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Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag leitet das Insolvenzverfahren ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Sobald die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, muss das Unternehmen unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Wenn dagegen die Zahlungsunfähigkeit erst droht, aber noch nicht eingetreten ist, liegt es im Ermessen der Firma, ob sie einen Insolvenzantrag stellt oder noch warten möchte.

Der Insolvenzantrag ist notwendig, um ein Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz) einzuleiten. Der Insolvenzantrag muss bei einem Insolvenzgericht gestellt werden. Die Frist zum Einreichen des Insolvenzantrags beträgt 3 Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Wird dieser Zeitraum überschritten, spricht man von einer Insolvenzverschleppung. Diese ist aber nur für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Straftat.

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