Auszahlung der KfW-Notkredite in zwei bis drei Wochen

Auszahlung der KfW-Notkredite in zwei bis drei Wochen

Das Coronavirus erhöht die Insolvenzgefahr von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern beträchtlich. Neben Kurzarbeit und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel in unbegrenzter Höhe zur Verfügung, um die Krise zu meistern.

Unbürokratische und schnelle Hilfe!?

In den Ankündigungen von Finanzminister Scholz und Wirtschaftminister Altmaier heißt es, dass der Staat möglichst unbürokratisch und schnell finanzielle Unterstützung leistet. Das ist auch mehr als sinnvoll, da viele Unternehmen SOFORT Geld benötigen, um zahlungsfähig zu bleiben und Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen. Erhalten die finanziell angeschlagenen Firmen nicht zeitnah Unterstützung, würde sich die bereits jetzt heikle wirtschaftliche Situation weiter verschärfen, u.a. in Form unzähliger neuer Arbeitslose.

Wer in diesem Land schon häufiger mit Behörden und Banken zu tun hatte weiß, dass gerade die Wörter „unbürokratisch“ und „schnell“ meistens nicht wirklich passen. Man durfte also gespannt sein, ob das Versprechen angesichts der beispiellosen Krise eingehalten werden kann. Heute wurde der ungefähre Zeitrahmen bekannt, der bei vielen für Ernüchterung sorgte.

Beantragung ab Montag, erste Gelder in zwei bis drei Wochen

Laut BILD-Zeitung (unter Berufung auf Bankenkreise) können Unternehmen und Selbständige die Notkredite der KfW ab Montag beantragen. Da die Ankündigung von Scholz und Altmaier am 13. März erfolgte, darf man sich etwas darüber wundern, dass man den Antrag erst 10 Tage später stellen kann. Momentan warten die Hausbanken, die den Antrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bearbeiten und weiterleiten, auf das offizielle Formular.

Ein KfW-Sprecher sagte der Zeitung, dass es „realistisch ist, dass die ersten Gelder in zwei bis drei Wochen fließen“. Außerdem könne man „die Kredite nicht einfach so rausblasen“.

Das klingt leider eher danach, dass nur wenige Unternehmen (relativ) die Notkredite zeitnah erhalten. Und das zweite Zitat bedeutet, dass weiterhin genaue Prüfungen notwendig sind. Schließlich sollen nur diejenigen Notkredite bekommen, die aufgrund von Corona zahlungsunfähig geworden sind bzw. denen dadurch die Insolvenz droht. Diese Aufgabe klingt wiederum nicht so, als wäre sie einfach und unbürokratisch zu lösen.

Zu den mahnenden Stimmen gehört auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband: „Die Kreditvergabeprozesse müssen schneller werden.“

Wir beobachten die weitere Entwicklung gespannt.

 

Photo by Christian Dubovan on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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