Zwangsmaßnahmen ankündigen. Schuldnerberater unterstützen verschuldete Personen dabei, einen Überblick über ihre finanzielle Situation zu bekommen und den geeigneten Weg aus der Schuldenfalle zu finden.

Für die Schuldenregulierung werden in den meisten Fällen folgende Optionen gewählt:

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung

Der außergerichtliche Vergleich mit den Gläubigern ist immer die erste Wahl für ein Schuldenbereinigungsverfahren. Das Ziel besteht darin, sich mit den Gläubigern auf einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan zu einigen. Für einen Schuldenvergleich bieten Schuldner zum Beispiel an, eine bestimmte Teilsumme der offenen Forderungen zurückzuzahlen. Viele Gläubiger lassen sich darauf ein, da sie in einem Insolvenzverfahren oft eine noch geringere Summe erhalten würden. Eine Alternative besteht im Angebot von Ratenzahlungen.

Der gescheiterte Versuch zur außergerichtlichen Einigung ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahren.

Die Verbraucherinsolvenz

Nach dem erfolglosen Versuch einer außergerichtlichen Einigung können Verbraucher beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Daraufhin erstellt zunächst das Gericht einen eigenen Schuldenregulierungsplan. Wird dieser von den Gläubigern abgelehnt, startet das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz).

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren hinweg müssen Schuldner nun alle Einkünfte, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, an ihre Gläubiger abführen. Außerdem dürfen sie während dieser Zeit keine neuen Schulden aufnehmen. Nach Abschluss dieser Wohlverhaltensperiode werden ihnen die Restschulden erlassen.

Die Umschuldung

Eine weitere Möglichkeit der Schuldenregulierung besteht in der sogenannten Umschuldung: Schuldner nehmen einen Kredit auf, mit dem sie ausstehenden Forderungen decken. Diese Methode lohnt sich nur, wenn der neue Kredit zu günstigen Konditionen angeboten wird und ein Schuldensanierungskonzept vorliegt, das die Rückzahlung des Darlehens sichert. Offene Forderungen stehen der Aufnahme eines kostengünstigen Kredits allerdings oft im Wege. Daher eignet sich diese Option nur in Ausnahmefällen.

So können Sie Schulden vermeiden

Haben Sie sich aus der Überschuldung befreit, sollten Sie eine Neuverschuldung nach Möglichkeit vermeiden. Auch Verbraucher, die sich noch nicht verschuldet haben, sollten Strategien zur Vermeidung von Schulden kennen.

Die wichtigste Maßnahme besteht darin, den Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu behalten. Das gelingt mit einem Haushaltsplan oder Haushaltsbuch. Darin werden folgende Posten erfasst:

  • monatliche Einnahmen – Einkommen, Unterhalt, staatliche Zahlungen, Einnahmen aus Vermögen, etc.
  • monatliche Ausgaben – fixe Ausgaben wie Miete, Strom, Kosten fürs Auto, Kinderbetreuung sowie variable Ausgaben wie Lebensmittel, Bekleidung, Haushalt, Hobby, etc.

Die Liste der Einnahmen macht deutlich, wie viel Geld im Monat überhaupt zur Verfügung steht. Die Ausgaben sind so zu planen, dass sie die Summe der Einnahmen nicht dauerhaft übersteigen. Treten unvorhergesehene Ereignisse ein, zeigt die Liste der Ausgaben, wo Sparpotenzial besteht.

Wer Kredite für größere Anschaffungen aufnimmt, sollte darauf achten, dass sich die Raten ohne große Einschränkungen aus den laufenden Einnahmen decken lassen. Die Rückzahlung sollte im besten Fall auch dann noch möglich sein, wenn sich das Einkommen plötzlich verringert.

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FAQ Schulden abbauen und vermeiden

Wie viele Schulden hat jeder Deutsche?

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland 28.164 Euro.

Schulden: Wo bekomme ich Hilfe?

Hilfe für Schuldner wird von verschiedenen Stellen angeboten:
– kommunale und gemeinnützige Beratungsstellen: oft kostenlose Beratung, aber lange Wartezeiten
– gewerbliche Schuldnerberatungen: kostenpflichtig, eventuell nicht nach § 305 InsO anerkannt
– spezialisierte Rechtsanwälte: Beratungsbeihilfe möglich, staatlich anerkannte Beratungsstelle im Sinne von § 305 InsO

Wer zahlt Schulden im Todesfall?

Die Schulden eines Verstorbenen sind von dessen Erben zu tragen, die offene Forderungen aus ihrem Privatvermögen zahlen müssen. Ein überschuldeter Nachlass kann ausgeschlagen werden.

Wann verjähren Schulden?

Die Verjährungsfrist für Schulden beträgt laut BGB für gewöhnlich drei Jahre. Titulierte Forderungen verjähren allerdings erst nach 30 Jahren. Unter Umständen kann sich die Verjährungsfrist sogar verlängern – leistet der Schuldner Teilzahlungen, startet sie zum Beispiel neu.

Ab welcher Schuldenhöhe in die Privatinsolvenz?

Es gibt keine feste Grenze, ab welcher Schuldenhöhe Privatinsolvenz angemeldet werden kann. Voraussetzung ist, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, also keinerlei Vermögenswerte besitzt. Außerdem dürfen Schuldner nicht mehr als 20 Gläubiger haben und nicht selbstständig tätig sein.

Welche Schulden fallen nicht unter die Restschuldbefreiung?

Nach § 302 InsO fallen folgende Schulden nicht unter die Restschuldbefreiung:
– Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen
– Geldbußen
– Ordnungsgelder
– Zwangsgelder
– Forderungen aus zinslosen Darlehen

Welche Schulden zuerst bezahlen?

Zunächst sollten alle existenzsichernden Forderungen beglichen werden. Dazu gehören Miete, Strom und Gas sowie die Krankenversicherung. Da das Finanzamt sofort vollstrecken darf, sollten auch ausstehende Steuern sofort gezahlt werden. Als nächstes sind Inkassoforderungen zu decken, die hohe Gebühren und eine Vollstreckung mit Kontopfändung nach sich ziehen können.

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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