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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet. Inhaltlich befasst es sich mit materiell- und verfahrensrechtlichen Fragen und Rechten von Gläubigern, deren Schuldner zahlungsunfähig sind.

Das Insolvenzrecht sorgt insoweit dafür, dass Gläubiger ihr Geld von säumigen Schuldnern zurück erhalten. Das Insolvenzrecht basiert auf verschiedenen Rechtsquellen, aus dem Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO), aus der Insolvenzordnung (InsO), aus der EU-Verordnung Nr. 1346/2000 (EuINsVO) und aus den §§ 1975ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit der InsO für Nachlassinsolvenzverfahren.

Die wichtigste Rechtsquelle ist die Insolvenzordnung, die den Ablauf von Insolvenzen regelt. Ziel des Insolvenzrechts ist, die Gläubiger eines Schuldners durch die Verwertung seines Vermögens zu gleichen Teilen zu befriedigen. Gleichzeitig erhält der Schuldner durch das Insolvenzrecht die Möglichkeit, sich von seinen offenen Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten zu befreien.

Voraussetzung für einen Neuanfang ist eine Phase des Wohlverhaltens. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwei verschiedene Insolvenzverfahren, das Regelinsolvenzverfahren, das für juristische Personen gilt, und das Verbraucherinsolvenzverfahren, das bei allen natürlichen Personen Anwendung findet und umgangssprachlich als Privatinsolvenz bezeichnet wird.

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