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Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens aufgestellt wird. Der Insolvenzplan dient dazu, das insolvente Unternehmen nach Möglichkeit zu erhalten und richtet sich nach den Vorgaben der Insolvenzordnung.

Der Insolvenzplan setzt sich aus 2 Teilen, dem darstellenden und dem gestaltenden Teil. Im darstellenden Teil werden die Ziele des Insolvenzplans genannt. Er listet alle Leistungen auf, die das Unternehmen und alle am Insolvenzverfahren Beteiligten zu erbringen haben. Praktisch bedeutet es, dass im darstellenden Teil das Insolvenzverfahren erklärt wird, um die Zustimmung der Beteiligten zu bekommen.

Im gestaltendem Teil wird erklärt, wie sich die rechtliche Situation der Beteiligten durch den Insolvenzplan ändern soll. Wenn der Insolvenzplan bestätigt wird, treten die darin festgelegten Regelungen in Kraft und sind für alle Beteiligten verbindlich, unabhängig davon, ob sie ihre Zustimmung gaben oder nicht.

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