GLOSSAR
Insolvenzgericht
Das Insolvenzgericht ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht. Es handelt sich um ein besonderes Gericht, das für die Durchführung des Insolvenzverfahrens verantwortlich ist. Das Insolvenzgericht ist sowohl für Unternehmen (Regelinsolvenz) als auch für natürliche Personen (Privatinsolvenz) zuständig.
Zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts gehört die Prüfung des Insolvenzantrags, befürwortet ihn oder lehnt in ab. Es bestellt einen Insolvenzverwalter, führt bei einer Verbraucherinsolvenz ein Schuldenbereinigungsplanverfahren durch und prüft Anträge zur Restschuldbefreiung. Für die meisten Schuldner ist das Amtsgericht ihres Wohnorts das zuständige Insolvenzgericht.