Welche Insolvenzgründe gibt es?

Welche Insolvenzgründe gibt es?

Für hoch verschuldete Unternehmen und Verbraucher stellt ein Insolvenzverfahren häufig den letzten Ausweg dar. Die Regelinsolvenz für Unternehmen hat zum Ziel, eine Sanierung oder Auflösung der Firma zu bewirken. Die Privatinsolvenz zielt darauf ab, Verbraucher von ihrer Restschuld zu befreien. Unternehmen sind beim Vorliegen gewisser Insolvenzgründe dazu verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Insolvenzgründe für Unternehmen

Im deutschen Insolvenzrecht bestehen drei Insolvenzgründe:

  1. Zahlungsunfähigkeit
  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
  3. Überschuldung

Liegt einer dieser Gründe vor, sind juristische Personen wie Aktengesellschaften, GmbHs, Vereine und Stiftungen gemäß Insolvenzordnung (InsO) dazu verpflichtet, der Insolvenzantragspflicht Folge zu leisten und einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15 InsO). Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Wird der Insolvenzantrag versäumt, macht sich das Unternehmen der Insolvenzverschleppung schuldig.

Zahlungsunfähigkeit

Wann Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist in § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO definiert: Zahlungsunfähigkeit besteht demnach, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zu den fälligen Zahlungspflichten zählen auch Geldschulden, die bislang nicht vom Gläubiger angemahnt wurden, sowie Überziehungskredite. Nicht einberechnet werden vom Gläubiger freiwillig oder unfreiwillig gestundete Summen. Um die Zahlungsunfähigkeit festzustellen, werden außerdem die liquiden Mittel des Unternehmens berechnet. Dazu gehören Kontoguthaben, Bargeldbestände und nicht ausgeschöpfte Kredite.

Kann der Schuldner die ausstehenden Zahlungen innerhalb von drei Wochen zu mindestens 90 Prozent decken, liegt laut Bundesgerichtshofsurteil von 2005 keine Zahlungsunfähigkeit mehr vor und die Insolvenz kann abgewendet werden.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Der Schuldner kann auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt gemäß § 18 Abs. 2 InsO vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten zum Fälligkeitsdatum zu begleichen.

Ob die Zahlungsunfähigkeit droht, geht in der Regel aus dem Finanzplan eines Unternehmens hervor. Um die Frist für einen Insolvenzantrag nicht zu verpassen und sich der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen, sollten Geschäftsführer und andere Vertretungsorgane den Finanzplan genau im Auge behalten.

Überschuldung

Einen Insolvenzantrag müssen juristische Personen zudem bei Überschuldung stellen. Gemäß § 19 InsO liegt Überschuldung vor, wenn sich die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr aus dem Vermögen decken lassen. Um die Überschuldung festzustellen, muss zunächst eine Bilanz erstellt werden. Anhand dieser lässt sich prognostizieren, ob die Fortführung des Unternehmens wahrscheinlich ist oder nicht. Bei positiver Fortführungsprognose liegt keine Überschuldung vor.

Die häufigsten Ursachen für eine Unternehmensinsolvenz

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2021 haben dem Statistischen Bundesamt zufolge 13.993 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Fünf Jahre zuvor waren es noch 21.518 Unternehmen, im Jahr 2011 sogar 30.099.

Welche Ursachen führen dazu, dass ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss?

Eine Studie des Zentrums für Insolvenz und Sanierung der Universität Mannheim hat sich damit beschäftigt, wie Insolvenzgründe „entstehen“.

Die Top 3 Ursachen sind demnach:

  1. Fehlendes Controlling, also Fehler bei der Planung, Koordination und Steuerung von Unternehmensabläufen.
  2. Finanzierungslücken, insbesondere bei Start-ups und jungen Unternehmen.
  3. Unzureichendes Forderungsmanagement – ausbleibende Zahlungen gefährden die Liquidität des Unternehmens.

Insolvenzgründe bei Privatpersonen

Die Zahl der angemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland ist im Verlauf der Corona-Krise stark eingebrochen und lag im Jahr 2020 bei nur noch 56.324 – rund 30.000 weniger als ein Jahr zuvor. Im Jahr 2021 ist die Zahl jedoch wieder rasant gestiegen, auf nun 109.031 angemeldete Verfahren.

Für die Interpretation der Zahlen ist es wichtig zu wissen, dass es eine gesetzliche Neuregelung gab. Seit Anfang 2021 dauern Insolvenzverfahren nur noch drei statt sechs Jahre. Dementsprechend haben viele Privatpersonen, die bereits 2020 mit Finanzproblemen gekämpft haben, mit ihrem Insolvenzantrag gewartet.

Anders als juristische Personen sind Privatpersonen nicht dazu verpflichtet, bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sollte sich jedoch dringend um einen Ausweg aus den Schulden bemühen.

Die Verbraucherinsolvenz stellt einen Weg dazu dar, der beschritten werden kann, falls ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern scheitert. Ein Insolvenzanwalt begleitet Verbraucher durch das Insolvenzverfahren. Nach Ablauf einer dreijährigen Wohlverhaltensphase besteht die Chance auf Restschuldbefreiung. Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens sind Verbraucher damit schuldenfrei.

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FAQ Insolvenzgründe

Welche Insolvenzgründe gibt es?

Im deutschen Insolvenzrecht gibt es drei Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Wann liegt eine Überschuldung vor?

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen nicht ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken.

Wann besteht Insolvenzgefahr?

Als insolvenzgefährdet gilt ein Unternehmen, wenn das Risiko besteht, dass eine finanzielle Krise zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führt.

Wann gilt eine GmbH als überschuldet?

Eine GmbH gilt als überschuldet, wenn bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr aus dem Vermögen gedeckt werden können und eine negative Fortführungsprognose besteht.

Wann besteht Insolvenzantragspflicht?

Für juristische Personen wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Vereine besteht gemäß § 15 InsO Insolvenzantragspflicht, sobald einer der drei Insolvenzgründe vorliegt. Für Privatpersonen besteht eine solche Pflicht nicht, die Verbraucherinsolvenz kann aber ein sinnvoller Weg zur Schuldensanierung sein.

Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor?

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner aller Voraussicht nach nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten zum Datum ihrer Fälligkeit zu decken.

Photo by Michal Matlon on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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