Wegen Schulden in den Knast? Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, müssen Sie keine Inhaftierung befürchten. Wurde jedoch eine Geldstrafe gegen Sie verhängt, besteht die Möglichkeit, ins Gefängnis zu gehen und die verhängten Tagessätze abzusitzen. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Eine Haftstrafe allein aufgrund angehäufter Schulden darf in Deutschland nicht verhängt werden.
- Ein Haftbefehl kann jedoch aus den folgenden Gründen ergehen: nicht geleistete Geldstrafen oder Geldbußen, Schuldner verweigern die Abgabe der Vermögensauskunft, Betrug.
- Nicht geleistete Geldstrafen lassen sich durch Erzwingungshaft absitzen. Dabei entspricht ein Tag in Haft zwei Tagessätzen.
Haftbefehl wegen Schulden – ist das überhaupt möglich?
Allein aufgrund nicht bezahlter Rechnungen landet in Deutschland kein Schuldner im Gefängnis. Das würde dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 16. September 1963 widersprechen.
Eine Inhaftierung kann allerdings in den folgenden Fällen angeordnet werden:
1. Nicht gezahlte Geldstrafe
Eine Geldstrafe wird vom Gericht für bestimmte Straftaten verhängt. Die Strafe wird in Tagessätzen bemessen, die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Nettoeinkommen des Verurteilten. Es besteht die Möglichkeit, die Geldstrafe zu bezahlen oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen. Kommen Sie dem nicht nach, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden. Die Zeit im Gefängnis dient dann als Ersatz für die Tagessätze.
2. Nicht gezahlte Geldbuße
Geldbußen verhängen Gerichte aufgrund von Ordnungswidrigkeiten. Rechtsgrundlage bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Zahlen Sie die festgelegte Summe nicht, kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen. Anders als eine Ersatzfreiheitsstrafe tilgt die Erzwingungshaft die Schulden nicht, Sie müssen die Geldbuße also trotz Gefängnisaufenthalts zahlen.
3. Nicht abgegebene Vermögensauskunft
Verweigern Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, können Gläubiger vor Gericht einen Haftbefehl beantragen. Es droht Erzwingungshaft. Haftbefehl und Erzwingungshaft werden aufgehoben, sobald die Abgabe der Vermögensauskunft erfolgt.
4. Betrug
Betrug liegt gemäß Strafgesetzbuch (StGB) vor, wenn jemand einen Kauf tätigt, obwohl er weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Auf Betrug steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 263 StGB).
Ersatzfreiheitsstrafe: Wie berechnet sich der Tagessatz?
Jährlich werden rund 56.000 Personen in Deutschland zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Meist handelt es sich dabei um Menschen in prekären Lebenssituationen. In den Haftanstalten verbüßen zwischen sieben und zwölf Prozent aller Insassen Ersatzfreiheitsstrafen.
Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe berechnet sich anhand der Anzahl der verhängten Tagessätze und nicht anhand der Gesamtsumme der Geldstrafe. Das Strafgesetzbuch gibt vor, dass mindestens fünf und maximal 360 Tagessätze verhängt werden dürfen (§ 40 StGB). Je schwerer das Vergehen, umso höher fällt für gewöhnlich auch die Anzahl der Tagessätze aus.
§ 40 Abs. 2 StGB ermächtigt das Gericht, die Höhe der Tagessätze festzulegen. Dabei sind jedoch die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Verurteilten zu berücksichtigen. In aller Regel geht das Gericht vom Nettoeinkommen des Verurteilten aus und rechnet es auf einen Tagesverdienst herunter.
Das monatliche Nettogehalt wird also durch den Faktor 30 geteilt. Verdienen Sie etwa 2.500 Euro netto im Monat, liegt der Tagessatz entsprechend bei 83,33 Euro.
Liegen dem Gericht keine aussagekräftigen Informationen zu Einkommen und wirtschaftlicher Situation des Verurteilten vor, wird der Tagessatz geschätzt. Bei nachweislich geringem Einkommen kann die Staatsanwaltschaft Ratenzahlung beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Tagessätze durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen.
Für die Ersatzfreiheitsstrafe gilt seit dem 1. Februar 2024 folgender Umrechnungsmaßstab: Zwei Tagessätze entsprechen einem Tag im Gefängnis. Wer zu 50 Tagessätzen verurteilt wurde, muss also 25 Tage Haft absitzen.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


