Schuldenbereinigungsplan - schuldenfrei ohne Privatinsolvenz!?

Schuldenbereinigungsplan – schuldenfrei ohne Privatinsolvenz!?

Der Schuldenbereinigungsplan dient der außergerichtlichen Einigung zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern. In ihm legt der Schuldner dar, wie und in welchem Zeitraum er die Schulden zu tilgen beabsichtigt. Notwendig wird ein Schuldenbereinigungsplan immer dann, wenn sich eine Person überschuldet hat oder zahlungsunfähig geworden ist.

Die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans ist außerdem Voraussetzung dafür, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in Form der Privatinsolvenz in Anspruch nehmen zu können.

Wie ist ein Schuldenbereinigungsplan aufgebaut?

Im Schuldenbereinigungsplan sind sämtliche Informationen enthalten, die zur Klärung der finanziellen Situation des Schuldners beitragen und sowohl ihm selbst als auch seinen Gläubigern einen Weg eröffnen, die Schulden zu bereinigen. In ihm sind sämtliche Forderungen aller Gläubiger aufgelistet. Außerdem finden sich darin alle notwendigen Details zur Beschreibung der finanziellen Situation des Schuldners. Einnahmen, Ausgaben und Unterhaltszahlungen zeichnen hier ein genaues Bild von der wirtschaftlichen Situation, in der er sich befindet.

Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung wird den Gläubigern ein Zahlungsangebot unterbreitet. Dabei kann es sich um eine einmalige Zahlung oder um Ratenzahlungen zur Tilgung der bestehenden Schuld handeln. Aber auch Zahlungsaufschub und Stundung sind gangbare Wege, sofern sie sich in der Situation als realistische Option anbieten.

Im Schuldenbereinigungsplan ist außerdem ein Vergleichsvorschlag enthalten. Dieser besagt anhand einer Quote, wie viel Prozent der Schulden der Schuldner jeden Monat zu begleichen in der Lage ist. Liegt diese Quote beispielsweise bei 10 Prozent, bedeutet das, dass er jeden Monat 10 Prozent der Schulden zurückzahlen wird. Bei mehreren Gläubigern gilt diese Quote in gleichem Maße, um keinen von ihnen zu benachteiligen.

Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Einkommen und damit nicht über die Mittel, die Schulden in absehbarer Zeit zurückzahlen zu können, kann der Schuldenbereinigungsplan eine Regelung enthalten, nach der ihm alle Verbindlichkeiten erlassen werden. Diese als Nullplan bezeichnete Variante bedarf jedoch ebenfalls der Zustimmung der Gläubiger, was in der Praxis eher selten vorkommt.

Wie wird mit dem Schuldenbereinigungsplan verfahren?

Der Plan wird nach seiner Erstellung allen Gläubigern vorgelegt. Sofern alle Gläubiger zustimmen, ist das außergerichtliche Einigungsverfahren beendet. Jetzt kann mit dessen Umsetzung begonnen werden.

Stimmt auch nur ein Gläubiger gegen den Vorschlag des Schuldners, gilt der Einigungsversuch als gescheitert. Dem Schuldner hat nun die Chance, sich mit Hilfe einer Verbraucherinsolvenz von den Schulden zu befreien. Eine Voraussetzung, um das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnen zu können, ist das bescheinigte Scheitern der außergerichtlichen Schuldenregulierung. Diese Bescheinigung darf gemäß § 305 InsO nur von „Geeigneten Stellen bzw. Personen“ ausgestellt werden.

INFO: Unsere Schuldnerberatung erstellt Ihnen die Bescheinigung und begleitet Sie auch durch das gesamte Insolvenzverfahren.

Übrigens: Wird der Schuldenbereinigungsplan zwar bewilligt, aber vom Schuldner nicht umgesetzt, droht ihm eine Zwangsvollstreckung!

 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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