Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen

Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen

Der Vollstreckungsbescheid ermächtigt Gläubiger, Forderungen mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzutreiben. Schuldner haben allerdings die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Der Einspruch führt zu einem Verfahren vor dem Zivilprozessgericht.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Einspruch erfüllt sein müssen, welche Fristen gelten und wie das anschließende Verfahren abläuft.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Der Vollstreckungsbescheid gehört zum gerichtlichen Mahnverfahren. Voraussetzung ist ein vom Gericht erteilter Mahnbescheid.
  • Er ermächtigt Gläubiger dazu, die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten.
  • Gegen den Bescheid können Schuldner innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch beim zuständigen Gericht einlegen.
  • Nach dem Einspruch wird in einem Zivilprozessverfahren über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden.

Wie kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Rechtliche Grundlage bildet die Zivilprozessordnung (§§ 688 – 703d ZPO). Reagiert ein Schuldner nicht auf schriftliche Mahnungen des Gläubigers, kann dieser einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen (§ 688 ZPO).

Bleiben die Zahlungen weiterhin aus, hat der Gläubiger die Möglichkeit, vor Gericht innerhalb von sechs Monaten einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen (§ 699 ZPO).

Als sogenannter rechtskräftiger Titel er den Gläubiger dazu, die offene Forderung mit Zwangsmaßnahmen einzutreiben. Dazu gehören unter anderem die Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber einem Gerichtsvollzieher, die Sachpfändung sowie die Lohnpfändung oder Kontopfändung.

Fristen für den Einspruch

Den Vollstreckungsbescheid erhalten Schuldner entweder per Post oder direkt vom Gerichtsvollzieher. Gemäß § 700 ZPO haben Schuldner nun die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Dieser ist in schriftlicher Form einzureichen. Zuständig ist das Amtsgericht, das den Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat.

Bei verspäteter Abgabe wird der Einspruch für gewöhnlich abgelehnt. Beachten Sie daher unbedingt das Datum der Zustellung. Erhalten Sie den Vollstreckungsbescheid per Post, finden Sie das Zustellungsdatum auf dem gelben Kuvert, das dem Schreiben beigefügt ist. Übergibt der Gerichtsvollzieher den Bescheid, ist das Datum auf den Zustellungsunterlagen vermerkt.

Sinnvoll ist ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid in folgenden Fällen:

  • Dem Gläubiger steht die Forderung nicht zu.
  • Dem Gläubiger steht die Forderung nicht in der geltend gemachten Höhe zu.
  • Dem Gläubiger steht die Forderung nicht zum jetzigen Zeitpunkt zu.
  • Der Gläubiger nimmt eine falsche Person in Anspruch.

Achtung: Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid führt nicht zum Stopp bereits eingeleiteter Vollstreckungsmaßnahmen. Um eine Zwangsvollstreckung zu stoppen, müssen Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen.

Nach dem Einspruch kommt es zum Zivilprozess

Reichen Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird dieser vom Vollstreckungsgericht nicht überprüft. Vielmehr erfolgt die direkte Weiterleitung an das Zivilprozessgericht, das in dem Mahnbescheid benannt wurde, den Sie vor dem Bescheid erhalten haben.

Erfolgt der Prozess vor einem Amtsgericht, können Sie Ihr Anliegen dort selbst vertreten. Wird das Verfahren an ein Landgericht weitergeleitet, müssen Sie einen am Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Im Zivilprozessverfahren entscheidet nun ein Richter darüber, ob dem Gläubiger die Forderung zusteht und wenn ja, in welcher Höhe. Sie müssen vor Gericht also nachweisen, dass einer der vier genannten Gründe zutrifft.

Der Gläubiger muss seinerseits belegen, dass seine Ansprüche berechtigt sind. Gelingt ihm das nicht und der Richter stimmt Ihrer Argumentation zu, kommt es zu einer Aufhebung des Vollstreckungsbescheids. Ist die Forderung tatsächlich unberechtigt und können Sie die nötigen Beweise vorlegen, stehen Ihre Erfolgschancen gut. Die Kosten für das Verfahren trägt die Partei, die den Prozess verliert.

Was man noch wissen sollte: Ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann die Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich negativ beeinträchtigen. Dementsprechend sicher sollte man sich sein, dass der Einspruch berechtigt und erfolgreich ist. Unsere erfahrenen Schuldnerberater helfen Ihnen vorab gern bei dieser Einschätzung!

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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