Sind neue Schulden in der Privatinsolvenz strafbar?

Sind neue Schulden in der Privatinsolvenz strafbar?

Die Privatinsolvenz gibt Schuldnern die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Halten Sie innerhalb einer dreijährigen Wohlverhaltensphase gewisse Pflichten und Obliegenheiten ein, wird ihnen die Restschuldbefreiung gewährt. Damit können sie schuldenfrei neu durchstarten.

Doch wie sieht es aus, wenn Sie während des Insolvenzverfahrens neue Schulden aufnehmen? Ist das überhaupt erlaubt oder machen Sie sich eventuell sogar strafbar?

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Grundsätzlich dürfen Sie während der Privatinsolvenz neue Schulden aufnehmen. Diese sind allerdings von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
  • Neue Schulden, die auf unangemessenen oder verschwenderischen Ausgaben beruhen, können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
  • Häufen Sie wider besseren Wissens neue Schulden an, machen Sie sich gegebenenfalls des Eingehungsbetrugs strafbar.

Neue Schulden während des Insolvenzverfahrens

Während des Insolvenzverfahrens müssen Sie natürlich weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten decken. Der Gesetzgeber gesteht Ihnen daher einen gewissen Freibetrag zum Leben zu, der nicht gepfändet werden kann (siehe Pfändungstabelle). Eventuell werden aber plötzlich höhere Ausgaben nötig, weil etwa die Waschmaschine oder das dringend benötigte Auto kaputt geht.

Das Insolvenzrecht verbietet es Ihnen grundsätzlich nicht, während der Privatinsolvenz neue Schulden aufzunehmen! Sie können also durchaus eine neue Waschmaschine auf Raten kaufen.

Achtung: Schulden, die Sie während der Privatinsolvenz aufnehmen, sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Sie müssen Sie während und nach des Insolvenzverfahrens abbezahlen. Versäumen Sie dies, können Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchsetzen.

Versagung der Restschuldbefreiung

Selbst, wenn die Aufnahme neuer Schulden während der Insolvenz nicht verboten ist, sollten Sie neue Verbindlichkeiten möglichst vermeiden. Die Insolvenzordnung (InsO) gibt den Insolvenzgläubigern nämlich das Recht, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, wenn Schuldner vorsätzlich oder fahrlässig unangemessene Verbindlichkeiten aufnehmen oder ihr Vermögen verschwenden und so die Befriedigung der Insolvenzgläubiger gefährden (§ 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO).

Als unangemessen oder verschwenderisch werden Verbindlichkeiten angesehen, die das für die Lebenserhaltung nötige Maß stark übersteigen. Nehmen Sie zum Beispiel Schulden auf, um in den Urlaub zu fahren oder an Glücksspielen teilzunehmen, setzen Sie damit die Restschuldbefreiung aufs Spiel.

Wann neue Schulden während der Insolvenz strafbar sind

Unter gewissen Umständen kann die Aufnahme neuer Schulden während der Privatinsolvenz auch strafbar sein. Das ist der Fall, wenn Sie Verbindlichkeiten aufnehmen, obwohl Sie genau wissen, dass Sie diese nicht zurückzahlen können.

Dem Strafgesetzbuch (StGB) zufolge wird dies als Eingehungsbetrug gewertet und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet (§ 263 StGB).

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Foto: sudowoodo / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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