P-Konto-Bescheinigung sofort

P-Konto-Bescheinigung

Neben dem Grundfreibetrag stehen Ihnen bei Kontopfändung noch sogenannte Erhöhungsbeträge zu, etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder beim Bezug von Kindergeld.

Auf dem P-Konto sind diese Beträge aber nicht automatisch geschützt! Um die freigeben zu lassen, müssen Sie Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Diese können Sie sofort bei uns beantragen und bekommen sie umgehend zugeschickt.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Mit einer P-Konto-Bescheinigung lässt sich der Grundfreibetrag erhöhen.
  • Geschützt sind unter anderem der Erhöhungsbetrag bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen, gewisse Sozialleistungen und Kindergeld.
  • Die P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie zum Beispiel von der leistungsgewährenden Stelle oder einer Schuldnerberatungsstelle.

P-KONTO-BESCHEINIGUNG

Pfändungsfreibetrag erhöhen – einfach und schnell.

Verbesserter Pfändungsschutz seit 2021

Seit Dezember 2021 wird die P-Konto-Bescheinigung auf Grundlage von § 903 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgestellt. Eine wesentliche Verbesserung für Schuldner ist, dass damit auch gewisse einmalige Sozialleistungen sowie Nachzahlungen vor der Pfändung geschützt werden.

Legen Sie die P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank vor, ist diese dazu verpflichtet, sie ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag zu berücksichtigen (§ 903 Abs. 4 ZPO).

Grundsätzlich gilt die Bescheinigung unbefristet. Nach zwei Jahren darf die Bank zwar eine neue Bescheinigung verlangen, muss Sie aber mindestens zwei Monate zuvor darüber informieren.

Geschützte Bezüge

Mittels P-Konto-Bescheinigung lassen sich folgende Bezüge vor Pfändung schützen (§ 902 ZPO):

  • Erhöhungsbetrag für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen,
  • Sozialleistungen und Geldleistungen für Asylbewerber, die Sie selbst erhalten oder für andere Haushaltsmitglieder entgegennehmen.
  • Zahlungen zum Ausgleich eines Gesundheits- oder Körperschadens gemäß 1. Sozialgesetzbuch (§ 54 SGB I),
  • Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“,
  • Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder,
  • Einmalige Sozialleistungen,
  • Nachzahlungen von Geldleistungen bis zu einer Höhe von 500 Euro (§ 904 Abs. 1 ZPO).

Achtung: Wohngeld wird nicht durch die P-Konto-Bescheinigung geschützt!
Wohngeld ist nicht über die Bescheinigung geschützt. Der Antrag auf Freigabe muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder der vollstreckenden Behörde gestellt werden.

Hier erhalten Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung

Leistungsgewährende Stellen wie das Jobcenter oder die Familienkasse sind gemäß § 903 Abs. 2 ZPO zum Ausstellen der P-Konto-Bescheinigung verpflichtet.

In der Regel bescheinigen sie aber nur die Geldleistungen, die sie selbst auszahlen. Bei mehreren Bezügen kann es daher sinnvoll sein, eine Gesamtbescheinigung von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater zu beantragen.

Rechtsanwälte, Steuerberater und gewerbliche Schuldnerberatungen verlangen für diesen Service eine Gebühr. Ihr Arbeitgeber ist ebenfalls zur Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Besteht keine Möglichkeit, eine vollständige und kostenlose P-Konto-Bescheinigung einer anderen Stelle zu erhalten, können Sie beim Vollstreckungsgericht bzw. bei der vollstreckenden Behörde einen Antrag auf eine „ersatzweise Bescheinigung“ stellen (§ 905 ZPO).

FAQ

Kann man den Freibetrag beim P-Konto erhöhen?

Ja, der Freibetrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Die Zivilprozessordnung legt zudem weitere pfändungsfreie Leistungen fest, etwa Sozialleistungen und Kindergeld (§ 902 ZPO).

Welche Unterlagen brauche ich für eine P-Konto-Bescheinigung?

Sie müssen meist diese Unterlagen vorlegen: Ausweisdokument, Leistungsbescheide, bei unterhaltsberechtigten Kindern die Geburtsurkunde und gegebenenfalls Urteile zur Unterhaltspflicht, Heiratsurkunde, Kontoauszüge der vergangenen Monate.

Wer stellt die Bescheinigung für ein P-Konto aus?

Die P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie von der leistungsgewährenden Stelle, Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder dem Arbeitgeber. Das Vollstreckungsgericht und vollstreckende Behörden können in Einzelfällen eine „ersatzweise Bescheinigung“ ausstellen.

Was kostet eine P-Konto-Bescheinigung?

Bei Behörden, Ämtern und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen ist die P-Konto-Bescheinigung kostenlos. Anwälte, Steuerberater und gewerbliche Schuldnerberatungen verlangen eine geringe Gebühr. Dafür erhalten Sie die Bescheinigung in den meisten Fällen aber schneller.

Wie lange ist eine Bescheinigung für ein P-Konto gültig?

Das Dokument ist grundsätzlich unbefristet gültig. Nach zwei Jahren darf die Bank aber eine neue Bescheinigung verlangen.

Wie oft bekommt man eine P-Konto-Bescheinigung?

Sie können alle zwei Jahre einen Antrag stellen – oder wenn Sie die Bank zuvor zur Abgabe einer neuen Bescheinigung auffordert.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer P-Konto-Bescheinigung?

Banken sind verpflichtet, die P-Konto-Bescheinigung zwei Geschäftstage nach dem Einreichen zu bearbeiten.

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Foto: My Ocean studio / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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