Was passiert, wenn man Schulden nicht bezahlen kann?

Was passiert, wenn man Schulden nicht bezahlen kann?

Ratenkauf, Zahlungen per Kreditkarte oder ein Kredit zur Finanzierung des Eigenheims – Schulden sind schnell aufgenommen. So lange Sie Ihre Verbindlichkeiten rechtzeitig zurückzahlen, ist das kein Problem. Doch was passiert, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können?

Im folgenden Artikel erhalten Sie Antworten und erfahren, wie Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten am besten verhalten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Bei offenen Forderungen versenden Gläubiger in der Regel zunächst Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
  • Reagieren Schuldner weiterhin nicht, schalten viele Gläubiger ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt ein.
  • Der nächste Schritt besteht im gerichtlichen Mahnverfahren. Schuldner erhalten einen Mahnbescheid. Legen sie keinen Widerspruch ein, erwirkt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel und kann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Schulden nicht bezahlt – diese Folgen drohen

Als Schulden werden alle offenen Verbindlichkeiten bezeichnet, vom Dispokredit bis hin zu offenen Rechnungen. Zahlen Sie offene Forderungen innerhalb der vereinbarten Frist zurück, ist alles okay. Unbezahlte Schulden können allerdings schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Zahlen Sie Ihre Schulden nicht, greifen Gläubiger für gewöhnlich auf die folgenden Maßnahmen zurück:

  1. Zahlungserinnerung: In der Regel erhalten Sie zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung mit einem neu gesetzten Zahlungstermin.
  2. Mahnung: Reagieren Sie auf die Zahlungserinnerung nicht, versenden Gläubiger eine Mahnung. Diese geht meist mit Mahngebühren einher, was die Schulden noch erhöht.
  3. Inkasso: Bleiben die Zahlungen weiterhin aus, beauftragen manche Gläubiger ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt, das Geld einzutreiben. Zu den eigentlichen Schulden, Mahngebühren und Zinsen kommen nun noch hohe Inkassogebühren.
  4. Gerichtliches Mahnverfahren: Im nächsten Schritt können Gläubiger oder Inkassounternehmen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dazu reicht ein einfacher Antrag vorm zuständigen Amtsgericht. Das Gericht stellt dem Schuldner daraufhin einen Mahnbescheid zu. Zusammen mit diesem Mahnbescheid erhalten Sie ein Widerspruchsformular.
  5. Vollstreckbarer Titel: Reichen Sie innerhalb der gesetzten Frist keinen Widerspruch ein, erhält der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. Meist handelt es sich dabei um einen Vollstreckungsbescheid. Ein solcher Titel erlaubt es dem Gläubiger, sein Geld mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben. Dazu gehören die Lohnpfändung oder Kontopfändung sowie die Sachpfändung. Außerdem können Gläubiger einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufzufordern.

Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt und andere Behörden müssen keinen vollstreckbaren Titel beantragen, bevor sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten dürfen. Sie versenden daher in der Regel nur eine Mahnung und direkt im nächsten Schritt den Vollstreckungsbescheid.

Achtung: Zahlen Sie Ihre Schulden nicht rechtzeitig und erleidet der Gläubiger dadurch einen Schaden, müssen Sie auch diesen Verzugsschaden ersetzen.

Unbezahlte Schulden führen zum negativen Schufa-Eintrag

Eine weitere Konsequenz unbezahlter Schulden: Sie erhalten einen negativen Schufa-Eintrag. Dadurch leitet ihre Bonität. Eine schlechte Bonität beeinträchtigt Ihre Möglichkeiten, neue Verträge abzuschließen und Kredite aufzunehmen. Auch die Wohnungssuche wird mit einer schlechten Kreditwürdigkeit schwieriger.

Auswege aus der Schuldenfalle

Geraten Sie in Zahlungsverzug, sollten Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und verzweifeln. Nehmen Sie am besten direkt mit dem Gläubiger Kontakt auf und schildern Sie Ihre Situation. In den meisten Fällen lassen sich ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ein großer Fehler wäre es, Rechnungen und Mahnungen zu ignorieren. So verpassen Sie nämlich wichtige Fristen, was zu höheren Kosten führt. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid können Sie zum Beispiel innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Versäumen Sie dies, hat der Gläubiger freie Bahn zur Zwangsvollstreckung.

Bei längerfristigen finanziellen Problemen empfiehlt es sich zudem, die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung oder eines Fachanwalts in Anspruch zu nehmen. Die erfahrenen Berater analysieren Ihre individuelle Situation und finden den optimalen Weg zur Schuldensanierung.

Oberste Priorität hat dabei der Versuch, einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert der Vergleich, besteht die Möglichkeit der Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase.

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Foto: john / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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