Das P-Konto schützt Verbraucher vor übermäßiger Pfändung. Wie viel Geld Schuldnern trotz Kontopfändung zur Verfügung steht, hängt von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen ab. Die Höhe der Pfändungsschutzgrenze, auch als Pfändungsfreibetrag bezeichnet, legt der Gesetzgeber in der Pfändungstabelle fest.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Pfändungsfreigrenzen werden in der jährlich zum 1. Juli angepassten Pfändungstabelle aufgeführt.
- Das P-Konto sichert automatisch den Grundfreibetrag von aufgerundet 1.500 Euro im Monat (Stand 1. Juli 2024).
- Bei Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der Pfändungsschutz.
- Gegen Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung lassen sich weitere Erhöhungsbeträge freigeben.
Freibeträge gemäß Pfändungstabelle
Die Zivilprozessordnung gesteht Verbraucher in Deutschland das Recht zu, ihr bestehendes Girokonto jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen (§ 850k ZPO). Im Falle einer Kontopfändung bleibt damit automatisch der pfändungsfreie Grundfreibetrag geschützt.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist der sogenannten Pfändungstabelle zu entnehmen. Aufgeführt sind die genauen pfändungsfreien und pfändbaren Beträge abhängig vom Nettoeinkommen und von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
Die Pfändungstabelle wird jährlich zum 1. Juli an die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. In aller Regel erhöhen sich dadurch die Freibeträge. Die vollständige aktuelle Pfändungstabelle können Sie hier herunterladen (PDF).
Der Grundfreibetrag bei Kontopfändung
Das P-Konto schützt nach der Umwandlung automatisch den Grundfreibetrag. Laut Pfändungstabelle 2024/25 liegt dieser bei 1.402,28 Euro im Monat. Bei Kontopfändung wird auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet. Jedem Schuldner bleiben also zunächst einmal 1.500,- Euro pro Monat, um das Existenzminimum zu sichern und laufende Kosten wie Miete, Strom, Heizung und Lebensmittel zu bezahlen.
Woher das Guthaben stammt, spielt keine Rolle. Gehaltszahlungen des Arbeitgebers sind genauso geschützt wie Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten und Bürgergeld. Guthaben, das über den Freibetrag hinausgeht, darf gepfändet werden.
Über die geschützte Summe können Sie frei verfügen. Sollte am Ende des Monats Geld übrig bleiben, können Sie es über die nächsten drei Monate mitnehmen. Auf diese Weise werden etwa Sozialleistungen geschützt, die am Ende eines Monats ausgezahlt werden und für den darauffolgenden Monat bestimmt sind.
Erhöhter Pfändungsschutz bei Unterhaltsverpflichtung
Sind Sie anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig, erhöht sich der Pfändungsschutz. Zu den unterhaltspflichtigen Personen gehören aktuelle und ehemalige Ehepartner, eigene und adoptierte Kinder, aber auch Eltern oder Großeltern.
Ab 1. Juli 2024 gelten folgende die Pfändungsfreigrenzen:
- 1 Unterhaltsberechtigter: 2.059,99 Euro
- 2 Unterhaltsberechtigte: 2.369,99 Euro
- 3 Unterhaltsberechtigte: 2.679,99 Euro
- 4 Unterhaltsberechtigte: 2.999,99 Euro
- 5 Unterhaltsberechtigte: 3.309,99 Euro
Ihre Unterhaltsverpflichtungen müssen Sie gegenüber der Bank nachweisen.
Weitere schützenswerte Beträge
Die Zivilprozessordnung legt fest, dass einige weitere Bezüge besonders vor der Pfändung geschützt sind (§ 902 ZPO). Dazu gehören unter anderem das Kindergeld, bestimmte soziale Leistungen und einmalige Nachzahlungen vom Sozialleistungen oder Arbeitseinkommen.
Diese Bezüge sind der Bank innerhalb einer 14-tägigen Frist durch eine schriftliche Bescheinigung nachzuweisen.
P-Konto: Freibetrag berechnen
Um Ihren monatlichen Freibetrag zu berechnen, ziehen Sie die Pfändungsfreigrenzen auf Basis der Pfändungstabelle sowie die Höhe weiterer pfändungsfreier Bezüge heran.
Beispielrechnung: Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Der Pfändungsschutzbetrag beträgt damit:
- Freibetrag für drei unterhaltspflichtige Personen, aufgerundet = 2.680 Euro
- Kindergeld: 250 Euro pro Kind = 500 Euro
- 2.680 Euro + 500 Euro = 3.180 Euro
Aktuelle Pfändungsfreigrenze schnell und bequem berechnen: Nutzen Sie einfach unseren Online-Pfändungsrechner, der Ihren pfändungsgeschützten Betrag automatisch und schnell berechnet. INFO: Sie können sich darüber hinaus alle Freibeträge seit 2002 anzeigen lassen.
Pfändungsschutz bei Kontopfändung und bei Lohnpfändung
Anders als bei einer Kontopfändung wird bei einer Lohnpfändung nicht nur die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt, sondern auch die Höhe des Nettoeinkommens.
Der Grundfreibetrag beträgt 1.499,99 Euro, aufgerundet wird nicht. Verdienen Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen zwischen 1.500 und 1.509,99 Euro im Monat, dürfen 5,78 Euro gepfändet werden, bei einem Einkommen zwischen 1.510 und 1.519,99 Euro sind es 12,78 Euro usw.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.