Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Instrument der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. In ihm legt der Schuldner dar, wie und in welchem Zeitraum er seine Schulden zu tilgen beabsichtigt. Notwendig wird ein solcher Plan, wenn eine Person zahlungsunfähig geworden ist oder sich überschuldet hat.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist außerdem eine Voraussetzung dafür, ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren in Form einer Privatinsolvenz in Anspruch zu nehmen.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Zahlungsangebot des Schuldners an seine Gläubiger.
- Neben dem konkreten Zahlungsangebot enthält ein Schuldenbereinigungsplan alle Forderungen und Gläubiger sowie genaue Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Schuldners.
- Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist laut Insolvenzordnung Voraussetzung für die Privatinsolvenz (§ 305a InsO).
Planvoll aus den Schulden
Damit sich zahlungsunfähige oder überschuldete Menschen von ihrem Schuldenberg befreien können, hat der Gesetzgeber das Mittel der gerichtlichen Schuldenbereinigung per Privatinsolvenz geschaffen.
Bevor Schuldner jedoch einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen können, müssen sie sich um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern bemühen. Zu diesem Zweck wird der sogenannte Schuldenbereinigungsplan erstellt.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan zeichnet ein genaues Bild von der wirtschaftlichen Situation des Schuldners. Er wird daher stets individuell angefertigt.
Das gehört in einen Schuldenbereinigungsplan
Der Schuldenbereinigungsplan beinhaltet sämtliche Informationen, die zur Klärung der finanziellen Lage des Schuldners beitragen. Dazu gehört eine Auflistung aller Forderungen von Gläubigern genauso wie eine detaillierte Erläuterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners, inklusive Einkommen, bestehender Unterhaltsverpflichtungen und weiterer Ausgaben.
Mit dem Schuldenbereinigungsplan unterbreiten Schuldner ihren Gläubigern zudem ein Zahlungsangebot. Dabei kann es sich um eine einmalige Zahlung oder um eine Ratenzahlung handeln. Alternativ können auch ein Zahlungsaufschub oder eine Stundung ausgehandelt werden.
Da Schuldner meist nicht die volle Summe aufbringen können, zielt der Plan für gewöhnlich auf einen teilweisen Schuldenerlass ab.
Ein Beispiel: Die Gesamtschulden belaufen sich auf 10.000 Euro. Der Schuldner kann insgesamt aber nur 5.000 Euro zurückzahlen. Um alle Gläubiger gleichermaßen auszuzahlen, wird im Schuldenbereinigungsplan eine entsprechende Rückzahlungsquote festgesetzt, in diesem Fall 50 Prozent.
Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, gilt das außergerichtliche Einigungsverfahren als beendet. Nun kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Info: Der Nullplan
Verfügt ein Schuldner über kein pfändbares Einkommen und Vermögen, kann der Schuldenbereinigungsplan auf einen kompletten Schuldenerlass abzielen. Das wird als Nullplan bezeichnet.
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan vom Experten
Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich bei der Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans von einem Experten wie einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.
Erfahrene Berater und Anwälte haben durch ihr Tagesgeschäft jede Menge Erfahrung im Umgang mit Gläubigern. Sie können einschätzen, wie genau der Schuldenbereinigungsplan gestaltet sein muss, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Achtung: Wird der Schuldenbereinigungsplan bewilligt, aber vom Schuldner nicht umgesetzt, droht die Zwangsvollstreckung!
Die Hilfe eines anwaltlichen Schuldnerberaters in Anspruch zu nehmen, bietet zudem den Vorteil, dass dieser Ihnen die für den Insolvenzantrag benötigte Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausstellen darf, sofern die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan nicht annehmen (§ 305a InsO). Darüber hinaus kann ein versierter Rechtsanwalt Sie während des folgenden Insolvenzverfahrens begleiten und weiter beraten.
Wenn der Plan scheitert
Lehnt auch nur ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ab, gilt das außergerichtliche Einigungsverfahren als gescheitert. Nun können Schuldner bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens stellen.
Dem Insolvenzantrag ist ein sogenannter gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beizufügen. In der Regel entspricht dieser dem Plan des außergerichtlichen Einigungsverfahrens. Ist damit zu rechnen, dass mindestens die Hälfte der Gläubiger dem Plan zustimmt, wird er allen Gläubigern zugestellt.
Äußern sich die Gläubiger nicht, wird dies ebenfalls als Zustimmung gewertet. Kommt im Zuge der gerichtlichen Schuldenbereinigung eine Einigung mit den Gläubigern zustande, findet kein Insolvenzverfahren statt. Damit gibt es allerdings auch keine Restschuldbefreiung und Schuldner sind nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt.
FAQ
Wie läuft ein Schuldenbereinigungsplan ab?
Mit dem Schuldenbereinigungsplan unterbreiten Sie Ihren Gläubigern ein Zahlungsangebot. Der Plan wird auf Ihre finanzielle Situation abgestimmt und allen Gläubigern zugestellt. Diese haben nun die Möglichkeit, dem Plan zuzustimmen oder ihn abzulehnen.
Wer erstellt einen Schuldenbereinigungsplan?
Den Schuldenbereinigungsplan lassen Sie am besten von einem versierten Experten erstellen, etwa von einem anwaltlichen Schuldnerberater. Ein Rechtsanwalt ist auch dazu berechtigt, die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305a InsO auszustellen.
Wie erstelle ich einen Schuldenbereinigungsplan?
Der Plan beinhaltet eine Auflistung aller Gläubiger und ihrer Forderungen, detaillierte Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Schuldners sowie ein Zahlungsangebot, etwa eine einmalige Teilzahlung oder eine Ratenzahlung.
Wann scheitert ein Schuldenbereinigungsplan?
Er scheitert, wenn auch nur ein einzelner Gläubiger das Zahlungsangebot ablehnt.
Was passiert nach dem Schuldenbereinigungsplan?
Wird der Schuldenbereinigungsplan angenommen, zahlt der Schuldner die Forderungen wie im Plan vereinbart zurück. Scheitert das außergerichtliche Einigungsverfahren, kann der Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gestellt werden.
Was kostet ein Schuldenbereinigungsplan?
Lassen Sie den Plan mithilfe eines Anwalts erstellen, richten Sie die Kosten nach dem Aufwand. In der Regel fallen eine Grundgebühr sowie eine Gebühr pro Gläubiger an. Seriöse Berater informieren Sie im Vorfeld über die genauen Kosten. Für die außergerichtliche Schuldenbereinigung besteht zudem die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wird diese bewilligt, zahlen Sie nur eine Gebühr von 15,00 Euro.
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.